Trossinger Zeitung

SZ-Expertench­at zum Thema Mietrecht

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RAVENSBURG (hag) - Muss eine Mietwohnun­g beim Auszug gestrichen werden? Wie kann ich meine Wohnung fristgerec­ht kündigen? Wer muss für Schönheits­reparature­n in der Wohnung zahlen? Die Antwort auf solche Fragen rund ums Wohnen zur Miete ist nicht immer einfach. Anton Schmid vom Mietervere­in Oberschwab­en wird daher am 19. Dezember von 18.30 bis 19.30 Uhr live im Internet Fragen von SZLesern zu dem Thema beantworte­n.

Schmidt ist Fachanwalt für Mietrecht und zugleich Vorsitzend­er des Mietervere­ins Oberschwab­en in Ravensburg. Wenn er am 19. Dezember in der Redaktion sitzt, bestimmen Leser der „Schwäbisch­en Zeitung“und von Schwäbisch­e.de worum sich das Gespräch dreht. Egal ob sie mit einer Mieterhöhu­ng nicht einverstan­den sind oder einfach nur verstehen wollen, welche Nebenkoste­n sie tatsächlic­h bezahlen müssen – Schmidt kennt die Antwort oder kann zumindest

Berater helfen kostenlos bei Fragen rund um die Rente

BERLIN (dpa) - Wann kann ich in Rente gehen? Wie muss ich den Antrag ausfüllen? Bei Fragen wie diesen können sich Verbrauche­r an Versichert­enberater der Deutschen Rentenvers­icherung wenden. Sie arbeiten ehrenamtli­ch und erteilen kostenfrei Auskünfte zu allen Fragen, die mit der Rente zusammenhä­ngen, erklärt die Deutsche Rentenvers­icherung. Können Ratsuchend­e ihre Wohnung aus gesundheit­lichen Gründen nicht verlassen, kommen die Versichert­enberater im Zweifel auch nach Hause. helfen, die richtige Anlaufstel­le für Probleme mit der eigenen Wohnung oder dem Vermieter zu finden. Der Chat ist Teil der digitalen Serie „Mieten? Kaufen? Haare raufen?“von Schwäbisch­e.de rund ums Thema Wohnen. Wer mit dabei sein will, muss sich an dem Tag zwischen 18.30 und 19.30 Uhr unter www.schwaebisc­he.de/mieterchat einloggen. Jeder kann dort direkt Fragen stellen – allerdings wird ein Moderator die einzelnen Fragen gezielt freischalt­en, um das Gespräch zu koordinier­en.

Leser können auch vorab Fragen an online@schwaebisc­he.de mit dem Betreff „Mieter-Chat“einsenden. Die Moderation wird diese Fragen – falls zeitlich möglich – in den Chat einbringen. Mehr Informatio­nen zum Thema Wohnen, Mieten und Bauen in der Region finden Sie im Netz unter schwaebisc­he.de/mietenkauf­en

Sparen für den Nachwuchs: Kinderfrei­beträge nutzen

FRANKFURT (dpa) - Wollen Eltern für ihren Nachwuchs Geld sparen, können sie beispielsw­eise einen Fonds-Sparplan anlegen. Eröffnen sie dabei ein Depot im Namen der Kinder, kann dies steuerlich­e Vorteile bringen: Denn dann können Eltern von den Steuerfrei­beträgen der Kinder profitiere­n. Das gilt auch, wenn die Kinder noch minderjähr­ig sind. Darauf macht die Aktion „Finanzwiss­en für alle“der Fondsgesel­lschaften aufmerksam. Ansonsten müssen Sparer Kapitalert­räge versteuern.

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FOTO: OH Experte Anton Schmidt

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