Ein zweiter Anlauf für das Tonhallenareal
Stadtverwaltung Villingen-Schwenningen startet Interessenserkundungsverfahren zur Bebauung
VS-VILLINGEN (sbo) - Klappt es nun im nächsten Anlauf? Die Stadt Villingen-Schwenningen ist nach 2012 zum zweiten Mal in die Investorensuche für das „Filetstück“der Doppelstadt, dem Alten Tonhallenareal, mittels Interessenerkundungsverfahrens eingestiegen. Das 5000 Quadratmeter große Grundstück soll nach dem Wunsch der Stadt und des Gemeinderats veräußert und bebaut werden.
Wie die Stadt in einer Mitteilung erklärt, ist im Anschluss an dieses Verfahren die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgesehen. Das zu beplanende Grundstück liegt im Stadtbezirk Villingen südöstlich des Kaiserrings. Nördlich angrenzend, auf dem bis heute auch noch freien Teilbereich – dieser ist etwa 3200 Quadratmeter groß – soll künftig ein Neubau des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen entstehen.
Im Süden liegt das Gebäude der neuen Tonhalle mit der vorgelagerten Bertholdstraße, im Osten verläuft die Brigach und Richtung Westen beginnt die historische Innenstadt von Villingen. Die Fläche ist seit dem Neubau der Neuen Tonhalle auf der gegenüberliegenden Seite vor knapp 20 Jahren unbebaut und wird derzeit als Grünfläche genutzt. Das soll sich nun aber ändern. „Wir wünschen uns auf diesem Areal zur Stärkung der Innenstadt eine Lebensmittelnahversorgung, vorzugs- weise einen Biomarkt, sowie ein Hotel mit Gastronomie“, erläutert Bürgermeister Detlev Bührer. „Soweit uns Bewerber ergänzende Konzeptvorschläge zu den gewünschten Nutzungen vorlegen, die die Innenstadt stärken und auf dem Grundstück städtebaulich realisiert werden können, werden auch diese mitberücksichtigt.“ Bewerbungen noch bis 29. April Grundsätzlich gebe es verschiedene möglichVerfahrensarten, um einen Investor für das Gelände zu finden. „Im Interesse eines größtmöglichen Wettbewerbs haben wir uns dazu entschieden, ein freiwilliges Interessenserkundungsverfahren durchzuführen“, so Bührer. Teilnahmeberechtigt seien Einzelbewerber und Bewerbergemeinschaften. Wie die Stadt berichtet, können die Bewerbungen bis 29. April, 12 Uhr, eingereicht werden, bevor sie anschließend durch die Verwaltung und ein Fachbüro anhand der im Gemeinderat beschlossenen Auswahl- und Bewertungskriterien im Rahmen einer Vorprüfung bewertet werden.
Die Stadt wird eigenen Angaben zufolge auf dieser Grundlage eine Vorauswahl von maximal zehn Be- werbungen treffen. Die ausgewählten Bewerber bekämen dann die Möglichkeit, sich und ihre Bewerbungen einem Fachgremium vorzustellen. Das Fachgremium setze sich zusammen aus Oberbürgermeister Jürgen Roth, Bürgermeister Detlev Bührer, Gutachtern der Fachrichtung Städtebau/Architektur, Vertretern der Fraktionen sowie der städtischen Fachverwaltung. Ausgewählte Projekte werden im Gemeinderat vorgestellt Das Vorprüfungsgremium bewerte die Projekte und empfiehlt laut der städtischen Mitteilung eine bestimmte Anzahl von Bewerbern für eine Präsentation im Gemeinderat. Die ausgewählten Bewerber würden ihr Projekt im Gemeinderat vorstellen, dies sei nach den Sommerferien vorgesehen. Danach entscheide der Gemeinderat über den Investor, mit dem das Vorhaben im Wege eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und eines Durchführungs- und Kaufvertrages realisiert werden soll. Die Bekanntmachungen mit weiteren Details ist im Internet unter www. villingenschwenningen. de/ verwaltung/ amtl- bekanntmachungen einsehbar. Interessierte können bis zum 1. März 2019 ihr Interesse bei der Vergabestelle ( E- Mail: vergabestelle@ villingenschwenningen. de) bekunden.