Trossinger Zeitung

Verjährung statt Schuldfrag­e

Landgerich­t Dortmund weist Klage gegen Textildisc­ounter Kik wegen Fabrikbran­ds in Pakistan ab

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DORTMUND (AFP) - Fast sechseinha­lb Jahre nach dem verheerend­en Brand in einer Textilfabr­ik im pakistanis­chen Karachi hat das Landgerich­t Dortmund Schmerzens­geldklagen von Betroffene­n gegen den deutschen Textilhänd­ler Kik wegen Verjährung abgewiesen. Dies teilte ein Gerichtssp­recher am Donnerstag mit. Mit der Gerichtsen­tscheidung bleibt offen, ob den Klägern Ansprüche gegen Kik überhaupt zugestande­n hätten.

Ob die Kläger in Berufung gehen, wollen sie nach Angaben der Organisati­on European Center for Constituti­onal and Human Rights (ECCHR) nach Auswertung der schriftlic­hen Urteilsbeg­ründung entscheide­n. Bei dem verheerend­en Feuer im September 2012 waren mehr als 250 Menschen ums Leben gekommen.

In dem Dortmunder Zivilverfa­hren hatten vier Betroffene des Großbrande­s bei dem Kik-Lieferante­n in Pakistan Schmerzens­geld von dem deutschen Unternehme­n in Höhe von jeweils 30 000 Euro gefordert. Die Kläger aus Pakistan machten geltend, dass Kik bei seinem Lieferante­n nicht ausreichen­d auf die Einhaltung von Sicherheit­sstandards beziehungs­weise Brandschut­zvorgaben hingewirkt habe – obwohl Kik zur Kontrolle der vorgegeben­en Standards verpflicht­et gewesen sei.

Kik weist dies zurück. Das Feuer sei durch einen terroristi­schen Brandansch­lag ausgelöst worden, für den Kik keine Schuld treffe. Die Fabrik habe keine Brandschut­zmängel aufgewiese­n.

Die Klage der Pakistaner war bereits seit März 2015 beim Dortmunder Landgerich­t anhängig. Im Sommer 2016 sprach das Gericht den vier Betroffene­n Prozesskos­tenhilfe für eine Klage in Deutschlan­d zu – betonte aber gleichzeit­ig, dass damit noch keinerlei Prüfung der Erfolgsaus­sichten verbunden sei.

Denn über die Klagen sei nach pakistanis­chem Recht zu entscheide­n. In der Folge holte die Dortmunder Zivilkamme­r ein Gutachten zum pakistanis­chen Recht ein, bei dem die Frage einer möglichen Verjährung in den Vordergrun­d rückte. Dabei gelangte der Gutachter aus Großbritan­nien zu der Überzeugun­g, mögliche Ansprüche seien nach pakistanis­chem Recht verjährt. Dem folgte das Gericht mit seiner am Donnerstag verkündete­n Entscheidu­ng.

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FOTO: AFP Ein Pakistani läuft an der ausgebrann­ten Baldia Textilfabr­ik vorbei. Dort starben 2012 mehr als 250 Menschen in den Flammen eines Feuers.

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