Wer zahlen muss, wenn das Hotel eingeschneit ist
Urlauber sind in der Regel auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, wenn sie ihre Unterkunft infolge heftiger Schneefälle nicht erreichen oder verlassen können. Bei der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHV) gilt: Ist die Anreise in das gebuchte Hotel unmöglich, dürfen keine Stornokosten berechnet werden. Es reiche aber nicht, dass Urlauber eine gesperrte Straße umfahren müssen oder die Anreise lediglich mühsam sei. Ist ein Gast umgekehrt an der Abreise gehindert, habe er die Mehrkosten für die Verlängerung des Aufenthaltes selbst zu tragen, so die ÖHV. Wurde der Skiurlaub samt Anreise bei einem Veranstalter gebucht, kann der Reisende dagegen vor Abreise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Wintersportort tatsächlich komplett unerreichbar ist. Er bekommt dann das Geld für die Reise zurück. (dpa)
Weichspüler schadet Skikleidung
Ein Waschgang schadet der Skikleidung nicht grundsätzlich – allerdings kann man dabei viel falsch machen. Es bestehe die Gefahr, dass Funktionskleidung beschädigt wird, wenn das falsche Waschmittel zum Einsatz kommt, erklärt der Deutsche Skiverband. Auf keinen Fall dürfe man Weichspüler benutzen. Dieser beeinträchtigt die Funktion der Membran, die Atmungsaktivität leidet. Außerdem sollte die Skikleidung nur im Schonwaschgang bei maximal 30 Grad gewaschen und anschließend imprägniert werden, raten die Experten. (dpa)