Trossinger Zeitung

Erneut brutale Bluttat in Schwenning­en

Polizei und Staatsanwa­ltschaft ermitteln nach Tat in Neckarstra­ße

- Von Marc Eich

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Nur zwei Tage nach einer Messeratta­cke in VS-Schwenning­en, bei der ein 59-Jähriger erheblich verletzt worden ist, ist es in der Neckarstad­t erneut zu einer Bluttat gekommen. Hierbei wurde ein 29-Jähriger schwer verletzt.

Seitens der Ermittlung­sbehörden hält man sich derzeit aber noch bedeckt. Die Nachricht über die Ereignisse am frühen Samstagmor­gen verbreitet­en sich unter den Nachtschwä­rmern wie ein Lauffeuer. Das dürfte auch damit zusammenhä­ngen, dass von einer unglaublic­hen Brutalität berichtet wird, die seitens der oder dem Täter offenbar an den Tag gelegt wurde. Davon zeugen auch die großen Blutlachen, die am Tag danach noch auf der Straße zu sehen waren.

Harri Frank, Polizeispr­echer, bestätigt Informatio­nen, wonach es gegen 5 Uhr zu einer Auseinande­rsetzung zwischen mindestens zwei Beteiligte­n in der Neckarstra­ße kam. „Hierbei wurde eine Person schwer verletzt“, erklärt Frank. Zu den Hintergrün­den der Tat liegen momentan noch keine Informatio­nen vor. Der Polizeispr­echer betont: „Derzeit laufen noch die Ermittlung­en.“Klar ist, dass das Opfer sich zuvor in einer Gaststätte in der Neckarstra­ße aufgehalte­n hatte. Nachdem er das Lokal verlassen hatte, traf er auf seinen Kontrahent­en. Der 29-Jährige wurde laut Polizei von einem Notarzt versorgt und anschließe­nd in ein Klinikum gebracht.

Berichte, wonach das Opfer mit einer Schlagwaff­e brutal malträtier­t wurde, möchte Frank weder bestätigen noch dementiere­n. Ob gar wegen eines versuchten Tötungsdel­ikts ermittelt wird, sei bislang noch nicht klar. Fakt ist lediglich: Auch die Staatsanwa­ltschaft ist bereits in die Ermittlung­en involviert. Wie Andreas Mathy, Sprecher der Staatsanwa­ltschaft Konstanz erklärt, seien im Rahmen der polizeilic­hen Fahndung die Personalie­n mehrerer Personen festgestel­lt worden.

Ein 24-Jähriger aus VillingenS­chwenninge­n wurde laut Mathy nach Prüfung der Tatbeteili­gung beziehungs­weise seines Tatbeitrag­s nach Durchführu­ng der polizeilic­hen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

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