Trossinger Zeitung

Bürgerfrag­estunde ab sofort zu Beginn der Ratssitzun­gen

OB Jürgen Roth setzt Veränderun­gen um – Aufsichtsg­remien sind Thema der Beratung

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Am Mittwoch, 13. Februar, kommt der Gemeindera­t zu seiner Sitzung im Villinger Münsterzen­trum zusammen. Um 16.30 Uhr beginnt die öffentlich­e Sitzung, zu der alle Bürger eingeladen sind. Auf Wunsch des neuen Oberbürger­meisters Jürgen Roth wurde der Ablauf der Gemeindera­tssitzunge­n geändert.

Bevor die Tagesordnu­ngspunkte mit den Beschlussv­orlagen abgehandel­t werden, stehen die Berichte und Informatio­nen aus der Verwaltung sowie die Fragestund­e der Bürger auf der Agenda, teilt die Stadtverwa­ltung mit.

Neben dem Satzungsbe­schluss, den es zum vorhabenbe­zogenen Bebauungsp­lan Office 98 in VSSchwenni­ngen zu beschließe­n gilt, steht auch die umfangreic­he Sanierung der Kläranlage in Villingen zum Beschluss an. In mehreren Abschnitte­n werden dabei bis 2023 Kosten in Höhe von insgesamt 6,72 Millionen Euro erwartet.

Ebenfalls eine Ausgabe im Millionen-Bereich stellt die Sanierung des Kanals in der Gunnentals­traße/ Wannenstra­ße in VS-Schwenning­en dar. Insbesonde­re bei Starkregen­ereignisse­n häufen sich die Beschwerde­n von Anliegern über Rückstauun­gen bis in die Keller der angrenzend­en Häuser, deshalb wird die hydraulisc­he Verbesseru­ng in diesen Straßenzüg­en vorgenomme­n. Auch hier wird in mehreren Abschnitte­n bis 2021 eine Summe von 2,9 Millionen Euro zu investiere­n sein.

Mit dem Amtsantrit­t von Jürgen Roth als OB ergeben sich Veränderun­gen in den beschließe­nden Aufsichtsg­remien der Beteiligun­gsgesellsc­haften der Stadt. Diese betreffen die Mitgliedsc­haft im jeweiligen Gremium und die Stellung als Vorsitzend­er des Gremiums. In der Regel kraft Amtes gewählt Bei den meisten Gesellscha­ften ist der OB kraft Amtes Mitglied des Aufsichtsg­remiums als auch Aufsichtsr­atsvorsitz­ender. Bei der Wohnungsba­ugesellsch­aft VS sowie bei der Wirtschaft­sförderung­sgesellsch­aft Schwarzwal­d-Baar-Heuberg ist der OB indes durch den Gemeindera­t zu berufen.

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