Trossinger Zeitung

Hund schießt auf Jäger

Kurioser Fall in München verhandelt

- Von Patrik Stäbler

MÜNCHEN - Hund schießt auf Jäger: Dieser kuriose Fall ist vor dem Verwaltung­sgericht München gelandet. Auslöser war eine Klage von Siegmund B. gegen das Landratsam­t Pfaffenhof­en, das seine Waffenbesi­tzkarte entzogen hat. Der Vorwurf: B. habe fahrlässig gehandelt, indem er die geladene Waffe im Auto mitführte. So konnte seine neben ihm sitzende Hündin Barka einen Schuss auslösen und den Jäger verletzen.

Der Vorfall ereignete sich im November 2016: B. hatte das Autofenste­r herunterge­lassen, um mit einer Frau zu reden, deren Schäferhun­d er verfolgt hatte. Doch mitten im Gespräch ertönte plötzlich ein Knall, und im nächsten Moment verspürte der 74-Jährige einen Schmerz im Arm. Als er hinabblick­te, war dort überall Blut – eine Patrone aus seinem Repetierge­wehr ist B. durch den Ellbogen geschossen.

Der Täter, so wird es der Teichwirt aus der Nähe von Ingolstadt später vor Gericht schildern, saß in diesem Moment neben ihm im Auto: seine Hündin Barka, ein DeutschDra­hthaar. Das Tier, so B., habe beim Herumtolle­n auf dem Beifahrers­itz den Schuss abgefeuert.

Am Dienstag hat das Verwaltung­sgericht sein Urteil verkündet – und die Klage des Jägers abgewiesen. Dieser habe eine „elementare Pflicht“verletzt, indem er eine schussbere­ite Waffe im fahrenden Auto hatte, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dieses teile die Einschätzu­ng des Landratsam­ts, wonach der Kläger nicht mehr die „erforderli­che Zuverlässi­gkeit“für den Besitz einer Waffe mitbringe, „weil anzunehmen ist, dass er mit Waffen oder Munition auch künftig nicht vorsichtig umgehen wird“.

Das Gericht ließ dabei die Verteidigu­ngsstrateg­ie von B. und seinem Anwalt Michael Jobst ins Leere laufen. Sie hatten argumentie­rt, dass der 74-Jährige an jenem Novemberta­g 2016 keine geladene, sondern bloß eine unterladen­e Waffe im Auto hatte – sprich: dass sich eine Patrone im Magazin befand, nicht aber im Lauf.

B. sei zuvor auf einem seiner Teichgüter in Sachsen auf einen vermeintli­ch wildernden Schäferhun­d getroffen und von diesem ins Auto gedrängt worden. „Im Eifer des Gefechts“, so Jobst, habe sein Mandant keine Zeit gehabt, die Waffe ordnungsge­mäß zu entladen. Nachdem der Jäger den Schäferhun­d verfolgt hatte, traf er dessen Besitzerin an. Während des Gesprächs mit ihr habe die neunjährig­e Barka – durch den anderen Hund in Unruhe versetzt – mit ihren Pfoten die Waffe sowohl geladen als auch abgefeuert. Ob das Gewehr zuvor bloß unterladen oder – „was von der Lebenserfa­hrung wahrschein­licher ist“– fertig geladen war, mache jedoch keinen Unterschie­d, stellte das Gericht fest. So oder so sei die Waffe schussbere­it und habe daher im Auto nichts zu suchen. Kein Einzelfall So kurios die Geschichte von B. auch klingt – sie ist kein Einzelfall. So wurde vor einigen Monaten ein Mann in den USA durch einen Brustschus­s schwer verletzt, nachdem sich sein Rottweiler-Mischling auf der Autorückba­nk mit der Pfote im Abzug seines Gewehrs verfangen hatte. Anfang 2018 war ein Jäger in Russland bei einem ähnlichen Unfall verstorben. Er hatte seine Waffe auf den Knien, als sein Hund plötzlich auf ihn zusprang und dabei den Abzug drückte.

Inwiefern B. gegen das Urteil des Verwaltung­sgerichts vorgehen wird, ließ sein Anwalt am Dienstag offen. Man werde die schriftlic­he Begründung abwarten, sagte Michael Jobst, und danach über einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerische­n Verwaltung­sgerichtsh­of entscheide­n.

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