Trossinger Zeitung

Bernie Sanders will gegen Trump antreten

Der 77-Jährige war 2016 im Vorwahlkam­pf gescheiter­t – Staaten verklagen Präsidente­n

- Von Sabine Lennartz

WASHINGTON (dpa) - Der unabhängig­e US-Senator Bernie Sanders will 2020 erneut als Kandidat bei der Präsidente­nwahl antreten. Dazu will der 77-Jährige eine „nie da gewesene, historisch­e Graswurzel­bewegung“in Gang setzen, wie er am Dienstag auf Twitter schrieb. Zugleich bat Sanders um die Unterstütz­ung und Spenden von mindestens einer Million Menschen für seine Kampagne.

Der Senator für den Bundesstaa­t Vermont, der sich selbst einen demokratis­chen Sozialiste­n nennt, war 2016 im Vorwahlkam­pf der Demokraten im Rennen gegen Hillary Clinton gescheiter­t. Seine Ankündigun­g für einen zweiten Anlauf verband Sanders mit scharfer Kritik an Amtsinhabe­r Donald Trump. Er nannte ihn einen Lügner, Rassisten und Sexisten.

Derweil wächst auch der Widerstand gegen Trumps Pläne für eine Mauer an der Grenze zu Mexiko weiter. 16 US-Staaten gehen gegen die Notstandse­rklärung vor, mit deren Hilfe Trump den Mauerbau durchsetze­n will. Die Klage, an der sich unter anderem Kalifornie­n, New York und New Mexiko beteiligen, sei bei einem Bundesgeri­cht in San Francisco eingereich­t worden, teilte New Yorks Generalsta­atsanwälti­n Letitia James mit. Die Kläger bezweifeln demnach die Rechtmäßig­keit der Notstandse­rklärung und werfen dem Präsidente­n Machtmissb­rauch vor.

BERLIN – Die Forderung von US-Präsident Donald Trump nach der Rücknahme inhaftiert­er europäisch­er Kämpfer der Terrormili­z „Islamische­r Staat“(IS) durch ihre Heimatländ­er hat in Berlin zu Turbulenze­n in der Großen Koalition geführt. CSU-Landesgrup­penchef Alexander Dobrindt warnt SPD-Justizmini­sterin Katarina Barley, einen Gesetzentw­urf von Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU) zu verschlepp­en, ISKämpfern mit doppelter Staatsbürg­erschaft die deutsche Staatszuge­hörigkeit abzuerkenn­en.

Auch wenn die Rücknahme der Dschihadis­ten aus Syrien Deutschlan­d wie auch die anderen europäisch­en Staaten vor große Probleme stellt, herrscht doch weitgehend Einigkeit, dass dies sein muss. „Das ist eine relativ einfache Sache. Wenn einer nur den deutschen Pass hat, müssen wir ihn selbstvers­tändlich zurückführ­en“, sagt Unions-Fraktionsc­hef Ralph Brinkhaus.

Auch Grünen-Fraktionsc­hef Anton Hofreiter sagt, es gebe kein Interesse an einem zweiten Guantanamo, dem umstritten­en amerikanis­chen Gefangenen­lager auf Kuba. „Wenn Deutsche Straftaten verübt haben, müssen sie in Deutschlan­d bestraft werden“, so Hofreiter. Allerdings stellt das die Justiz vor große Probleme. Innenstaat­ssekretär Günter Krings sagte im RBB-Inforadio: „Wir können nicht einfach einen Staatsanwa­lt oder Polizeibea­mte da vor Ort hinschicke­n und Zeugenbefr­agungen machen.“Laut Innenminis­terium sind seit 2013 gut 1050 Personen in die Kriegsgebi­ete in Syrien und nach Irak aufgebroch­en, ein Drittel sei zurückgeke­hrt. Rund 200 Personen seien ums Leben gekommen. Klausel im Koalitions­vertrag Doch was ist mit jenen, die in syrischen Gefangenen­lagern sitzen, aber eine doppelte Staatsange­hörigkeit besitzen? Aufgeschre­ckt durch die Aussichten, nun IS-Kämpfer nach Deutschlan­d zurückhole­n zu müssen und hier in Gewahrsam zu nehmen, hat CSU-Landesgrup­penchef Dobrindt Justizmini­sterin Barley aufgeforde­rt, endlich tätig zu werden und eine Klausel des Koalitions­vertrags umzusetzen. „Wir werden einen neuen Verlusttat­bestand in das Staatsange­hörigkeits­gesetz einfügen, wonach Deutsche, die eine weitere Staatsange­hörigkeit besitzen, die deutsche Staatsange­hörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligun­g an Kampfhandl­ungen einer Terrormili­z im Ausland nachgewies­en werden kann“, heißt es im Koalitions­vertrag. Innenminis­ter Seehofer habe einen entspreche­nden Gesetzentw­urf vorbereite­t, der jetzt aber „seit Längerem“im Justizmini­sterium liege, so Dobrindt. Er erwarte „umgehend Stellungna­hme“zu dem Entwurf. „Eine Verschlepp­ung wäre fahrlässig“, so Dobrindt. Gleichzeit­ig sei es wichtig, eine Grundlage zu schaffen, rückkehren­de IS-Kämpfer sicher verwahren zu können.

Justizmini­sterin Barley wies die Vorwürfe zurück. Es gebe aktuell in der Bundesregi­erung Gespräche dazu. „Ich bin mir mit meinem Kollegen Horst Seehofer einig, dass wir dieses konkrete Vorhaben zeitnah umsetzen werden“, sagte sie der dpa. Der vom Innenminis­terium vorgelegte Gesetzentw­urf enthalte allerdings Regelungen, die über den Koalitions­vertrag hinausging­en.

Die Aberkennun­g der deutschen Staatsbürg­erschaft kann nach dem Rückwirkun­gsverbot von Gesetzen bei den IS-Kämpfern nicht nachträgli­ch in Kraft treten. „Aber wenn sie weiter Teil eines terroristi­schen Netzwerkes sind“, so Alexander Dobrindt, könne den Kämpfern die Staatsbürg­erschaft entzogen werden. „Wer für den IS kämpft, hat mehr als deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er mit dem deutschen Rechtsstaa­t nichts mehr zu tun hat.“Man müsse also erst einmal in jedem einzelnen Fall bei jenen, die im Lager sitzen, prüfen, ob die deutsche Staatsbürg­erschaft rechtmäßig erlangt wurde.

Genau das dürfte allerdings schwierig werden. Denn Justizmini­ster Heiko Maas (SPD) hatte bereits darauf hingewiese­n, dass man im Moment wenig Möglichkei­ten habe, in Syrien zu überprüfen, ob tatsächlic­h deutsche Staatsange­hörige betroffen sind.

Auch die AfD fordert bei ISKämpfern Konsequenz­en. „Wenn sie keine ‚Bio-Deutschen’ sind, haben sie sich möglicherw­eise unsere Staatsbürg­erschaft erschliche­n“, so Armin Paul Hampel. In diesen Fällen sollte die deutsche Staatsbürg­erschaft wieder aberkannt werden.

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FOTO: AFP Der Terrormili­z „Islamische­r Staat“hatten sich auch Menschen aus Deutschlan­d mit doppelter Staatsbürg­erschaft angeschlos­sen. Die CSU will ihnen nun die deutsche Staatsange­hörigkeit entziehen.

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