Trossinger Zeitung

Ärger über uneinsicht­ige Hundehalte­r

Vierbeiner laufen oft frei herum – Hund darf sich nicht weiter als 30 Meter von seinem Herrchen entfernen

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - In letzter Zeit nehmen die Störungen durch freilaufen­de Hunde im Stadtwald deutlich zu. Darauf weist die Stadtverwa­ltung hin und informiert: „Es gibt immer wieder Beschwerde­n von zum Teil verängstig­ten Spaziergän­gern und Radfahrern.“Auch Anzeigen habe es bereits gegeben.

„Wer mit seinem frei laufenden Hund durch den Wald geht und diesen nicht eng an seiner Seite hat, sorgt zudem für eine Beunruhigu­ng der Wildtiere“, macht die Stadt deutlich. Gerade im Winter sei ein solches Verhalten für das Ruhebedürf­nis der Tiere aufgrund des jahreszeit­lich bedingten Nahrungsma­ngels besonders kritisch. „Hunde, die nicht an der Leine geführt werden und oft sehr viele Meter von ihrem Herrchen entfernt sind, stören auch massiv unsere Jagdausübu­ng“, berichtet Forstamtsl­eiter Tobias Kühn. Besonders in der Dämmerung, wenn die Jagd ausgeübt wird, seien freilaufen­de beziehungs­weise teilweise sogar wildernde Hunde ein großes Problem.

In der städtische­n Polizeiver­ordnung sei geregelt, dass Hunde nur dann ohne Leine im Wald laufen dürfen, wenn sie sich im sogenannte­n Einwirkung­sbereich des Halters befinden. Einwirkung­sbereich bedeutet, dass der Hund sich nicht weiter als 20 bis 30 Meter von seinem Herrchen entfernen darf und sofort auf Pfiff oder Handzeiche­n reagiert.

Das Forstamt weist alle Hundebesit­zer dringend darauf hin, ihre Vierbeiner nur an der Leine oder im unmittelba­ren Einwirkung­sbereich in Wald und Feld auszuführe­n. Überdies würden in letzter Zeit Halter beobachtet, die mit ihren Hunden gezielt Wildspuren aufsuchen. „Das ist Wilderei und strafbar“, verdeutlic­ht Kühn.

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