Lebenslange Haftstrafen für Raubmord
Landgericht München spricht Mitglieder der sogenannten Froschbande schuldig
MÜNCHEN - Für 4000 Euro Beute haben acht Rumänen einen Rentner am Ammersee totgeprügelt und ihn mit seiner schwer verletzten Frau in eine Kammer gesperrt. Nun wurden sechs Mitglieder der sogenannten Froschbande wegen Mordes verurteilt.
Zehn Minuten lang hat sich Irmgard K. nicht getraut, das Licht anzumachen. In der Dunkelheit verharrte die Rentnerin schwer verletzt in der Abstellkammer ihres Wohnhauses in Meiling (Landkreis Starnberg), unweit des Ammersees. Räuber hatten sie kurz vor Mitternacht im Bett aufgeschreckt, verprügelt und in den winzigen Raum gesperrt. Dann durchsuchten die Männer das Haus nach Geld und Schmuck, während Irmgard K. in der dunklen Kammer um ihr Leben bangte – und um das Leben ihres Mannes, der nach wenigen Stunden in der Kammer verstarb. Seine Frau hingegen wurde zwei Tage später lebend befreit, nachdem ein Zeitungsausträger Verdacht geschöpft hatte. 57 Stunden lang war die 70-Jährige in dem zwei Quadratmeter kleinen Raum eingesperrt gewesen – zusammen mit der Leiche ihres Mannes.
Von ihrem Martyrium hat Irmgard K. in dem Prozess vor dem Münchner Landgericht erzählt – nicht im Gerichtssaal, sondern zugeschaltet via Kamera. Man wollte der Frau nicht zumuten, noch einmal in die Nähe ihrer Peiniger zu kommen. Diese werden nach großer Wahrscheinlichkeit zumindest das restliche Leben von Irmgard K. im Gefängnis sitzen. Denn das Gericht verurteilte am Montagnachmittag sechs der acht Täter unter anderem wegen Mordes zu lebenslangen Freiheitsstrafen. Überdies stellte es bei ihnen die besondere Schwere der Schuld fest. Deshalb haben die Rumänen kaum Chancen auf eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren. Im Fall der zwei Komplizen, die in den Fluchtautos gewartet hatten, verhängte das Gericht Freiheitsstrafen in Höhe von 13 Jahren.
Die Täter nahmen die Schuldsprüche ohne sichtbare Regung auf. Das Gericht sah im Fall der sechs Männer, die ins Haus eingedrungen waren, gleich mehrere Mordmerkmale als erwiesen an – darunter Heimtücke, Habgier und das Ziel, durch die Tötung eine andere Straftat zu begehen. Es folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die jedoch eine Verurteilung aller acht Männer wegen Mordes gefordert hatte.
Irmgard K. hat das Haus in Meiling verkauft und ist weggezogen. Wie es ihr heute gehe, hat sie der Richter zu Beginn ihrer Aussage gefragt. Die Antwort der 70-Jährigen: „So lala.“