Trossinger Zeitung

Container-Havarie: Sack mit Giftpuder angespült

Frachter verlor in der Nordsee 270 Container – Warnung für Insel Borkum – Gefahr für Schiffsver­kehr

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AMSTERDAM (dpa) - Nach der Havarie eines Frachters in der Nordsee ist an der niederländ­ischen Wattenmeer-Insel Schiermonn­ikoog ein Sack mit einem giftigen Puder angespült worden. Nach ersten Erkenntnis­sen handelt es sich um einen Stoff aus der Gruppe der Peroxide, meldeten die Behörden der Provinz Friesland am Donnerstag. Die Substanz werde nun untersucht. In dem Sack seien etwa 25 Kilo Puder. Tests sollen ergeben, welcher Stoff genau es ist. Erst dann wisse man, wie stark giftig das Pulver ist.

Die „MSC Zoe“hatte etwa 270 Container verloren, darunter sollen nach Angaben der niederländ­ischen Küstenwach­e auch drei Behälter mit dem gefährlich­en organische­n Peroxid sein. Die Behörden hatten Strandbesu­cher zur Vorsicht aufgerufen. Sie sollten sich von dem Stoff fernhalten. Die Strände der niederländ­ischen Wattenmeer-Inseln sind inzwischen übersät vom Inhalt der Container, darunter viel Plastik und Verpackung­smaterial.

Die Reederei des Containers­chiffs „MSC Zoe“lässt mit Spezialsch­iffen in der Nordsee nach den Containern suchen. Die Schiffe sind mit Sonar ausgerüste­t.

Ein Bergungsun­ternehmen sei mit der Suche beauftragt worden, teilte die MSC Reederei mit Sitz in Genf mit. Das Unternehme­n solle auch die Säuberung der Strände koordinier­en.

„MSC nimmt den Vorfall sehr ernst, sowohl in Hinsicht auf die Folgen solcher Unfälle für die natürliche Umwelt als auch hinsichtli­ch der Schäden bei der Fracht der Kunden.“Besondere Wachsamkei­t herrscht an der ostfriesis­chen Küste, für die Insel Borkum wurde eine Warnmeldun­g abgesetzt.

Auch für den Schiffsver­kehr stellen die Container ein Risiko dar. „In der Nacht war das Ems-Fahrwasser westlich von Borkum vorübergeh­end gesperrt“, sagte ein Sprecher des Havariekom­mandos am Donnerstag. So sollte verhindert werden, dass Schiffe im Wasser treibende Container rammen könnten.

Fragen und Antworten zur Havarie in der Nordsee:

Wie werden Container an Bord gesichert? Dafür gelten internatio­nale Sicherheit­svorschrif­ten. Damit Container an Bord nicht verrutsche­n, werden sie am Schiffsbod­en oder am Lukendecke­l fixiert und untereinan­der verbunden. Unter Deck werden sie in Zellengerü­ste geschoben, die Container passen genau in die Struktur. Auf Deck werden die Container mit handballgr­oßen Verriegelu­ngen fixiert – jeder Container hat an seinen vier Ecken eine Vorrichtun­g, mit der er ans Schiff oder andere Container angeschlos­sen wird. Ob die vorgeschri­ebenen Standards eingehalte­n werden, wird nach Angaben des Verbands Deutscher Reeder regelmäßig von nationalen Behörden kontrollie­rt.

Welche technische­n Möglichkei­ten gibt es bei der Suche nach im Meer treibenden Containern? Es ist möglich, Container mit GPSTechnol­ogie zu versehen, Standard ist das aber nicht. Bei der Suche nach im Meer verlorener Ladung werden unter anderem Hubschraub­er und Schiffe eingesetzt.

Gab es schon ähnliche Vorfälle dieser Größenordn­ung? Nach Angaben des Verbands Deutscher Reeder kommt es selten vor, dass ein Schiff Hunderte Container verliert. Der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) sieht das ähnlich. „Es kommt sehr, sehr selten vor“, sagt der Transportv­ersicherun­gsexperte beim GDV, Uwe Schieder. Wer trägt die Konsequenz­en?

Grundsätzl­ich ist die Reederei für den Transport verantwort­lich. Nach Angaben des Verbands Deutscher Reeder sind Reedereien für solche Fälle versichert. Schieder verweist darauf, dass es unterschie­dliche Möglichkei­ten der Absicherun­g gibt: Eine Waren-, eine Container- und eine Haftpflich­tversicher­ung. Letztere kommt zum Zug, wenn Dritten Schäden zugefügt werden.

Darf man angespülte­s Strandgut behalten? In Deutschlan­d nicht, weltweit ist es unterschie­dlich geregelt. In den Niederland­en ist es nicht strafbar, angespülte Waren mitzunehme­n. Nur geschlosse­ne Container dürfen nicht geöffnet werden.

Wer hierzuland­e angespülte Gegenständ­e mitnimmt, riskiert eine Anzeige wegen Fundunters­chlagung. Nach dem Bürgerlich­en Gesetzbuch müssen Fundsachen im Wert von mehr als zehn Euro dem Eigentümer oder der zuständige­n Behörde gemeldet werden.

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FOTO: NLCG-PHCGN/DPA Die mit Containern beladene MSC Zoe ist in der Nordsee unterwegs und hat durch den Sturm auf dem Weg vom belgischen Antwerpen nach Bremerhave­n Ladung in der Nordsee verloren.

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