Container-Havarie: Sack mit Giftpuder angespült
Frachter verlor in der Nordsee 270 Container – Warnung für Insel Borkum – Gefahr für Schiffsverkehr
AMSTERDAM (dpa) - Nach der Havarie eines Frachters in der Nordsee ist an der niederländischen Wattenmeer-Insel Schiermonnikoog ein Sack mit einem giftigen Puder angespült worden. Nach ersten Erkenntnissen handelt es sich um einen Stoff aus der Gruppe der Peroxide, meldeten die Behörden der Provinz Friesland am Donnerstag. Die Substanz werde nun untersucht. In dem Sack seien etwa 25 Kilo Puder. Tests sollen ergeben, welcher Stoff genau es ist. Erst dann wisse man, wie stark giftig das Pulver ist.
Die „MSC Zoe“hatte etwa 270 Container verloren, darunter sollen nach Angaben der niederländischen Küstenwache auch drei Behälter mit dem gefährlichen organischen Peroxid sein. Die Behörden hatten Strandbesucher zur Vorsicht aufgerufen. Sie sollten sich von dem Stoff fernhalten. Die Strände der niederländischen Wattenmeer-Inseln sind inzwischen übersät vom Inhalt der Container, darunter viel Plastik und Verpackungsmaterial.
Die Reederei des Containerschiffs „MSC Zoe“lässt mit Spezialschiffen in der Nordsee nach den Containern suchen. Die Schiffe sind mit Sonar ausgerüstet.
Ein Bergungsunternehmen sei mit der Suche beauftragt worden, teilte die MSC Reederei mit Sitz in Genf mit. Das Unternehmen solle auch die Säuberung der Strände koordinieren.
„MSC nimmt den Vorfall sehr ernst, sowohl in Hinsicht auf die Folgen solcher Unfälle für die natürliche Umwelt als auch hinsichtlich der Schäden bei der Fracht der Kunden.“Besondere Wachsamkeit herrscht an der ostfriesischen Küste, für die Insel Borkum wurde eine Warnmeldung abgesetzt.
Auch für den Schiffsverkehr stellen die Container ein Risiko dar. „In der Nacht war das Ems-Fahrwasser westlich von Borkum vorübergehend gesperrt“, sagte ein Sprecher des Havariekommandos am Donnerstag. So sollte verhindert werden, dass Schiffe im Wasser treibende Container rammen könnten.
Fragen und Antworten zur Havarie in der Nordsee:
Wie werden Container an Bord gesichert? Dafür gelten internationale Sicherheitsvorschriften. Damit Container an Bord nicht verrutschen, werden sie am Schiffsboden oder am Lukendeckel fixiert und untereinander verbunden. Unter Deck werden sie in Zellengerüste geschoben, die Container passen genau in die Struktur. Auf Deck werden die Container mit handballgroßen Verriegelungen fixiert – jeder Container hat an seinen vier Ecken eine Vorrichtung, mit der er ans Schiff oder andere Container angeschlossen wird. Ob die vorgeschriebenen Standards eingehalten werden, wird nach Angaben des Verbands Deutscher Reeder regelmäßig von nationalen Behörden kontrolliert.
Welche technischen Möglichkeiten gibt es bei der Suche nach im Meer treibenden Containern? Es ist möglich, Container mit GPSTechnologie zu versehen, Standard ist das aber nicht. Bei der Suche nach im Meer verlorener Ladung werden unter anderem Hubschrauber und Schiffe eingesetzt.
Gab es schon ähnliche Vorfälle dieser Größenordnung? Nach Angaben des Verbands Deutscher Reeder kommt es selten vor, dass ein Schiff Hunderte Container verliert. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sieht das ähnlich. „Es kommt sehr, sehr selten vor“, sagt der Transportversicherungsexperte beim GDV, Uwe Schieder. Wer trägt die Konsequenzen?
Grundsätzlich ist die Reederei für den Transport verantwortlich. Nach Angaben des Verbands Deutscher Reeder sind Reedereien für solche Fälle versichert. Schieder verweist darauf, dass es unterschiedliche Möglichkeiten der Absicherung gibt: Eine Waren-, eine Container- und eine Haftpflichtversicherung. Letztere kommt zum Zug, wenn Dritten Schäden zugefügt werden.
Darf man angespültes Strandgut behalten? In Deutschland nicht, weltweit ist es unterschiedlich geregelt. In den Niederlanden ist es nicht strafbar, angespülte Waren mitzunehmen. Nur geschlossene Container dürfen nicht geöffnet werden.
Wer hierzulande angespülte Gegenstände mitnimmt, riskiert eine Anzeige wegen Fundunterschlagung. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Fundsachen im Wert von mehr als zehn Euro dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde gemeldet werden.