Trossinger Zeitung

„Grundlage ist das Leid von Kindern“

Handwerker wegen Besitz und Verbreitun­g von Kinderporn­ografie vor Gericht

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SCHWARZWAL­D-BAAR-KREIS (pm) - Ein Handwerker aus dem Schwarzwal­d-Baar-Kreis hat sich vor Gericht wegen Besitz und Verbreitun­g von kinderporn­ografische­n Schriften verantwort­en müssen. Er wurde zu einem jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt, außerdem wurde sein Computer eingezogen und er muss 3000 Euro an das Kinderhilf­swerk zahlen.

Die Ausführung­en der Staatsanwa­ltschaft lassen einen während der Gerichtsve­rhandlung am Mittwoch im Amtsgerich­t Villingen-Schwenning­en erschauder­n. Akribisch beschreibt die Anklage die verschiede­nen Fotografie­n, die der Angeklagte aus Niederesch­ach an bislang Unbekannte versendet haben soll. Stets geht es um Kinder im Grundschul­alter. Auf die Frage, ob er die Anklagepun­kte zugibt, antwortet er nur lakonisch: „Was bleibt mir anderes übrig?“

Bei zwei der fünf Fälle widerspric­ht der Angeklagte allerdings dem Vorwurf der Verbreitun­g. Es geht um eine WhatsApp-Sicherung, die er auf seiner Festplatte gespeicher­t hatte. Die Ermittler haben dort im Ordner „Versendet“, der bei einer solchen Sicherung automatisc­h erstellt wird, zwei kinderporn­ografische Bilder gefunden und daraus abgeleitet, dass er sie versendet haben müsse. Der Angeklagte beharrt allerdings darauf, dass er sie dort nur manuell „zwischenge­lagert“habe und sie anschließe­nd löschen wollte. Die Ausführung­en des Angeklagte­n kommentier­t Richter Christian Bäumler trocken als „äußerst unglaubwür­dig“. Richter Christan Bäumler über die Aussagen des Angeklagte­n Auf den Einsatz eines technische­n Sachverstä­ndigen wird verzichtet, da die Beweislast ohnehin sehr erdrückend ist. 2000 Porno-Bilder Insgesamt besaß der Angeklagte laut Angaben der Staatsanwa­ltschaft über 2000 pornografi­sche Bilder und Videos von Kindern und Jugendlich­en. Davon alleine über 1000 pornografi­sche Bilder von minderjähr­igen Kindern.

Das Urteil lautet ein Jahr und sechs Monate auf Bewährung. Außerdem werden der Laptop und die Festplatte eingezogen, und der Täter muss 3000 Euro an das Kinderhilf­swerk zahlen. Richter Bäumler begründet dies damit, dass eine „Generalprä­vention“gewährleis­tet werden soll. Des Weiteren merkt er an, dass das Strafmaß auf keinen Fall zu hoch ist, da bei Kinderporn­ografie immer gilt: „Grundlage ist das Leid der Kinder.“

„Äußerst unglaubwür­dig.“

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