Stimmen aus dem Süden
Ein Erinnerungsfoto fürs Privatalbum, ein Schnappschuss für Facebook: Wer ins Museum geht, lichtet gern mal ab, was er sich ansieht. So handhaben Museen in Süddeutschland das Fotografieren in ihren Häusern. Im Kunstmuseum der Stadt Ulm gibt es kein Verbot: „Wir wollen, dass unsere Besucher möglichst viel an schönen Erinnerungen und Informationen aus unserem Haus mitnehmen“, sagt Christiane Wachsmann. Deshalb sei das Fotografieren erlaubt – allerdings nur bei eigenen Werken. „Bei externen Dauerleihgaben bringen wir ein entsprechendes Zeichen an“, so Wachsmann. Unterschiedlich gehandhabt wird es in der Kunsthalle Weishaupt in Ulm. „Das müssen wir von Ausstellung zu Ausstellung unterschiedlich regeln“, sagt Martina Melzner. In Gruppenausstellungen sei Fotografieren zu privaten Zwecken erlaubt. Anders könne es sein, wenn Einzelkünstler ihre Werke zeigen. „Die jüngere Generation sieht es eher positiv, da sind die Künstler meist selbst in den sozialen Medien aktiv.“Wenn jemand mit Stativ und Blitz fotografieren möchte, braucht er allerdings eine Genehmigung des Museums – weil die Fotos sehr viel professioneller werden als etwa mit der Handykamera. „Den Erinnerungsschnappschuss wollen wir unseren Besuchern schon möglich machen, sagt Melzner. In der Staatsgalerie Stuttgart ist es erlaubt, in der Sammlung ohne Blitz und Stativ zu fotografieren. „In unserer Hausordnung machen wir die Besucher und Besucherinnen darauf aufmerksam, dass dennoch die Bildrechte der Werke berücksichtigt werden müssen, wenn sie ihre Fotos in den sozialen Medien veröffentlichen“, sagt Direktorin Christiane Lange. Das aktuelle BGH-Urteil macht ihrer Ansicht nach deutlich, dass das geltende Urheberrecht nicht mehr den Bedürfnissen unserer heutigen Gesellschaft entspricht. „Wir fordern daher dringend eine Revision des Urheberrechts. Denn wir wollen unserem Bildungsauftrag auch digital umfassend nachkommen.“(dre)