SZ-Expertenchat zum Thema Mietrecht
RAVENSBURG (hag) - Muss eine Mietwohnung beim Auszug gestrichen werden? Wie kann ich meine Wohnung fristgerecht kündigen? Wer muss für Schönheitsreparaturen in der Wohnung zahlen? Die Antwort auf solche Fragen rund ums Wohnen zur Miete ist nicht immer einfach. Anton Schmid vom Mieterverein Oberschwaben wird daher am 19. Dezember von 18.30 bis 19.30 Uhr live im Internet Fragen von SZLesern zu dem Thema beantworten.
Schmidt ist Fachanwalt für Mietrecht und zugleich Vorsitzender des Mietervereins Oberschwaben in Ravensburg. Wenn er am 19. Dezember in der Redaktion sitzt, bestimmen Leser der „Schwäbischen Zeitung“und von Schwäbische.de worum sich das Gespräch dreht. Egal ob sie mit einer Mieterhöhung nicht einverstanden sind oder einfach nur verstehen wollen, welche Nebenkosten sie tatsächlich bezahlen müssen – Schmidt kennt die Antwort oder kann zumindest
Berater helfen kostenlos bei Fragen rund um die Rente
BERLIN (dpa) - Wann kann ich in Rente gehen? Wie muss ich den Antrag ausfüllen? Bei Fragen wie diesen können sich Verbraucher an Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung wenden. Sie arbeiten ehrenamtlich und erteilen kostenfrei Auskünfte zu allen Fragen, die mit der Rente zusammenhängen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung. Können Ratsuchende ihre Wohnung aus gesundheitlichen Gründen nicht verlassen, kommen die Versichertenberater im Zweifel auch nach Hause. helfen, die richtige Anlaufstelle für Probleme mit der eigenen Wohnung oder dem Vermieter zu finden. Der Chat ist Teil der digitalen Serie „Mieten? Kaufen? Haare raufen?“von Schwäbische.de rund ums Thema Wohnen. Wer mit dabei sein will, muss sich an dem Tag zwischen 18.30 und 19.30 Uhr unter www.schwaebische.de/mieterchat einloggen. Jeder kann dort direkt Fragen stellen – allerdings wird ein Moderator die einzelnen Fragen gezielt freischalten, um das Gespräch zu koordinieren.
Leser können auch vorab Fragen an online@schwaebische.de mit dem Betreff „Mieter-Chat“einsenden. Die Moderation wird diese Fragen – falls zeitlich möglich – in den Chat einbringen. Mehr Informationen zum Thema Wohnen, Mieten und Bauen in der Region finden Sie im Netz unter schwaebische.de/mietenkaufen
Sparen für den Nachwuchs: Kinderfreibeträge nutzen
FRANKFURT (dpa) - Wollen Eltern für ihren Nachwuchs Geld sparen, können sie beispielsweise einen Fonds-Sparplan anlegen. Eröffnen sie dabei ein Depot im Namen der Kinder, kann dies steuerliche Vorteile bringen: Denn dann können Eltern von den Steuerfreibeträgen der Kinder profitieren. Das gilt auch, wenn die Kinder noch minderjährig sind. Darauf macht die Aktion „Finanzwissen für alle“der Fondsgesellschaften aufmerksam. Ansonsten müssen Sparer Kapitalerträge versteuern.