„Grundlage ist das Leid von Kindern“
Handwerker wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie vor Gericht
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS (pm) - Ein Handwerker aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis hat sich vor Gericht wegen Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Schriften verantworten müssen. Er wurde zu einem jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, außerdem wurde sein Computer eingezogen und er muss 3000 Euro an das Kinderhilfswerk zahlen.
Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft lassen einen während der Gerichtsverhandlung am Mittwoch im Amtsgericht Villingen-Schwenningen erschaudern. Akribisch beschreibt die Anklage die verschiedenen Fotografien, die der Angeklagte aus Niedereschach an bislang Unbekannte versendet haben soll. Stets geht es um Kinder im Grundschulalter. Auf die Frage, ob er die Anklagepunkte zugibt, antwortet er nur lakonisch: „Was bleibt mir anderes übrig?“
Bei zwei der fünf Fälle widerspricht der Angeklagte allerdings dem Vorwurf der Verbreitung. Es geht um eine WhatsApp-Sicherung, die er auf seiner Festplatte gespeichert hatte. Die Ermittler haben dort im Ordner „Versendet“, der bei einer solchen Sicherung automatisch erstellt wird, zwei kinderpornografische Bilder gefunden und daraus abgeleitet, dass er sie versendet haben müsse. Der Angeklagte beharrt allerdings darauf, dass er sie dort nur manuell „zwischengelagert“habe und sie anschließend löschen wollte. Die Ausführungen des Angeklagten kommentiert Richter Christian Bäumler trocken als „äußerst unglaubwürdig“. Richter Christan Bäumler über die Aussagen des Angeklagten Auf den Einsatz eines technischen Sachverständigen wird verzichtet, da die Beweislast ohnehin sehr erdrückend ist. 2000 Porno-Bilder Insgesamt besaß der Angeklagte laut Angaben der Staatsanwaltschaft über 2000 pornografische Bilder und Videos von Kindern und Jugendlichen. Davon alleine über 1000 pornografische Bilder von minderjährigen Kindern.
Das Urteil lautet ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Außerdem werden der Laptop und die Festplatte eingezogen, und der Täter muss 3000 Euro an das Kinderhilfswerk zahlen. Richter Bäumler begründet dies damit, dass eine „Generalprävention“gewährleistet werden soll. Des Weiteren merkt er an, dass das Strafmaß auf keinen Fall zu hoch ist, da bei Kinderpornografie immer gilt: „Grundlage ist das Leid der Kinder.“
„Äußerst unglaubwürdig.“