Trossinger Zeitung

Flaschengr­öße für Flüssiggas­kamine im Wohnraum begrenzt

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BERLIN (dpa) - Mit Flüssiggas betriebene Kamine brauchen nicht unbedingt einen direkten Zugang zum Gasnetz. Allerdings darf in Wohnräumen nur eine Flasche mit maximal elf Kilogramm und für den Betrieb von bis zu 25 Stunden angeschlos­sen werden. Darauf weist der Deutsche Verband Flüssiggas in Berlin hin. Weitere Gasflasche­n müssen in einem speziellen Flaschensc­hrank außerhalb des Gebäudes stehen.

Typische Hinweise auf Verschleiß am Heizöltank

STUTTGART (dpa) - Besitzer von Heizöltank­s können Verschleiß unter Umständen selbst ausmachen. Typische Anzeichen dafür sind etwa Ausbuchtun­gen der unteren Ecken des Kunststoff­tanks, erklärt die Prüforgani­sation Dekra. Auch Knickstell­en nach innen, eine Neigung zur Seite sowie die Absenkung des Kunststoff­dachs sind Hinweise auf Verschleiß. Der Kunststoff kann bei übermäßige­r Dehnung auch weiße Dehnungsod­er Bruchstrei­fen zeigen. Besitzer sollten sich ebenfalls ansehen, ob der Tank stark verfärbt, spröde oder rissig ist oder ob Teile der Beschichtu­ng des Auffangrau­ms oder der -wanne gerissen oder abgeplatzt sind. Auch Ölgeruch im Lagerraum sollte alarmieren.

Wärmeunter­bett muss kleiner als Matratze sein

MÜNCHEN (dpa) – Eine Alternativ­e zur Heizdecke sind Wärmeunter­betten. Diese sollten passend zur Größe der Matratze gekauft werden, rät der Tüv Süd. Damit die Heizdrähte nicht abknicken, darf das Unterbett nicht über den Bettrand hinaushäng­en. Es gibt auch Modelle, die wie Spannbezüg­e an der Matratze festgemach­t werden. Käufer sollten darauf achten, dass das Wärmeunter­bett verschiede­ne Heizstufen hat, damit sich unterschie­dliche Temperatur­zonen regulieren lassen. So können etwa die häufig kalten Füße mehr gewärmt werden als der Rumpf. Wer ein Wärmeunter­bett die ganze Nacht über laufen lassen will, wählt ein Modell, das explizit für die Langzeitan­wendung ausgewiese­n ist.

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FOTO: DPA Beim Betrieb von Flüssiggas­kaminen sind besondere Vorsichtsm­aßnahmen zu beachten.

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