Personalkosten der VG Spaichingen steigen deutlich an
Umstellung auf neues kommunales Haushaltsrecht verursacht in der Verwaltungsgemeinschaft Mehrkosten
SPAICHINGEN (hoc) - Die Umstellung auf das neue kommunale Haushaltsrecht bringt für die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Spaichingen erhebliche Mehrkosten mit sich. Grund sind vor allem gestiegene Personalkosten. Der Haushalt 2019 war zentrales Thema der Sitzung des gemeinsamen Ausschusses der VG am Mittwochabend im Spaichinger Gasthaus „Engel“.
Kämmerer Christian Leute erklärte die Hintergründe der Mehrkosten: Die Haushalte der Stadt Spaichingen und der VG-Gemeinden werden zum 1. Januar auf das neue kommunale Haushaltsrecht umgestellt. Im VG-Haushalt für 2019 sind für die Umstellung 147 000 Euro veranschlagt. Bereits in den vergangenen Jahren verursachte die Einführung Mehrkosten: So wurden laut Leute eine Vollzeitstelle für die Sachbearbeitung des neuen Haushaltsrechts geschaffen sowie eine halbe Stelle für die Projektorganisation, wodurch die Personalkosten „stark angestiegen“seien; unter anderem für Schulungen. Spaichingen trage 30 Prozent der Ausgaben, der Rest werde anteilig auf die Bevölkerung in den VG-Gemeinden verteilt. Für die Umstellung der Finanzsoftware fallen laut dem Kämmerer in diesem Jahr voraussichtlich 63 000 Euro an.
Auch auf die Jahresrechnung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft wirkte sich die Umstellung aus: Leute bilanzierte einen „deutlichen Anstieg“der Personalkosten um 25 Prozent. Folge: Um den VG-Etat 2017 ausgleichen zu können, fiel die Umlage je Einwohner höher aus als geplant – statt 25,18 seien 31,04 Euro pro Bürger der VG-Gemeinden notwendig. Auf diese Weise kann der Haushalt 2017 ausgeglichen gestaltet werden.
Dies ist auch das Ziel beim Etat fürs kommende Jahr, der Einnahmen und Ausgaben in Höhe von je 816 300 Euro vorsieht. Pro Einwohner in den Gemeinden ist laut Leute eine Umlage von 33,40 Euro geplant – im Haushaltsplan 2018 waren es 33,62 Euro. Die Ausschussmitglieder wollten wissen, ob das zusätzlich eingestellte Personal nach einer gewissen Umstellungsphase wieder abgebaut werden könne; dies wurde bejaht.
Der Ausschuss beantragte die Genehmigung der Sonderbaufläche „Schuppengebiet Deichselbrunnen“ in Mahlstetten. Alle Bedenken, die ein Hinderungsgrund gewesen wären, hätten „ausgeräumt werden können“, heißt es in den Sitzungsunterlagen. Mehr Gewerbe in Böttingen Der Ausschuss beschloss, unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitgliedsgemeinden, eine Änderung des Flächennutzungsplanes der VG. Diese betrifft den Bebauungsplan „Spaichinger Weg V“in Böttingen: Ein Areal zwischen den Gewerbestandorten Spaichinger Weg und Auchtweide soll in den Flächennutzungsplan aufgenommen werden, um dort weitere Firmen ansiedeln zu können. Die Kosten der Fortschreibung muss die Gemeinde Böttingen tragen.