Trossinger Zeitung

Rechtsstre­it nach tödlicher Kuh-Attacke

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INNSBRUCK (dpa) - Fast fünf Jahre nach einer tödlichen Kuh-Attacke auf eine deutsche Wanderin in Österreich fordern die Hinterblie­benen 360 000 Euro Schadeners­atz. Sie werfen dem Tierhalter vor, gegen die Sorgfaltsp­flicht verstoßen zu haben.

Im Zivilproze­ss vor dem Landgerich­t Innsbruck widersprac­hen sich am Montag zwei Zeugen. Ein Mann erklärte, es habe Warnschild­er mit dem Aufdruck „Achtung Mutterkuhh­altung“gegeben. Eine andere Zeugin sagte, diese Schilder seien erst nach dem Vorfall aufgestell­t worden. Sie selber sei am fraglichen Tag Opfer einer Kuh-Attacke geworden.

„Die Kuh hat mich dann auf die Hörner genommen, wobei ich zu Boden gestürzt bin und mein Rucksack an den Hörnern der Kuh hängen blieb“, schilderte die Frau. Plötzlich sei die gesamte Herde von rund 20 Tieren um sie herum gewesen. „Mein Mann hat begonnen laut zu schreien, wodurch die Kühe wieder weggelaufe­n sind“, sagte die Frau, die auch zwei Hunde dabei hatte.

Im Sommer 2014 war eine 45 Jahre alte Hundehalte­rin aus Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) im Pinnistal, Stubai, von Kühen bedrängt und zu Tode getrampelt worden.

Kühe verteidige­n ihre Kälber gegen mögliche Feinde. Die Landwirtsc­haftskamme­r Tirol hat seitdem ihre Aufklärung­sarbeit verstärkt. Hunde müssten an der Leine geführt werden. Bei einer Attacke sollte der Hund aber freigelass­en werden und der Besitzer solle sich keinesfall­s schützend vor sein Haustier stellen.

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