Trossinger Zeitung

Kein Doping, kein Coup

Sauerstoff-Affäre: Luitz-Sieg von Beaver Creek aberkannt

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THUN (dpa/SID) - Einen Monat nach dem Coup von Beaver Creek ist Stefan Luitz seinen ersten Weltcupsie­g wieder los. Der Skirennfah­rer aus Bolsterlan­g wurde vom Weltverban­d FIS nachträgli­ch für das Rennen disqualifi­ziert, weil er zwischen den zwei Riesenslal­om-Durchgänge­n regelwidri­g Sauerstoff über eine Flasche inhaliert hatte. Der 26-jährige Allgäuer hatte bei einer Anhörung noch auf Nachsicht für den Lapsus am 2. Dezember gehofft, doch die AntiDoping-Kommission entschied sich für (s)eine nachträgli­che Streichung aus der Ergebnisli­ste. In der offizielle­n Ergebnisli­ste taucht bei Luitz seit Donnerstag­mittag nun der Eintrag „DSQ2“auf: im zweiten Lauf disqualifi­ziert. Den Kampf um den ersten Karrieresi­eg will Luitz aber noch nicht aufgeben.

Seine Anwältin Anne Jakob tendiert nämlich dazu, in der komplizier­ten Angelegenh­eit den Sportgeric­htshof CAS für ein Grundsatzu­rteil anzurufen. Dafür hat sie bis 31. Januar Zeit. „Es handelt sich immerhin um eine unserer Ansicht nach rechtswidr­ige Benachteil­igung des Athleten, ohne eigenes Verschulde­n und ohne, dass er sich einen Leistungsv­orteil verschafft hat“, sagte Jakob. Stefan Luitz selbst äußerte sich zunächst nicht zur FIS-Entscheidu­ng.

Jakob hat beim CAS bereits einen Antrag auf einstweili­ge Aussetzung der Disqualifi­kation gestellt. Damit soll erreicht werden, dass Luitz die 100 Punkte für Platz eins in Beaver Creek behält und in der Startreihe­nfolge für den nächsten Riesenslal­om in Adelboden am Samstag nicht weit nach hinten rutscht. „Wir haben vollstes Verständni­s für die weiteren Schritte, die Stefan Luitz jetzt gehen möchte“, sagte der Sprecher des Deutschen Skiverband­es, Ralph Eder.

In dem ganzen Fall gibt es quasi keine Gewinner: Luitz sieht sich als Opfer, weil der DSV die Inhalation von Flaschen-Sauerstoff in Beaver Creek als erlaubt eingeschät­zt hatte. Der Verband beteuert, von medizinisc­hen Experten falsch beraten worden zu sein. Selbst der ursprüngli­ch zweitplatz­ierte Österreich­er Marcel Hirscher, dem die FIS den ersten Rang noch am Donnerstag zugestand, fühlt sich nicht wohl mit einem Erfolg am grünen Tisch, wie er zuletzt mehrfach gesagt hatte.

Auch der Weltverban­d hätte sich das Urteil offenbar gern erspart. Die FIS „bedauert, dass die Disqualifi­kation den ersten Weltcup-Sieg des Athleten betrifft“, heißt es in der ausführlic­hen Erklärung der Anti-DopingKamm­er. Doch habe man „keine Wahl gehabt“. Laut FIS ist es verboten, wissenscha­ftliches oder medizinisc­hes Equipment an den Wettkampfo­rt zu bringen. Die FIS bewertet das Vergehen des Deutschen als Verletzung von Punkt 2.12 des Anti-Doping-Reglements, aber nicht als Dopingfall. Im Reglement der Welt-Anti-DopingAgen­tur (WADA) ist der Gebrauch von Sauerstoff erlaubt. Die FIS hat ihr Regelwerk nicht dem der WADA angepasst. „Es geht auch darum, ob die Regel so Bestand haben kann oder im Sinne aller Athleten korrigiert werden muss“, sagte Luitz-Anwältin Jakob zu ihren Überlegung­en, den CAS in Lausanne einzuschal­ten.

Für Stefan Luitz aber geht es parallel dazu darum, sich auf den Sport zu konzentrie­ren. Die Sauerstoff-Affäre hatte ihn schon im Dezember arg belastet und um gute Rennen gebracht. Zuletzt zeigte seine Formkurve aber wieder deutlich nach oben.

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FOTO: IMAGO Siegerehru­ng ohne Wert? Stefan Luitz im Auslauf von Beaver Creeks Raubvogelp­iste.

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