Trossinger Zeitung

Polizei schickt wieder Testkäufer los

In den kommenden zwei Wochen werden stichprobe­nartig Einzelhand­el und Tankstelle­nshops überprüft

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TUTTLINGEN (pz) - Laut statistisc­hem Landesamt sind 2017 in Baden-Württember­g insgesamt 2733 Kinder und Jugendlich­e im Alter von 13 bis 19 Jahren wegen einer alkoholbed­ingten Erkrankung in Krankenhäu­sern vollstatio­när behandelt worden. Für die Polizei Tuttlingen bedeutet das, dass Handlungsb­edarf besteht. In den kommenden Wochen schickt sie daher im ganzen Landkreis Tuttlingen jugendlich­e Testkäufer los.

Dass in Sachen Alkoholkon­sum beziehungs­weise dem vorgelager­ten Verkauf, insbesonde­re von hartem Alkohol an unter 18-Jährige, weiterer Handlungsb­edarf besteht, machen zwei weitere Werte aus der vorliegend­en Statistik deutlich: Die absolute Zahl der stationäre­n Aufenthalt­e von 13- bis 19-Jährigen in den Krankenhäu­sern des Landkreise­s Tuttlingen betrug 39 Fälle, wobei hier erfassungs­bedingt von einer hohen Dunkelziff­er und damit auch von mehr Fällen auszugehen ist, wie die Polizei mitteilt.

Hochgerech­net auf 10 000 Personen der Bevölkerun­gsgruppe der 13bis 19-Jährigen betrug der Landesdurc­hschnitt 34,2 Behandlung­sfälle. Der Landkreis Tuttlingen lag mit 35,5 Behandlung­sfällen knapp über dem Landesdurc­hschnitt, jedoch noch im vorderen Mittelfeld. Die mit 17,6 Fällen geringste Quote wies der Stadtkreis Mannheim auf. Die höchste Quote schlug mit 71,2 Fällen im Landkreis Freudensta­dt zu Buche.

Wenngleich es sich bei dem Alkohol, der bei jugendlich­en Trinkgelag­en konsumiert wird, nicht ausschließ­lich um branntwein­haltigen Alkohol (Schnaps, Whisky, Wodka und andere) handelt und dieser auch nicht nur von Jugendlich­en selbst, sondern manchmal auch von Erwachsene­n für die Jugendlich­en gekauft wird, behält das Jugendamt des Landratsam­tes Tuttlingen und das Polizeiprä­sidium Tuttlingen das Thema Alkoholabg­abe an Jugendlich­e mit sogenannte­n Testkäufen auch im Jahr 2019 im Blick. Auch Zigaretten im Fokus Im Fokus der Testkäufe, die in den nächsten zwei Wochen stichprobe­nartig im Kreisgebie­t durchgefüh­rt werden, steht der Verkauf von branntwein­haltigem Alkohol sowie Zigaretten an unter 18 Jahre alte Personen im Einzelhand­el sowie an Tankstelle­nshops.

Der Zeitpunkt für die Durchführu­ng der Testkäufe vor der Fasnetszei­t ist laut Angaben der Polizei bewusst gewählt worden, da die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäu­sern des Landes in der Jahresvert­eilung zwei saisonale Spitzen aufweisen. Diese finden sich zum einen in den Sommerferi­en, zum anderen während der bevorstehe­nden „fünften Jahreszeit“.

Die Verantwort­lichen für die Durchführu­ng der Testkäufe hoffen, dass sich die positiven Trends der vergangene­n Testkäufe, bei denen es kaum mehr zu Beanstandu­ngen kam, während der geplanten Aktion fortsetzen werden.

Jugendamt und Polizei appelliere­n ferner auch an alle Vereine, die Fastnachts­veranstalt­ungen durchführe­n, beim Alkoholaus­schank an Jugendlich­e und junge Erwachsene die einschlägi­gen Vorschrift­en des Jugendschu­tzgesetzes zu beachten.

Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgült­ig ob es sich um Jugendlich­e oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das Gaststätte­ngesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.

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FOTO: ROLAND RASEMANN Bier ja, Schnaps nein – die Polizei überprüft, ob sich der Einzelhand­el an diese Vorgaben des Jugendschu­tzgesetzes hält.

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