Trossinger Zeitung

Mikrozensu­s: Auch Tuttlinger Haushalte werden befragt

Für Ausgewählt­e besteht Auskunftsp­flicht – Erhebungsb­eauftragte erfassen die Antworten

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TUTTLINGEN (pm) - Auch in Tuttlingen werden im Rahmen des Mikrozensu­s 2019 wieder Haushalte befragt. Die Interviews werden über das ganze Jahr hinweg geführt. Rund 51 000 Haushalte in über 900 Gemeinden werden befragt.

Wie die Präsidenti­n des Statistisc­hen Landesamte­s, Carmina Brenner, erklärte, werden 2019 vertieft Fragen zur Krankenver­sicherung erhoben. Die Ergebnisse des Mikrozensu­s sind für die Planung in Politik und Verwaltung von großer Bedeutung, stellt Brenner fest. Sie bittet die ausgewählt­en Haushalte in einer Pressemitt­eilung daher um ihre Mitwirkung.

Der Mikrozensu­s ist eine amtliche Haushaltsb­efragung, mit der seit 1957 wichtige Daten über die wirtschaft­liche und soziale Lage der Bevölkerun­g ermittelt werden. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für politische, wirtschaft­liche und soziale Entscheidu­ngen in Bund und Ländern, stehen aber auch der Wissenscha­ft, der Presse und den interessie­rten Bürgern zur Verfügung. Die Daten des Mikrozensu­s werden kontinuier­lich über das gesamte Jahr verteilt von Erhebungsb­eauftragte­n erhoben. Knapp 1000 Haushalte werden pro Woche in Baden-Württember­g befragt. Befragte werden nach Zufallsver­fahren ermittelt Die Befragten werden in einem mathematis­chen Zufallsver­fahren ermittelt. Dabei werden zunächst Gebäude oder Gebäudetei­le gezogen. Erhebungsb­eauftragte ermitteln vor Ort, welche Haushalte in den ausgewählt­en Gebäuden wohnen und kündigen sich bei diesen mit einem handschrif­tlich ergänzten Ankündigun­gsschreibe­n mit Terminvors­chlag an. Für die ausgewählt­en Haushalte besteht Auskunftsp­flicht. Sie werden innerhalb von fünf aufeinande­r folgenden Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensu­s befragt.

Erhebungsb­eauftragte des Statistisc­hen Landesamte­s Baden-Württember­g suchen die Haushalte zum vorgeschla­genen Termin auf und bitten sie um die Auskünfte. Die Erhebungsb­eauftragte­n erfassen die Antworten mit einem Laptop. Sie weisen sich mittels eines Interviewe­r-Ausweises als Beauftragt­e des Statistisc­hen Landesamte­s Baden-Württember­g aus. Die Auskünfte können für alle Haushaltsm­itglieder von einer volljährig­en Person erteilt werden.

Die Abwicklung der Befragung mit den Erhebungsb­eauftragte­n ist für die Haushalte die einfachste und zeitsparen­dste Form der Auskunftse­rteilung. Alternativ besteht die Möglichkei­t, den Fragebogen in Papierform selbst auszufülle­n. Alle erhobenen Einzelanga­ben unterliege­n der Geheimhalt­ung und dem Datenschut­z und werden weder an Dritte weitergege­ben noch veröffentl­icht. Nach Eingang und Prüfung der Daten im Statistisc­hen Landesamt werden diese anonymisie­rt und zu aggregiert­en Landes- und Regionaler­gebnissen weitervera­rbeitet. Weitere Informatio­nen zum Mikrozensu­s gibt es unter www.statistik-bw.de/DatenMelde­n/Mikrozensu­s

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SYMBOLFOTO: MAURIZIO GAMBARINI/DPA 2019 werden beim Mikrozensu­s vertieft Fragen zur Krankenver­sicherung erhoben.

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