Trossinger Zeitung

Im Mietwagen geblitzt

Neben dem eigentlich­en Bußgeld wird oft noch eine Servicegeb­ühr fällig

-

MÜNCHEN (dpa) - Viele Urlauber erkunden ihr Ziel mit dem Mietwagen und kassieren dabei eventuell auch mal ein Bußgeld – im Inland wie im Ausland. Das kann zusätzlich kosten, wenn die Mietwagenf­irma eingeschal­tet wird. Wer die Initiative ergreift, kann das Geld mitunter aber sparen.

Oft erhält der Mietwagenv­erleiher bei Verstößen den Bußgeldbes­cheid, etwa wenn der Nutzer geblitzt wurde. Und das kann dann teuer werden. Denn oft lassen sich Mietwagenf­irmen vertraglic­h einräumen, die Kreditkart­e des Kunden im Falle eines Bußgeldbes­cheids mit einer Servicegeb­ühr zu belasten, sagt Frieder Bechtel vom Portal billiger-mietwagen.de. „Die kann mit bis zu 40 Euro happig ausfallen.“Sie wird aber nur dafür fällig, dass das Unternehme­n in seinem System den Kunden raussucht, der zum fraglichen Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war. Zusätzlich belaste die Firma entweder die Kreditkart­e des Kunden mit der Bußgeldsum­me oder sie schicke den Bescheid zu.

Der Anbieter Sixt zum Beispiel geht je nach Behörde bei der Bearbeitun­g von Bußgeldbes­cheiden unterschie­dlich vor. Es gibt zwei Varianten, wie das Unternehme­n erläutert: Entweder fordert die Behörde die Daten des jeweiligen Fahrzeugmi­eters an und wendet sich direkt an ihn. Oder aber die Behörde fordert von Sixt, in Vorleistun­g zu gehen. Das Bußgeld werde dann dem Mieter berechnet. In beiden Fällen wird außerdem noch eine Aufwandspa­uschale fällig – wegen des hohen Bearbeitun­gsaufwands, so Sixt. Diese Regelung sei branchenüb­lich.

Wer sich die Servicegeb­ühr sparen will, dem bleibt im Zweifel nur eines: selbst tätig werden, wenn man seinen Verstoß mitbekomme­n hat. Bei einem Parkticket ist das vergleichs­weise leicht: „Das sollte man vor Ort bezahlen, etwa durch eine Einzahlung bei einer Bank“, rät Bechtel. Schwierige­r wird es bei Blitzern, bei denen die Polizei einen nicht herauswink­t und direkt das Bußgeld verlangt. Hier bleibt einem nur der Versuch, die Polizeibeh­örde vor Ort zu suchen, um dort eventuell die Strafe zu bezahlen, oder die Behörde anzuschrei­ben und zu bitten, dass diese den Bescheid an einen selbst schickt und nicht an die Mietwagenf­irma. Solch ein Schreiben sollte idealerwei­se in Landesspra­che oder auf Englisch formuliert sein.

 ?? FOTO: DPA ?? Wer mit einem Mietwagen geblitzt wird, muss neben dem Bußgeld in der Regel auch noch eine Servicegeb­ühr an den Vermieter zahlen.
FOTO: DPA Wer mit einem Mietwagen geblitzt wird, muss neben dem Bußgeld in der Regel auch noch eine Servicegeb­ühr an den Vermieter zahlen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany