Trossinger Zeitung

Richter: „Ihm fehlt es an allem“

Messerstec­her muss dreieinhal­b Jahre ins Gefängnis

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VS-VILLINGEN (tam/sbo) - Wegen eines fast tödlichen Messerangr­iffs auf einen jungen Mann in Villlingen hat das Landgerich­t Konstanz einen 20-jährigen Asylbewerb­er aus Afghanista­n zu dreieinhal­b Jahren Jugendstra­fe verurteilt. Das Tatopfer überlebte den Stich, der die Lunge verletzte, nur durch eine Notoperati­on.

Er war im April nachmittag­s mit Freunden unterwegs gewesen. Am Münsterpla­tz in VS-Villingen wurde einer seiner Begleiter von einem 19jährigen Landsmann des späteren Täters zur Rede gestellt. Er sollte endlich 20 Euro aus einem kleinen Drogengesc­häft an ihn bezahlen. Als der Mann sich weigerte, rief der 19Jährige einen gleichaltr­igen Freund zu Hilfe. Der brachte den 20-Jährigen mit. Beide hatten sich mit Messern bewaffnet. Es kam zu einem Gerangel, in dessen Verlauf der 20-Jährige dem Begleiter des Schuldners schließlic­h in der Kaufhausga­sse das Messer in die Brust rammte. Einer der mitangekla­gten 19-Jährigen warf dem flüchtende­n Schwerverl­etzten noch sein Messer hinterher, traf aber zum Glück nicht.

Dass der Mann zu diesem Zeitpunkt bereits lebensgefä­hrlich verletzt war, habe er nicht bemerkt, erklärte er. Er behauptete, sie seien von einer zehn Mann starken Gruppe herumgesch­ubst, beleidigt und mit Stöcken bedroht worden. Dabei sei er mit Pfefferspr­ay besprüht worden. Nach der Vernehmung zahlreiche­r Zeugen stand fest, dass die Landsleute nicht aus Angst gerufen wurden, sondern, dass sie dem 19-Jährigen beim Geldeintre­iben helfen sollten. Auch sei aus der Gruppe des Tatopfers niemand bewaffnet gewesen und für den Pfefferspr­ayangriff habe es keinerlei Zeugen gegeben. Nicht begriffen, Täter zu sein Das Gericht warf dem Angeklagte­n in der Urteilsver­kündung vor, sie hätten immer noch nicht begriffen, dass sie damals die Täter, und nicht die Opfer waren. Die beiden 19-Jährigen kamen jetzt mit je eineinhalb Jahren Jugendstra­fe davon. Zwei Jahre lang stehen sie unter Bewährung und müssen unter anderem 50 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten. Sie hatten sich nach jahrelange­r Flucht und ihrer Ankunft vor zwei Jahren in Deutschlan­d relativ gut integriert, als es zu dem Vorfall kam. Nach sieben Monaten Untersuchu­ngshaft kamen sie nach der Urteilsver­kündung auf freien Fuß.

Der Hauptangek­lagte, der sich als 19-Jähriger ausgegeben hatte, ist laut Gutachten mindestens 20 Jahre alt. Trotzdem waren die Kriterien für eine Verurteilu­ng nach Jugendstra­frecht gegeben. Er gilt als stark reifeverzö­gert, schwer traumatisi­ert und äußerst aggressiv. Im Jugendstra­fvollzug soll er zu einem straffreie­n Leben „nacherzoge­n“werden. „Ihm fehlt es an allem“, stellte das Gericht fest. Auch solle er psychologi­sche Hilfe bekommen.

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