„Zwei Tage waren zu wenig“
Bar-Betreiber machen ihrem Unmut Luft
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (nk/ sbo) - Für viel Aufregung hat kürzlich eine Lüftungsverfügung bezüglich der Shisha-Bars in der Doppelstadt gesorgt. Nun machen einige Betreiber ihrem Unmut über den Ablauf Luft. Ein Shisha-Bar-Besitzer befürwortet jedoch das Vorgehen der Stadt.
Doch ein Blick zurück: Laut einer neuen Allgemeinverfügung, die am 23. November als amtliche Bekanntmachung veröffentlicht wurde, müssen Shisha-Bars in VillingenSchwenningen über eine Lüftungsanlage verfügen, die pro brennender Shisha 130 Kubikmeter Luft pro Stunde nach draußen befördert. Zwei Tage vor in Kraft treten dieser Verfügung erinnerte die Stadt die Betreiber und erwischte damit viele auf dem falschen Fuß. Denn ab sofort muss ein Nachweis über die Lüftungsanlage erbracht werden. So reagierten die Betreiber auf die Situation: Edip Sürmelioglu von der „Shisha-Fabrik“hat zwar eine entsprechende Lüftung in seiner Bar, er echauffiert sich jedoch über den Nachweis, der binnen der kurzen Zeit erbracht werden musste: „So eine Bestätigung hat man nicht parat. Und eine Fachfirma so kurzfristig erwischen zu müssen – das ist dreist.“Mit Kollegen, die darüber hinaus erst mal eine auflagenkonforme Lüftung einbauen müssen, empfindet er Solidarität. „Das ist schon ein bisschen blöd. Nicht jeder investiert für eine Anlage 15 000 bis 20 000 Euro.“
Der Besitzer von der „Diamonds Shishalounge“, Daniel Daoud, begrüßt indes das Vorgehen der Stadt. Nach Vorfällen in Großstädten, bei denen Menschen ums Leben gekommen seien, sollten die Shisha-Bars nun seiner Meinung nach Schritt für Schritt kontrolliert werden – und das eben auch in Villingen-Schwenningen. Dass in der Doppelstadt mit der Verfügung alles so schnell ging, findet er unproblematisch. Mit dieser Haltung ist Daoud jedoch eher alleine. Auch der Betreiber der „Royal Shisha-Lounge“, Misel Kara, urteilt: „In zwei Tagen alles zu ändern, war ein bisschen zu wenig.“Karas Bar war – wie auch andere – kurzzeitig geschlossen, bis der Nachweis über die Lüftung erbracht werden konnte.