Trossinger Zeitung

Bis 7 Uhr müssen die Gehwege frei sein

Anwohner sind für das Schneeräum­en und Streuen selbst verantwort­lich

- Von Alexandra Schneid, Linda Egger und Frank Czilwa

KREIS - In diesen Tagen hat der Winter die Region fest im Griff. Welche Pflichten Anwohner beim Schneeräum­en und Streuen haben, wann sie nicht haftbar gemacht werden können und für welche Bereiche die Gemeinden zuständig sind, dazu gibt es eine Übersicht aus Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht, Wurmlingen, Durchhause­n und Gunningen. Bis wann müssen Anwohner den Gehweg räumen? Und wie lange muss abends der Schnee beseitigt werden? Die Zeiten sind in der Streupflic­htsatzung der jeweiligen Gemeinde verankert und können variieren. Gehwege in Rietheim-Weilheim müssen von Montag bis Freitag bis 7 Uhr geräumt sein, am Wochenende und an Feiertagen bis 8 Uhr. „Diese Pflicht endet um 21 Uhr“, informiert Rietheim-Weilheims Bürgermeis­ter Jochen Arno. Die gleichen Zeiten gelten auch in den Gemeinden Durchhause­n und Gunningen.

Die Räum-Zeiten sind in Seitingen-Oberflacht etwas anders: Von Montag bis Samstag müssen die Gehwege ab spätestens 7 Uhr frei sein, am Sonntag und am Feiertag bis 8.30 Uhr. An allen Tagen ende die Pflicht um 21 Uhr, gibt Seitingen-Oberflacht­s Bürgermeis­ter Jürgen Buhl bekannt.

Ab 7 Uhr müssen die Gehwege an Werktagen in Wurmlingen frei sein. Am Wochenende und an Feiertagen können sich Anwohner bis 9 Uhr mit dem Schneeräum­en Zeit lassen. Abends gilt die Räum- und Streupflic­ht jeweils bis 20.30 Uhr. Allerdings gelte diese nur „innerhalb der geschlosse­nen Ortslage“, wie der Wurmlinger Bürgermeis­ter Klaus Schellenbe­rg erklärt. Grundstück­e auf freier Fläche unterliege­n nicht der Räum- und Streupflic­ht der Gemeinde. Muss der Gehweg auch frei sein, wenn ich krank, im Urlaub oder bei der Arbeit bin? Ja, bekräftigt Arno und spricht damit im Namen aller befragter Bürgermeis­ter. „Das muss geregelt sein“, sagt er und ergänzt: „Beispielsw­eise über Hausmeiste­rdienste oder die Nachbarsch­aftshilfe.“Schellenbe­rg kennt weitere Möglichkei­ten: Oft könne man sich beispielsw­eise mit Nachbarn gegenseiti­g aushelfen. Auch gebe es einige Landwirte oder Lohnuntern­ehmen, die mit Traktoren Parkplätze von Betrieben räumen und auch mal bei Gehwegen für Anwohner einspringe­n können. Welchen Bereich müssen Anwohner räumen? Generell gilt: Die Pflicht, den Gehweg zu räumen beziehungs­weise eine Spur entlang des Fahrbahnra­nds zu bahnen, überträgt die Gemeinde auf die Anlieger. Wenn vor dem Haus kein Gehweg vorbeiführ­t, sollte entlang der Fahrbahn ein Bereich von 1,20 Meter Breite freigeräum­t werden, erklärt Arno. Aber: Wenn auf der gegenüberl­iegenden Straßensei­te ein Gehweg entlang führe, müsse die Spur auf der Fahrbahn nicht frei geräumt werden, sagt Buhl. Wohin mit dem vielen Schnee? Einfach auf die Straße kippen? „Geht gar nicht!“, bekräftigt Buhl. „Das ist eine Gefahr für die Autofahrer“, stellt er klar. Der Schnee könne am Gehwegrand oder auf dem Grundstück abgeladen werden. Arno ergänzt, dass der Schnee vom Gehweg durchaus auf den am Straßenran­d aufgehäuft werden dürfe. Derzeit seien die Schneemass­en noch gut händelbar, sagt Schellenbe­rg. Sollte extrem viel Schnee fallen, sodass aufgeschob­ene Schneeberg­e eine Sichtbehin­derung darstellen, dann komme es auch mal vor, dass Schnee abtranspor­tiert werde. „Der wird dann auf eine Wiese gefahren und hat im Frühjahr genug Zeit zum Abschmelze­n“, erklärt der Wurmlinger Bürgermeis­ter. Mit welchen Mitteln dürfen Gehwege gestreut werden? „Sand, Split und Asche sind zu verwenden“, informiert Arno und fügt hinzu: „Salz wird nicht gern gesehen – der Umwelt zuliebe.“Nur in Ausnahmefä­llen dürfe Salz verwendet werden, sagt Buhl. Dazu zählt beispielsw­eise, eine vereiste Fläche aufzutauen. Auch laut der Satzung der Gemeinde Gunningen sind auftauende Mittel nur bei „Eisesglätt­e“erlaubt, wobei auch in diesem Fall auf das Sparsamkei­tsgebot bei der Verwendung verwiesen wird. In Durchhause­n ist auch auf „starken Gefällstre­cken“der Einsatz auftauende­r Mittel ausnahmswe­ise erlaubt. Beim Streumitte­l können sich die Wurmlinger aus Streuboxen mit Split bedienen, die in der Gemeinde verteilt aufgestell­t sind – oder auf Salz oder Sägespäne zurückgrei­fen, informiert Schellenbe­rg. Der Gehweg wird nicht geräumt: Drohen nun Konsequenz­en? Arno berichtet, dass durchaus die betroffene­n Anwohner angeschrie­ben würden. „Am besten ruft man die Anwohner an. Dann lässt sich das gut regeln“, sagt Buhl. In Wurmlingen funktionie­re das Schneeräum­en durch die Anwohner recht gut, berichtet Schellenbe­rg. „Nur in Einzelfäll­en kommt es mal vor, dass die Gemeinde einen kleinen Schubser geben muss“, so der Schultes. Wer haftet, wenn jemand auf dem Gehweg stürzt? Gleich, ob ein Fußgänger auf dem Gehweg stürzt oder der Postbote vor der eigenen Haustüre – der Gebäudebes­itzer haftet, sind sich die befragten Bürgermeis­ter einig. Buhl berichtet, dass mittlerwei­le die Gerichte nicht mehr so streng seien. Wer bei Wintereinb­ruch mit Badeschlap­pen unterwegs sei und stürze, sei selbst Schuld. Und: „Der Winterdien­st muss für den Anwohner zumutbar sein“, ergänzt er. Stürzt doch jemand, greift laut Buhl die Eigentümer­haftpflich­tversicher­ung. „Die Krankenkas­se und die Versicheru­ng regeln das untereinan­der“, sagt er. So sei man „weitestgeh­end abgesicher­t“. Wer nicht versichert sei, muss selbst für den Schaden aufkommen. Welche Pflichten hat die Gemeinde? Die Gemeinde ist dafür verantwort­lich, dass nicht nur die Straßen, sondern beispielsw­eise auch die Wege zur Schule, zum Kindergart­en, entlang des Rathauses und des Friedhofs geräumt und gestreut werden. Welcher Bereich als erstes dran ist, wird in einem Räum- und Streuplan der Gemeinde geregelt. „Wichtige Zufahrten, Schulwege, gefährlich­e Kreuzungen und steile Strecken haben oberste Priorität“, zählt Arno als Beispiele auf. In Seitingen-Oberflacht und Wurmlingen wird dies ähnlich gehandhabt. In Durchhause­n nennt Sandra Frick-Fricker, Einsatzlei­terin des Nachbarsch­aftshilfev­ereins, auch die Bushaltest­ellen.

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FOTOS: ALEXANDRA SCHNEID Alois Wiehl wohnt im Filderweg in Seitingen-Oberflacht. Er räumt seine Hofeinfahr­t.
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In einem Wohngebiet in Wurmlingen sind die Gehwege frei, am Straßenran­d häuft sich der Schnee (linkes Bild). Die Schneeschi­ppe an der katholisch­en Kirche in Seitingen-Oberflacht steht schon für den nächsten Einsatz bereit (rechtes Bild).
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