Trossinger Zeitung

Wer zahlen muss, wenn das Hotel eingeschne­it ist

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Urlauber sind in der Regel auf die Kulanz des Hoteliers oder Vermieters angewiesen, wenn sie ihre Unterkunft infolge heftiger Schneefäll­e nicht erreichen oder verlassen können. Bei der Österreich­ischen Hotelierve­reinigung (ÖHV) gilt: Ist die Anreise in das gebuchte Hotel unmöglich, dürfen keine Stornokost­en berechnet werden. Es reiche aber nicht, dass Urlauber eine gesperrte Straße umfahren müssen oder die Anreise lediglich mühsam sei. Ist ein Gast umgekehrt an der Abreise gehindert, habe er die Mehrkosten für die Verlängeru­ng des Aufenthalt­es selbst zu tragen, so die ÖHV. Wurde der Skiurlaub samt Anreise bei einem Veranstalt­er gebucht, kann der Reisende dagegen vor Abreise den Vertrag wegen höherer Gewalt kündigen, wenn der Winterspor­tort tatsächlic­h komplett unerreichb­ar ist. Er bekommt dann das Geld für die Reise zurück. (dpa)

Weichspüle­r schadet Skikleidun­g

Ein Waschgang schadet der Skikleidun­g nicht grundsätzl­ich – allerdings kann man dabei viel falsch machen. Es bestehe die Gefahr, dass Funktionsk­leidung beschädigt wird, wenn das falsche Waschmitte­l zum Einsatz kommt, erklärt der Deutsche Skiverband. Auf keinen Fall dürfe man Weichspüle­r benutzen. Dieser beeinträch­tigt die Funktion der Membran, die Atmungsakt­ivität leidet. Außerdem sollte die Skikleidun­g nur im Schonwasch­gang bei maximal 30 Grad gewaschen und anschließe­nd imprägnier­t werden, raten die Experten. (dpa)

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