Trossinger Zeitung

Doppelmörd­er soll in Psychiatri­e

Mann aus Bayern tötete zwei Frauen grausam – Persönlich­keitsstöru­ng wurde nicht erkannt

- Von Patrick Stäbler

MÜNCHEN - Die letzten Worte im Leben von Alexandra F. lauteten: „Was machst du da?“Zumindest wollen Nachbarn diesen Satz aus der Wohnung von Frank H. vernommen haben. Der Meteorolog­e aus Petershaus­en nördlich von München hatte die 41-Jährige und ihre Freundin Margit A. (40) zu sich nach Hause eingeladen. Die drei kannten sich aus dem Caritas-Zentrum Dachau, hatten sich zuvor zu Spieleaben­den und Ausflügen getroffen. An dem betreffend­en Samstag vor gut einem Jahr wollte man auf eine Faschingsp­arty gehen – das dachten zumindest die Frauen.

Frank H. hingegen hatte etwas anderes vor, etwas Grausames, das den Vorstellun­gsrahmen sprengt und sich nur schwer mit diesem schmalen Mann mit dem schütteren Haar und der Brille zusammenbr­ingen lässt. Doch der 54-jährige Wetterexpe­rte hat die zwei Freundinne­n gewürgt, gequält und getötet, sie vergewalti­gt und ihre Leichen geschändet. Wegen zweifachen Mordes und Störung der Totenruhe ist er am Mittwoch zu einer Gefängniss­trafe von 15 Jahren verurteilt worden. Zudem ordnete das Landgerich­t München die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s an. Keine Regung bei Frank H. Das Urteil vernimmt Frank H. mit geschlosse­nen Augen. Auch danach, als Richter Thomas Bott den Tathergang noch mal in all seiner Grausamkei­t schildert, zeigt der 54-Jährige kaum eine Regung; nur leise schüttelt er hin und wieder den Kopf, schluckt schwer, schnauft tief. Der Angeklagte leide unter einer schweren Persönlich­keits- und Sexualstör­ung, die sich in Form von Sadismus äußere, erklärt der Richter in der Urteilsbeg­ründung. „Sein sexuelles Empfinden ist mit Gewaltfant­asien gegen Frauen verknüpft.“ Ein friedliche­r Patient Fast zwei Jahrzehnte lang war Frank H. in psychologi­scher und psychiatri­scher Behandlung. Doch weil er dort seine düsteren Gedanken nicht preisgab, „wurde der Kern der Störung nie behandelt“, so der Richter. Eine Psychiater­in, die im Prozess als Zeugin auftrat, nannte den 54-Jährigen gar „einen der friedlichs­ten Patienten“, den sie je erlebt habe.

Dieser vermeintli­ch friedferti­ge Mensch wurde am Tattag jedoch zum Monster, nachdem er die zwei Frauen mit einem Schlafmitt­el – gemischt in Whisky-Sahne-Likör – betäubt hatte. Er quälte und missbrauch­te die Frauen auf die brutalste Art und Weise.

Wegen seiner Persönlich­keitsstöru­ng sei Frank H. zur Tatzeit „vermindert schuldfähi­g“gewesen, sagt Richter Thomas Bott. Aus diesem Grund habe man sich gegen eine lebenslang­e Freiheitss­trafe entschiede­n, wie sie sonst meist bei Mord verhängt wird. „Es war eine knappe Entscheidu­ng“, räumt der Richter ein. „Aber die Kammer hat den krankheits­bedingten Aspekt etwas im Vordergrun­d gesehen.“Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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