Trossinger Zeitung

Wie Trump den Notstand nutzen kann

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Donald Trump scheint fester denn je entschloss­en, seine Pläne für eine Grenzmauer zu Mexiko umzusetzen: Über den am vergangene­n Freitag ausgerufen­en nationalen Notstand will er die Milliarden­summen beschaffen – ohne die Zustimmung des Kongresses zu brauchen, der ihm das Geld dafür normalerwe­ise genehmigen müsste. Der Widerstand gegen diese Aushebelun­g des Parlaments wächst in den USA. 16 Bundesstaa­ten werfen Trump vor, damit gegen die Verfassung verstoßen zu haben. Sie ziehen nun gemeinsam vor Gericht.

Den Rahmen für den nationalen Notstand gibt ein Gesetz von 1976 vor, der „National Emergencie­s Act“. Es erlegt dem Präsidente­n keine Bedingunge­n für die Notstandsd­eklaration auf. Er muss den Schritt lediglich konkret begründen. Hat der Präsident den Notstand ausgerufen, kann er für konkrete Maßnahmen auf einzelne gesetzlich­e Regelungen für diverse Notstandss­ituationen zurückgrei­fen. Es gibt Hunderte solcher Regelungen.

Die Ausrufung des Notstands ist keineswegs eine Seltenheit. Allein seit dem Gesetz von 1976 geschah dies fast 60 Mal. George W. Bush etwa erklärte nach den Anschlägen des 11. September 2001 den Notstand, um den Streitkräf­ten mehr Geld zu geben und Lauschangr­iffe sowie brutale Verhörmeth­oden anzuwenden. Barack Obama bekämpfte mittels Notstandsr­egelungen die Schweinepe­st. Wie militärisc­h wäre eine Mauer? Eines der Gesetze erlaubt dem Präsidente­n, in Notlagen Gelder aus dem Verteidigu­ngsetat für „militärisc­he Bauprojekt­e“abzuzweige­n. Nach Angaben des Weißen Hauses ermöglicht die Notstandse­rklärung, bis zu 6,6 Milliarden Dollar aus anderen Töpfen umzuwidmen, hauptsächl­ich aus dem Verteidigu­ngshaushal­t.

Trump bezeichnet die Lage an der Grenze als „Sicherheit­skrise“und könnte argumentie­ren, dass die Mauer eine militärisc­he Befestigun­g gegen diese Bedrohung sei. Allerdings ist hochumstri­tten, ob die illegale Zuwanderun­g, der Menschenha­ndel und Drogenschm­uggel über die US-mexikanisc­he Grenze tatsächlic­h eine Sicherheit­skrise darstellen. Auch die Einstufung des Mauerbaus als „militärisc­hes“Projekt würde insofern auf scharfen Widerspruc­h stoßen.

Das Gesetz von 1976 gibt dem Kongress das Recht, die Notstandsd­eklaration ohne Verzögerun­g anzufechte­n. Um den Notstand zu beenden, bedarf es jedoch eines Beschlusse­s durch beide Parlaments­kammern.

Die opposition­ellen Demokraten haben seit Jahresbegi­nn die Mehrheit im Repräsenta­ntenhaus, Trumps Republikan­er beherrsche­n aber weiter den Senat. Dass der Kongress den Notstand aufheben würde, ist also unwahrsche­inlich. Zudem könnte Trump dagegen sein Veto einlegen. Ein Veto des Präsidente­n kann nur mit Zweidritte­lmehrheite­n in beiden Kammern aufgehoben werden. Wichtiges Signal an die Anhänger Realistisc­her sind die Aussichten, Trump juristisch auszubrems­en. 16 Bundesstaa­ten reichten am Montag vor einem Bundesgeri­cht in Kalifornie­n eine gemeinsame Klage ein. Der Gerichtsst­reit könnte sich lange hinziehen – und es ist gut möglich, dass der Präsident bis zu einer endgültige­n Entscheidu­ng per einstweili­ger Verfügunge­n gehindert wird, die Notstandsr­egelungen anzuwenden.

Trump selbst rechnet ohnehin damit, dass der Fall vor dem Obersten Gericht des Landes landet. Er wird in dem politische­n und juristisch­en Streit um seine Notstandse­rklärung aber seiner Anhängersc­haft zumindest vorführen können, dass er hart für sein Mauerproje­kt kämpft. (AFP)

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