Ärmere Kinder sollen mehr Geld bekommen
Familien- und Arbeitsministerium bringen das „Starke-Familien-Gesetz“auf den Weg – Die wichtigsten Fakten im Überblick
BERLIN (dpa) - Familien mit kleinem Einkommen sollen bald jeden Monat mehrere Hundert Euro zusätzlich in der Tasche haben. Mit dem „StarkeFamilien-Gesetz“sollen sie höhere Zuschläge zum Kindergeld, gebührenfreie Kitaplätze und Leistungen wie kostenlose Schulmittagessen bekommen. Familienministerin Franziska Giffey und Arbeitsminister Hubertus Heil (beide SPD) erarbeiteten das Gesetz, das Bundeskabinett brachte es am Mittwoch auf den Weg. Was steckt darin? Wichtige Antworten im Überblick.
Wie viele ärmere Kinder gibt es? In Deutschland leben nach Angaben des Familienministeriums rund 13,4 Millionen minderjährige Kinder. Vier Millionen Kinder leben in Familien, bei denen das Geld knapp ist. Darunter sind zwei Millionen Kinder, deren Eltern arbeiten, aber trotzdem nicht genug Geld für die ganze Familie verdienen. Alle aus dieser Gruppe sollen künftig vom sogenannten Kinderzuschlag profitieren können, rund 1,2 Millionen Kinder erhalten durch das neue Gesetz erstmals Anspruch darauf.
Was ist der Kinderzuschlag und wie hoch ist er? Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt und unterstützt Eltern, die arbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Wer weniger als 2000 Euro brutto verdiene, habe grob gesagt eine Chance, ihn zu bekommen, sagte Heil. Zum 1. Juli soll der monatliche Höchstbetrag von bisher 170 Euro pro Kind auf 185 Euro angehoben werden. Zusammen mit dem Kindergeld, das ebenfalls um zehn Euro steigt, und dem Bildungs- und Teilhabepaket soll das Existenzminimum des Kindes gedeckt sein. Wie wird das Einkommen der Eltern verrechnet? Wenn Eltern etwas mehr verdienen, als sie für den eigenen Bedarf brauchen, bekommen sie etwas weniger Kinderzuschlag. Das Einkommen wird anteilig verrechnet. Bisher fiel die Leistung schlagartig weg, wenn man mehr als einen bestimmten Betrag verdiente. Das soll sich jetzt ändern: Künftig soll der Zuschlag langsam auslaufen, bis die Eltern selbst genug verdienen. So lohne es sich für Eltern eher, mehr zu arbeiten, und deutlich mehr Familien können Unterstützung bekommen.
Gibt es Besonderheiten für Alleinerziehende? Einkommen der Kinder, also zum Beispiel Unterhaltszahlungen, werden auf den Zuschlag angerechnet – künftig aber nicht mehr voll, sondern nur noch anteilig. Dadurch können 100 000 Kinder den Zuschlag bekommen, die bisher leer ausgehen. Was bringt das „Starke-FamilienGesetz“noch? Alle Familien, die den Kinderzuschlag bekommen, müssen keine Kitagebühren mehr zahlen. Außerdem haben alle Familien mit Kinderzuschlag automatisch auch Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket. Durch dieses Paket soll ab dem Schuljahr 2019/2020 die Unterstützung etwa für Schulranzen, Hefte oder Lernsoftware von jährlich 100 auf 150 Euro erhöht werden. Mittagessen in der Schule und Fahrkarten für Bus oder Bahn werden kostenlos. Nachhilfe können Kinder künftig auch bekommen, wenn sie nicht kurz vor dem Sitzenbleiben sind.
Was kostet das alles? Für die Reform des Kinderzuschlags ist bis Ende 2021 eine Milliarde Euro eingeplant. Die Verbesserungen im Bildungs- und Teilhabepaket kosten laut Ministerium rund 220 Millionen Euro pro Jahr. Bevor das Geld fließt, wird der Gesetzentwurf aber erstmal im Bundestag beraten, auch der Bundesrat muss zustimmen.