Über 70 gibt es keine Pacht mehr
Trossingen ändert die Regeln für Jäger - Kandidaten von außen ausgeschlossen
Für Jäger gelten in Trossingen künftig neue Regeln.
TROSSINGEN - Nicht jeder soll in Trossingen Jagdpächter werden dürfen. Das hat der Gemeinderat nun entschieden. Nur wer mindestens seit fünf Jahren in der Verwaltungsgemeinschaft wohnt, darf pachten. Warum dem Bürgermeister diese Änderung wichtig war, wollte er öffentlich nicht im Rat diskutieren. Aus gut informierten Kreisen war jedoch zu vernehmen, dass es dadurch gelingen soll, umstrittene Kandidaten von außerhalb aus dem Rennen um die begehrten Pachten zu nehmen.
Der Vorschlag der Stadtverwaltung, nur Jägern eine Pacht ermöglichen zu wollen, die mindestens seit fünf Jahren in Trossingen leben, überraschte einige Stadträte. „Man könnte wenigens die Umlandgemeinden und die Verwaltungsgemeinschaft dazu nehmen“, schlug Jürgen Vosseler (CDU) vor. Bürgermeister Clemens Maier unterbrach die öffentliche Sitzung und informierte die Räte hinter verschlossenen Türen und schien zu punkten.
Mit der örtlichen Begrenzung hätten die Freien Wähler, so deren Fraktionsvorsitzender Gustav Betzler, keine Schwierigkeiten. „Da sind wir uns einig, dass es Trossinger Jäger sein sollen“, sagte er, schränkte dann aber beim zweiten Punkt der Beschlussvorlage ein: „Hier sind die Meinungen zweigeteilt.“Die Idee der Stadt, bei künftigen Verpachtungen das Höchstalter des Jägers auf 70 Jahre festzulegen, trügen nicht alle seine Fraktionskollegen mit. „Es gibt auch noch knapp 80-Jährige, die fit sind“, brachte Betzler für diese vor. Möglichst bis zum Schluss Willi Link von der FDP sprach die „lange Pachtzeit“von neun Jahren an. Bürgermeister Maier betonte, dass die Pächter teilweise hohe Investitionen tätigen müssten und es ihnen deshalb an einer langen Laufzeit gelegen sei. Und auch für die Stadt und den involvierten Hegering sei es wichtig, dass der Pächter „möglichst über diesen vollen Zeitraum die Pacht inne hat und Präsenz zeigt“, so Bürgermeister Maier. Ab einem gewissen Alter sei dies eher weniger wahrscheinlich.
Ein zwischen den Fraktionen ausgehandelter Kompromiss fand dann die nötigen Mehrheiten. Künftig dürfen Jagdpächter zum Zeitpunkt der Vergabe nicht älter als 70 Jahre alt sein und müssen seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Verwaltungsgemeinschaft Trossingen haben.
Ältere Jäger oder solche von außerhalb seien aber nicht grundsätzlich ausgeschlossen, so Maier. Begehungsscheine, die fast jeder Jagdpächter für sein Revier ausstelle, seien auch für diese Gruppen zugänglich.