Stadt denkt über neues Sanierungsgebiet nach
Fördermittel auch für Privatpersonen erhältlich – Henning Keune: „Einen Zeitplan gibt es noch nicht“
VS-SCHWENNINGEN (sbo) - Ein Sanierungsgebiet ist nicht nur mit Baustellen verbunden, sondern auch mit Fördergeld. Insbesondere dann, wenn durch Investitionen zu einer städtebaulichen Entwicklung beigetragen wird – das gilt auch für private Eigentümer.
Bis zum Jahr 2020 gilt der Bereich Marktplatz und Umgebung noch als sogenanntes Sanierungsgebiet. Das Gebiet wird jedoch nicht deshalb so bezeichnet, weil an allen Ecken und Enden gegraben wird. Vielmehr ist es andersrum: Es wird deshalb gegraben, weil es Sanierungsgebiet ist. Henning Keune, Amtsleiter für Stadtentwicklung, erklärt: „Wird ein Sanierungsgebiet festgelegt und werden in diesem Bereich im Sinne der städtebaulichen Erneuerung Sanierungsoder auch Abrissmaßnahmen ergriffen, können diese durch den Bund, das Land oder die Stadt finanziell bezuschusst werden.“
Damit nennt Keune bereits ein Hauptkriterium, wann Gebäudebesitzer möglicherweise einen Anspruch auf Fördermittel haben. „Das betroffene Gebäude muss in das vorgesehene Stadtbild passen. Ist das nicht der Fall, gibt es auch kein Geld“, stellt der Amtsleiter dar. Es gibt aber durchaus alte Gebäude, die aufgrund ihrer Geschichte erhaltenswert seien. Keune nennt als Beispiel das ehemalige City-Kino in der Spittelstraße. Darüber hinaus gelten noch weitere Kriterien, welche über die Bewilligung von Fördergeld und deren Höhe entscheiden. „Unterstützt werden nur umfassende Modernisierungen von Gebäuden“, erklärt Keune. Ohne Absprache kein Anspruch auf Geld Wer also glaubt, der Einbau von neuen Fenstern allein würde ausreichen, irrt. Um Zuschüsse zu bekommen, müsste eine vollständige, energetische Sanierung inklusive Dach und Fassade erfolgen. „Ganz wichtig ist für Privatpersonen, dass die Maßnahmen mit der Stadt abgestimmt werden und ein Modernisierungsvertrag geschlossen wird – und zwar noch bevor die Aufträge an Handwerker vergeben werden“, betont der Amtsleiter. Werde dies nicht beachtet, könnten die Eigentümer nicht mit finanzieller Unterstützung rechnen. Über Zuschüsse für Objekte im Stadtbezirk Schwenningen entscheidet die Verwaltung individuell, erklärt Keune. „Die Gebäude und Grundstücke seien zu unterschiedlich, um eine allgemeingültige Regelung festzulegen.
„Für Villingen hingegen gibt es eine solche Satzung, die einen Höchstbetrag pro Gebäude vorgibt.“Dieser liegt laut Keune bei 35 000 Euro. Dennoch gibt es auch für VS-Schwenningen Vorschriften, diese seien jedoch durch das allgemeine EU-Recht geregelt. So betrage die höchste Förderung für ein privates Vorhaben 35 Prozent der Sanierungskosten. „Das EU-Recht schreibt aber vor, dass die Summe maximal 200 000 Euro betragen darf“, erläutert Henning Keune. Meist würden diese Beträge aber gar nicht erreicht – insbesondere nicht in dieser Stadt. Auch bestimme nicht die Verwaltung über die Zuteilung von Fördermittel, sondern letztlich der Gemeinderat.