Im Mietwagen geblitzt
Neben dem eigentlichen Bußgeld wird oft noch eine Servicegebühr fällig
MÜNCHEN (dpa) - Viele Urlauber erkunden ihr Ziel mit dem Mietwagen und kassieren dabei eventuell auch mal ein Bußgeld – im Inland wie im Ausland. Das kann zusätzlich kosten, wenn die Mietwagenfirma eingeschaltet wird. Wer die Initiative ergreift, kann das Geld mitunter aber sparen.
Oft erhält der Mietwagenverleiher bei Verstößen den Bußgeldbescheid, etwa wenn der Nutzer geblitzt wurde. Und das kann dann teuer werden. Denn oft lassen sich Mietwagenfirmen vertraglich einräumen, die Kreditkarte des Kunden im Falle eines Bußgeldbescheids mit einer Servicegebühr zu belasten, sagt Frieder Bechtel vom Portal billiger-mietwagen.de. „Die kann mit bis zu 40 Euro happig ausfallen.“Sie wird aber nur dafür fällig, dass das Unternehmen in seinem System den Kunden raussucht, der zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war. Zusätzlich belaste die Firma entweder die Kreditkarte des Kunden mit der Bußgeldsumme oder sie schicke den Bescheid zu.
Der Anbieter Sixt zum Beispiel geht je nach Behörde bei der Bearbeitung von Bußgeldbescheiden unterschiedlich vor. Es gibt zwei Varianten, wie das Unternehmen erläutert: Entweder fordert die Behörde die Daten des jeweiligen Fahrzeugmieters an und wendet sich direkt an ihn. Oder aber die Behörde fordert von Sixt, in Vorleistung zu gehen. Das Bußgeld werde dann dem Mieter berechnet. In beiden Fällen wird außerdem noch eine Aufwandspauschale fällig – wegen des hohen Bearbeitungsaufwands, so Sixt. Diese Regelung sei branchenüblich.
Wer sich die Servicegebühr sparen will, dem bleibt im Zweifel nur eines: selbst tätig werden, wenn man seinen Verstoß mitbekommen hat. Bei einem Parkticket ist das vergleichsweise leicht: „Das sollte man vor Ort bezahlen, etwa durch eine Einzahlung bei einer Bank“, rät Bechtel. Schwieriger wird es bei Blitzern, bei denen die Polizei einen nicht herauswinkt und direkt das Bußgeld verlangt. Hier bleibt einem nur der Versuch, die Polizeibehörde vor Ort zu suchen, um dort eventuell die Strafe zu bezahlen, oder die Behörde anzuschreiben und zu bitten, dass diese den Bescheid an einen selbst schickt und nicht an die Mietwagenfirma. Solch ein Schreiben sollte idealerweise in Landessprache oder auf Englisch formuliert sein.