Richter: „Ihm fehlt es an allem“
Messerstecher muss dreieinhalb Jahre ins Gefängnis
VS-VILLINGEN (tam/sbo) - Wegen eines fast tödlichen Messerangriffs auf einen jungen Mann in Villlingen hat das Landgericht Konstanz einen 20-jährigen Asylbewerber aus Afghanistan zu dreieinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Das Tatopfer überlebte den Stich, der die Lunge verletzte, nur durch eine Notoperation.
Er war im April nachmittags mit Freunden unterwegs gewesen. Am Münsterplatz in VS-Villingen wurde einer seiner Begleiter von einem 19jährigen Landsmann des späteren Täters zur Rede gestellt. Er sollte endlich 20 Euro aus einem kleinen Drogengeschäft an ihn bezahlen. Als der Mann sich weigerte, rief der 19Jährige einen gleichaltrigen Freund zu Hilfe. Der brachte den 20-Jährigen mit. Beide hatten sich mit Messern bewaffnet. Es kam zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der 20-Jährige dem Begleiter des Schuldners schließlich in der Kaufhausgasse das Messer in die Brust rammte. Einer der mitangeklagten 19-Jährigen warf dem flüchtenden Schwerverletzten noch sein Messer hinterher, traf aber zum Glück nicht.
Dass der Mann zu diesem Zeitpunkt bereits lebensgefährlich verletzt war, habe er nicht bemerkt, erklärte er. Er behauptete, sie seien von einer zehn Mann starken Gruppe herumgeschubst, beleidigt und mit Stöcken bedroht worden. Dabei sei er mit Pfefferspray besprüht worden. Nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen stand fest, dass die Landsleute nicht aus Angst gerufen wurden, sondern, dass sie dem 19-Jährigen beim Geldeintreiben helfen sollten. Auch sei aus der Gruppe des Tatopfers niemand bewaffnet gewesen und für den Pfeffersprayangriff habe es keinerlei Zeugen gegeben. Nicht begriffen, Täter zu sein Das Gericht warf dem Angeklagten in der Urteilsverkündung vor, sie hätten immer noch nicht begriffen, dass sie damals die Täter, und nicht die Opfer waren. Die beiden 19-Jährigen kamen jetzt mit je eineinhalb Jahren Jugendstrafe davon. Zwei Jahre lang stehen sie unter Bewährung und müssen unter anderem 50 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Sie hatten sich nach jahrelanger Flucht und ihrer Ankunft vor zwei Jahren in Deutschland relativ gut integriert, als es zu dem Vorfall kam. Nach sieben Monaten Untersuchungshaft kamen sie nach der Urteilsverkündung auf freien Fuß.
Der Hauptangeklagte, der sich als 19-Jähriger ausgegeben hatte, ist laut Gutachten mindestens 20 Jahre alt. Trotzdem waren die Kriterien für eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht gegeben. Er gilt als stark reifeverzögert, schwer traumatisiert und äußerst aggressiv. Im Jugendstrafvollzug soll er zu einem straffreien Leben „nacherzogen“werden. „Ihm fehlt es an allem“, stellte das Gericht fest. Auch solle er psychologische Hilfe bekommen.