„Die Gesundheit geht vor“
Shisha-Bars reagieren auf die verschärfte Allgemeinverfügung
VILLINGEN-SCHWENNINGEN (sbo) - Rund einen Monat nach dem Inkrafttreten der neuen Allgemeinverfügung für Shisha-Bars haben die Betreiber vorgesorgt, teilweise herrscht aber noch Unsicherheit. Denn: In den kommenden Wochen werden die verschärften Vorgaben noch überprüft. Dann entscheidet sich, wer weiterhin Wasserpfeifen verkaufen darf.
Es ist eine heimtückische Gefahr, die zum Anlass genommen wird, verschärfte Vorschriften für den Betrieb von Shisha-Bars durchzusetzen. Denn das geruchslose und deshalb so gefährliche Kohlenstoffmonoxid hatte in der Vergangenheit bereits mehrfach für Vergiftungen gesorgt. Auch wenn die Doppelstadt bislang von solchen Zwischenfällen verschont worden ist, muss die städtische Verwaltung die in ganz BadenWürttemberg geltende Allgemeinverfügung mit deutlich verschärften Vorgaben durchsetzen – das hatte zum Ablauf der Frist vor einem Monat für Aufsehen gesorgt.
Denn viele der betroffenen Barbesitzer erfuhren erst davon, als das Bürgeramt ihnen zwei Tage vor dem Stichtag einen Besuch abstattete. Doch wie sieht es einen Monat später aus? „Wir haben bei den darauffolgenden Kontrollen überprüft, welche Bars die nun geforderte Lüftungsanlage haben“, berichtet Oxana Brunner, Pressesprecherin der Stadt. Ob die Anlage tatsächlich den Vorgaben entspricht, müssen jedoch technische Sachverständige klären. Laut Allgemeinverfügung müssen die Anlagen pro brennender Shisha 130 Kubikmeter Luft pro Stunde nach draußen befördern, „das entspricht eigentlich einer Industrieanlage“, so Brunner.
Klar ist auch: Selbst wenn die Betreiber die notwendigen Nachweise bereits geliefert haben, werden in den kommenden Wochen alle Anlagen nochmals überprüft. Brunner: „Hierfür werden ein Kaminfeger, die Gewerbeaufsicht sowie Mitarbeiter der Baurechtsabteilung vorbeischauen.“Von den insgesamt 15 Shisha-Bars in der Stadt hat ersten Angaben zufolge jedoch lediglich die „Hayal Lounge“in der Oberdorfstraße in VS-Schwenningen komplett dicht gemacht. Drei weitere Bars dürfen aufgrund der fehlenden Anlage derzeit keine Shishas mehr verkaufen, schließen müssen sie deswegen jedoch nicht. „Der Einsatz von EShishas ist dort erlaubt, Getränke dürfen sie außerdem natürlich weiterhin verkaufen“, betont die Pressesprecherin.
Einer derjenigen, der auf Nummer Sicher gehen möchte ist derweil Vllaznim Hajolli, Betreiber der gleichnamigen Shisha-Bar in der Oberen Straße in Villingen. „Ich hatte von Anfang an eine Lüftungsanlage hier drin“, berichtet der 24-Jährige, der seit vier Jahren das Lokal im Gebäude der ehemaligen Gambrinus-Brauerei betreibt. Jetzt, mit der neuen Allgemeinverfügung, habe er reagiert und sich direkt nach Bekanntgabe einen Fachmann aus Stuttgart organisiert, der Messungen durchgeführt hatte und so für den entsprechenden Nachweis sorgen konnte. „Die Vorgaben erfülle ich, aber ich habe mir dennoch einen neuen Motor für die Anlage gekauft, der der doppelten Leistung der Vorgaben entspricht“, so Hajolli. Er betont: „Das muss ich zwar nicht, möchte ich aber – denn die Gesundheit geht vor.“ Tägliche Kontrolle Die darüber hinaus ohnehin vorhandenen CO-Warnmelder (wie auf dem Bild) werden jeden Tag kontrolliert – zudem müssen ausreichend Feuerlöscher vorhanden sein. „Das Gewerbeamt hat das vor der Eröffnung auch alles geprüft, es gibt ohnehin regelmäßig Kontrollen.“Grundsätzlich, so der Barbetreiber, fühlt er sich von den Vorgaben nicht gegängelt – im Gegenteil: „Ich sehe das als sinnvoll an, schließlich geht es um die Gesundheit!“Allerdings hätte er sich für die Umsetzung der Allgemeinverfügung mehr Zeit gewünscht, „das kam für uns quasi von heute auf morgen.“Auch er müsse jetzt aber erst die Überprüfung durch die Stadt abwarten, ob tatsächlich alles den verschärften Vorgaben entspricht.
In VS-Schwenningen hat man sich mittlerweile ebenfalls gewappnet. Maximilian Burkard von der „Empire Lounge“in der Sturmbühlstraße hatte aufgrund der fehlenden Lüftungsanlage insgesamt elf Tage geschlossen. „So eine lange Zeit ohne Umsatz war natürlich schon happig“, erklärt Burkard. Er habe einen „niedrigen fünfstelligen Betrag“aufgewendet, um den Betrieb weiterhin am Laufen zu halten. Allerdings gilt für ihn ebenfalls: Bevor das OK der Stadt nicht da ist, bleibt ein gewisser Unsicherheitsfaktor.