Bauvorhaben stößt weiter auf Ablehnung
Gemeinderat verlängert Veränderungssperre für Grundstück an Astrid-Lindgren-Straße
TUTTLINGEN - Der Streit um ein geplantes Mehrfamilienhaus in der Tuttlinger Nordstadt geht weiter. Der Tuttlinger Gemeinderat hat am Montag eine Veränderungssperre für das betreffende Grundstück verlängert: Für weitere zwei Jahre darf dort nichts gebaut werden. Es sei denn, der Bauherr geht auf die Bedingungen der Stadt ein.
Konkret geht es um ein Grundstück am Rand des Wohngebiets in Hanglage zwischen Astrid-Lindgren-Straße und Dr.-Karl-Storz-Straße. 1200 Quadratmeter ist es groß, aktuell liegt es brach, ein Trampelpfad führt zum Parkplatz des Medizintechnikunternehmens Karl Storz. Pläne gehen zurück auf 2016 Ende 2016 war der Eigentümer, der inzwischen im Rechtsstreit mit der Stadt ist und ungenannt bleiben möchte, mit dem Vorschlag an die Stadt herangetreten, dort ein Elf-Familienhaus zu bauen. Die Pläne kamen im Gemeinderat nur mäßig gut an. Bedenken gab es aufgrund der Erschließung des Grundstücks. Im Moment ist es nur über einen vergleichsweise schmalen Schotterweg von der Astrid-Lindgren-Straße her erreichbar. Zudem gab es Kritik an der Größe der Bebauung. Sie passe nicht ins Wohngebiet, hieß es.
Im September 2017 hatte der Gemeinderat deshalb eine Veränderungssperre von einem Jahr verhängt, aber beschlossen, eine Bebauung weiter zu verfolgen. Allerdings mit dem Ziel, diese „verträglich mit der bestehenden, typischen Ein- und Doppelhausbebauung zu gestalten“, hieß es in der damaligen Vorlage.
Was nun verträglich ist, darüber gab es in der jüngsten Sitzung des Gemeinderats am Montag unterschiedliche Ansichten. Die Verwaltung will maximal vier Wohneinheiten erlauben. „Sind vier Wohnungen nicht etwas wenig?“, fragte Ulrike Martin (LBU). Sie könne sich auch acht vorstellen. Auch Hans-Peter Bensch (FDP) warf ein, dass man nicht mit zweierlei Maß messen dürfe: Ein neues Gebäude der Wohnbau an der Bodenseestraße etwa sei größer als ursprünglich im Bebauungsplan vorgesehen genehmigt worden. Henner Lamm (SPD) dagegen sprach sich aus städtebaulicher Sicht für maximal vier Wohneinheiten aus. Auch Joachim Klüppel (CDU) will angesichts des „beratungsresistenten Eigentümers“keine weiteren Zugeständnisse machen. Vier Wohnungen unwirtschaftlich Der wiederum hat selbst eine klare Meinung: „Vier Wohnungen, das wäre einfach unwirtschaftlich“, sagt er im Gespräch mit unserer Zeitung. Dann lohne sich eine Bebauung für ihn nicht. Überhaupt hält er die städtebaulichen Aspekte für vorgeschobene Gründe. Es gehe lediglich um die Zufahrt zum Grundstück, die den Nachbarn nicht passe. Mit 3,50 Meter Breite biete diese rechtlich gesehen aber ausreichend Platz, so der Investor. Eine alternative Erschließung über die Dr.-Karl-Storz-Straße sei nach Gesprächen mit der Firma Karl Storz zwar ebenso möglich, sagt der Eigentümer, für ihn aber finanziell nicht darstellbar. Es ziehe Straßenbaukosten für die Erschließung eines anderen Grundstücks, auf dem er aktuell wohne, nach sich.
Der Gemeinderat blieb dennoch hart. Bei zwei Gegenstimmen von Hans-Peter Bensch (FDP) und Sevinc Camlibel (Tuttlinger Liste) stimmte das Gremium der Veränderungssperre zu.