„Es tut mir leid, wenn ich Dir wehgetan habe“
Junger Familienvater zieht nach kurzem Prozess Einspruch zurück
ihrem Mann über die Anmeldung für den Kindergarten zu reden: „Ich hab ihn gebeten, sein Handy wegzulegen“, doch er sei zornig geworden, dann habe sie ihm das Handy wegnehmen wollen, und er habe ihr den Arm verdreht, sie geohrfeigt und getreten.
Zwei Tage später eskalierte ein Streit erneut, sie habe dann fliehen wollen, aber er habe die Türen zugehalten, sie schließlich von hinten gepackt und so fest gedrückt, dass sie keine Luft mehr bekommen habe. Die beiden Kinder hätten das mitbekommen und seien völlig hysterisch gewesen. Bei dieser Schilderung brach die junge Frau in Tränen aus und bekam von Richterin Beate Philipp ein Taschentuch gereicht.
Die Schmerzen im Brustraum seien in den darauffolgenden Tagen immer schlimmer geworden, sie habe auch den Arm nicht mehr bewegen können, musste im Krankenhaus stationär behandelt werden. Sechs Wochen habe es gedauert, bis sie fit genug gewesen sei, sich wieder allein um die Kinder zu kümmern. Sie zog schließlich mit den Kindern zu ihren Eltern, bis das Gericht ihr die gemeinsame Wohnung zusprach und ihr Mann ausziehen musste.
Man habe inzwischen eine gemeinsame Lösung für den Umgang mit den Kindern gefunden, er dürfe sie zweimal die Woche abholen, aber sonst rede man nicht miteinander. Ehemann entschuldigt sich Die Verhandlung dauerte nach dieser Schilderung nicht mehr lange. Der Mann zog sich mit seinem Anwalt kurz zurück, dann entschuldigte er sich bei seiner Frau: „Es tut mir leid, wenn ich Dir wehgetan habe. Das wollte ich nicht.“Dann zogen er und sein Anwalt den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. Video bei www.schwaebische.de/gericht-familienvater