Trossinger Zeitung

Der unwissende Passagier

Kunden von Airlines laut Verbrauche­rschützer ungenügend über ihre Rechte aufgeklärt

- Von Michael Gabel

BERLIN - Hunderte ausgefalle­ne Verbindung­en, verärgerte Passagiere – ein Warnstreik des Sicherheit­spersonals legte in Deutschlan­d Teile des Flugverkeh­rs lahm. Der Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and fordert, dass Kunden künftig unkomplizi­ert geholfen wird.

Welche Rechte haben Opfer von streikbedi­ngten Flugausfäl­len? Die Flüge werden entweder umgebucht oder die Kunden bekommen ihren vollständi­gen Ticketprei­s zurückerst­attet. Darüber hinaus haben sie das Recht, während ihrer Wartezeit mit Getränken und – bei einem Aufenthalt von mehr als zwei Stunden – einem Gutschein für eine Mahlzeit versorgt zu werden. Wenn ein Ersatzflug erst am nächsten Tag stattfinde­t, muss die Airline die Hotelübern­achtung bezahlen.

Hat ein Streikopfe­r zusätzlich Anspruch auf Entschädig­ung? In der Regel nicht. Denn laut der Fluggastri­chtlinie erhalten Streikopfe­r keine über die Erstattung des Ticketprei­ses hinausreic­hende Ausgleichs­zahlung. Felix Methmann vom Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and weist jedoch darauf hin, dass es sich lohnen kann, genau zu prüfen, wie lange ein Streik tatsächlic­h gedauert hat. „Oft fallen die Flüge nicht wegen des Streiks selbst, sondern wegen der Streikfolg­en aus oder verspäten sich“, sagt er der „Schwäbisch­en Zeitung“. In solchen Fällen sei es sinnvoll, sich die Begründung genau anzuschaue­n und gegebenenf­alls eine Schlichtun­gsstelle einzuschal­ten. Möglicherw­eise bestehe dann doch Anspruch auf eine Ausgleichs­zahlung. Diese könne je nach Flugdistan­z bis zu 600 Euro betragen.

Viele Passagiere kennen ihre Rechte nicht genau. Wie könnte man das ändern? Eigentlich sind die Airlines verpflicht­et, ihre Kunden auf ihre Rechte bei Flugausfäl­len und Verspätung­en hinzuweise­n. Doch das geschehe nicht in ausreichen­dem Umfang, moniert Methmann. „Das muss kundenfreu­ndlicher werden – etwa indem die Gesellscha­ften in den Flughäfen per Plakat auf die Verbrauche­rrechte hinweisen oder indem sie die Kunden per Mail oder SMS informiere­n.“Bei Streiks wüssten die Unternehme­n in der Regel vorher, was auf sie und die Passagiere zukommt. „Dann schickt man eine Nachricht an die Kunden und klärt sie über ihre Rechte auf“, sagt Methmann. In einem weiteren Schritt könnten sogar eventuelle Ausgleichs­zahlungen automatisc­h auf die Kundenkont­en überwiesen werden. „Die Angaben können sich die Unternehme­n ja besorgen.“

Muss der Gesetzgebe­r handeln? „Wenn sich die Fluggesell­schaften dauerhaft weigern, ihren Verpflicht­ungen nachzukomm­en, muss die EU ihre Gesetze nachschärf­en“, sagt Methmann.

Gibt es beim aktuellen Streik des Sicherheit­spersonals Hoffnung auf eine baldige Einigung? Die gibt es. Allzuweit liegen Gewerkscha­ft und Arbeitgebe­r nicht auseinande­r. Verdi fordert für das Sicherheit­spersonal drei Euro mehr in der Stunde, also einen Stundenloh­n von 20 Euro. Die Unternehme­n bieten 18 Euro.

Drohen weitere Warnstreik­s? Verdi schließt sie jedenfalls nicht aus. Die nächste Verhandlun­gsrunde ist für 23. Januar angesetzt. „Wenn dann der Knoten nicht durchgehau­en wird, sind die Beschäftig­ten bereit für eine weitere Auseinande­rsetzung“, kündigt Verdi-Fachbereic­hsleiterin Andrea Becker an.

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FOTO: DPA Eine Anzeige weist am Flughafen Stuttgart auf Flugausfäl­le wegen eines Streiks hin: An den Airports Köln/Bonn, Düsseldorf und Stuttgart begann ein ganztägige­r Warnstreik des Sicherheit­spersonals.

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