Streit mit Vermieter endet mit gezücktem Messer
Amtsgericht: Zeuge und Opfer erscheinen zunächst nicht zur Verhandlung – Prozess muss vertagt werden
TUTTLINGEN - Wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung haben sich ein Vater und dessen Sohn am Donnerstagvormittag vor dem Amtsgerichtes Tuttlingen verantworten müssen. Doch zwei von vier Zeugen inklusive dem Opfer erschienen zunächst gar nicht erst zum Verhandlungstermin. Letztlich musste Richter Thomas Straub die Verhandlung vertagen – und verhängte ein Ordnungsgeld.
Die Angeklagten sollen vor einem Jahr einen 21-Jährigen erst übel beschimpft, mit Fäusten attackiert und schließlich mit einem Messer bedroht haben. So zumindest der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen die zwei Männer aus Tuttlingen. Der Auslöser für die Auseinandersetzung: Streitigkeiten um den Auszug ihres Mieters. Denn die beiden, Vater und Sohn, vermieten mehrere Wohnungen in Tuttlingen. Doch mit dem 21-Jährigen, der auch als Nebenkläger im Prozess auftrat, gab es immer wieder Streit. Auszug war bereits vereinbart Die Gewalt sei von dem 21-jährigen Mieter ausgegangen. „Immer, wenn wir ihn gesehen haben, hat er ein dummes Maul gehabt“, sagt der Jüngere, der beiden Angeklagten. Immer wieder habe es Ärger gegeben. Solange bis sie den 21-jährigen Mieter schließlich aus der Wohnung klagten. Weil einer der Zeugen nicht zur seiner Aussage erschienen ist, musste die Verhandlung vertagt werden. Vor Gericht hatten sich die Parteien geeinigt, ein Auszugstermin war bereits vereinbart. Doch zwei Wochen später eskalierte die Situation.
An einem Abend kommt der 21jährige Mieter mit seiner damaligen Freundin und einem weiteren Freund nach Hause in seine WG. Dort trifft er auf seine Vermieter. Es kommt zu vulgären Beleidigungen. Darüber, was dann passiert, gehen die Aussagen auseinander. Wer zum ersten Schlag ausgeholt hat, oder wer schließlich nach dem Küchenmesser gegriffen hat konnte am Donnerstag nicht geklärt werden. Und das auch, weil wichtige Zeugen schlichtweg nicht zum Termin erschienen waren. Ein Freund des Geschädigten, der die Auseinandersetzung beobachtet haben soll, tauchte nicht auf. Richter Thomas Straub hatte eigens die Verhandlung unterbrochen, um den Zeugen anzurufen, allerdings ohne Erfolg. Gegen ihn verhängte der Richter ein Ordnungsgeld in Höhe von 200 Euro. Straub zeigte sich genervt: „Für das nächste mal kaufe ich einen VW-Bus und sammle alle Zeugen vor der Verhandlung ein“, sagte der Richter. „Anders scheint das nicht mehr zu funktionieren.“
Auch der Nebenkläger und gleichzeitig mutmaßliches Opfer war zunächst nicht erschienen. Seine Ex-Freundin, die ebenfalls als Zeugin ausgesagt hatte, klingelte schließlich an dessen Tür und brachte ihn mit vor Gericht. Angst um das eigene Leben Einer der Angeklagten habe ihn in der Wohnung in den Schwitzkasten genommen und mit einem Messer bedroht, sagte der 21-Jährige schließlich aus. „Ich hatte wirklich Angst um mein Leben. Ich habe schon sehr viel mitgemacht, aber das war noch mal ein ganz anderes Level.“Eine Aussage, nach der die Angeklagten begannen, laut zu lachen. Das veranlasste Richter Straub erneut dazu, die Männer zurechtzuweisen. Der Verteidiger der Angeklagten befragte den 21Jährigen zu seinen vorangegangenen Mietverhältnissen, die auch schon wegen dessen gewalttätigen Verhaltens
„Für das nächste Mal kaufe ich einen VW-Bus und sammle alle Zeugen ein“,
sagt Richter Thomas Straub, nachdem Zeugen unentschuldigt ferngeblieben sind. gekündigt worden seien. „Das ist der Herr, der hier vor uns sitzt und nicht gewalttätig gewesen sein will“, so der Verteidiger.
Abschließend geklärt werden konnte der Fall am Donnerstag nicht – vor allem wegen des fehlenden Zeugens. Schließlich vertagte Richter Straub die Verhandlung. Diese wird am 31. Januar um 11 Uhr fortgesetzt.