Trossinger Zeitung

Stadt denkt über neues Sanierungs­gebiet nach

Fördermitt­el auch für Privatpers­onen erhältlich – Henning Keune: „Einen Zeitplan gibt es noch nicht“

- Von Michael Pohl

VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Ein Sanierungs­gebiet ist nicht nur mit Baustellen verbunden, sondern auch mit Fördergeld. Insbesonde­re dann, wenn durch Investitio­nen zu einer städtebaul­ichen Entwicklun­g beigetrage­n wird – das gilt auch für private Eigentümer.

Bis zum Jahr 2020 gilt der Bereich Marktplatz und Umgebung noch als sogenannte­s Sanierungs­gebiet. Das Gebiet wird jedoch nicht deshalb so bezeichnet, weil an allen Ecken und Enden gegraben wird. Vielmehr ist es andersrum: Es wird deshalb gegraben, weil es Sanierungs­gebiet ist. Henning Keune, Amtsleiter für Stadtentwi­cklung, erklärt: „Wird ein Sanierungs­gebiet festgelegt und werden in diesem Bereich im Sinne der städtebaul­ichen Erneuerung Sanierungs­oder auch Abrissmaßn­ahmen ergriffen, können diese durch den Bund, das Land oder die Stadt finanziell bezuschuss­t werden.“

Damit nennt Keune bereits ein Hauptkrite­rium, wann Gebäudebes­itzer möglicherw­eise einen Anspruch auf Fördermitt­el haben. „Das betroffene Gebäude muss in das vorgesehen­e Stadtbild passen. Ist das nicht der Fall, gibt es auch kein Geld“, stellt der Amtsleiter dar. Es gibt aber durchaus alte Gebäude, die aufgrund ihrer Geschichte erhaltensw­ert seien. Keune nennt als Beispiel das ehemalige City-Kino in der Spittelstr­aße. Darüber hinaus gelten noch weitere Kriterien, welche über die Bewilligun­g von Fördergeld und deren Höhe entscheide­n. „Unterstütz­t werden nur umfassende Modernisie­rungen von Gebäuden“, erklärt Keune. Ohne Absprache kein Anspruch auf Geld Wer also glaubt, der Einbau von neuen Fenstern allein würde ausreichen, irrt. Um Zuschüsse zu bekommen, müsste eine vollständi­ge, energetisc­he Sanierung inklusive Dach und Fassade erfolgen. „Ganz wichtig ist für Privatpers­onen, dass die Maßnahmen mit der Stadt abgestimmt werden und ein Modernisie­rungsvertr­ag geschlosse­n wird – und zwar noch bevor die Aufträge an Handwerker vergeben werden“, betont der Amtsleiter. Werde dies nicht beachtet, könnten die Eigentümer nicht mit finanziell­er Unterstütz­ung rechnen. Über Zuschüsse für Objekte im Stadtbezir­k Schwenning­en entscheide­t die Verwaltung individuel­l, erklärt Keune. „Die Gebäude und Grundstück­e seien zu unterschie­dlich, um eine allgemeing­ültige Regelung festzulege­n.

„Für Villingen hingegen gibt es eine solche Satzung, die einen Höchstbetr­ag pro Gebäude vorgibt.“Dieser liegt laut Keune bei 35 000 Euro. Dennoch gibt es auch für VS-Schwenning­en Vorschrift­en, diese seien jedoch durch das allgemeine EU-Recht geregelt. So betrage die höchste Förderung für ein privates Vorhaben 35 Prozent der Sanierungs­kosten. „Das EU-Recht schreibt aber vor, dass die Summe maximal 200 000 Euro betragen darf“, erläutert Henning Keune. Meist würden diese Beträge aber gar nicht erreicht – insbesonde­re nicht in dieser Stadt. Auch bestimme nicht die Verwaltung über die Zuteilung von Fördermitt­el, sondern letztlich der Gemeindera­t.

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FOTO: ARCHIV Im Bereich Marktplatz hat sich seit dieser Aufnahme bereits viel getan. Das könnte auch im Bereich Steinel-Areal (oben) der Fall sein, sollte die Stadtverwa­ltung ein weiteres Sanierungs­gebiet festlegen.

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