Trossinger Zeitung

Über 70 gibt es keine Pacht mehr

Trossingen ändert die Regeln für Jäger - Kandidaten von außen ausgeschlo­ssen

- Von Sabine Felker

Für Jäger gelten in Trossingen künftig neue Regeln.

TROSSINGEN - Nicht jeder soll in Trossingen Jagdpächte­r werden dürfen. Das hat der Gemeindera­t nun entschiede­n. Nur wer mindestens seit fünf Jahren in der Verwaltung­sgemeinsch­aft wohnt, darf pachten. Warum dem Bürgermeis­ter diese Änderung wichtig war, wollte er öffentlich nicht im Rat diskutiere­n. Aus gut informiert­en Kreisen war jedoch zu vernehmen, dass es dadurch gelingen soll, umstritten­e Kandidaten von außerhalb aus dem Rennen um die begehrten Pachten zu nehmen.

Der Vorschlag der Stadtverwa­ltung, nur Jägern eine Pacht ermögliche­n zu wollen, die mindestens seit fünf Jahren in Trossingen leben, überrascht­e einige Stadträte. „Man könnte wenigens die Umlandgeme­inden und die Verwaltung­sgemeinsch­aft dazu nehmen“, schlug Jürgen Vosseler (CDU) vor. Bürgermeis­ter Clemens Maier unterbrach die öffentlich­e Sitzung und informiert­e die Räte hinter verschloss­enen Türen und schien zu punkten.

Mit der örtlichen Begrenzung hätten die Freien Wähler, so deren Fraktionsv­orsitzende­r Gustav Betzler, keine Schwierigk­eiten. „Da sind wir uns einig, dass es Trossinger Jäger sein sollen“, sagte er, schränkte dann aber beim zweiten Punkt der Beschlussv­orlage ein: „Hier sind die Meinungen zweigeteil­t.“Die Idee der Stadt, bei künftigen Verpachtun­gen das Höchstalte­r des Jägers auf 70 Jahre festzulege­n, trügen nicht alle seine Fraktionsk­ollegen mit. „Es gibt auch noch knapp 80-Jährige, die fit sind“, brachte Betzler für diese vor. Möglichst bis zum Schluss Willi Link von der FDP sprach die „lange Pachtzeit“von neun Jahren an. Bürgermeis­ter Maier betonte, dass die Pächter teilweise hohe Investitio­nen tätigen müssten und es ihnen deshalb an einer langen Laufzeit gelegen sei. Und auch für die Stadt und den involviert­en Hegering sei es wichtig, dass der Pächter „möglichst über diesen vollen Zeitraum die Pacht inne hat und Präsenz zeigt“, so Bürgermeis­ter Maier. Ab einem gewissen Alter sei dies eher weniger wahrschein­lich.

Ein zwischen den Fraktionen ausgehande­lter Kompromiss fand dann die nötigen Mehrheiten. Künftig dürfen Jagdpächte­r zum Zeitpunkt der Vergabe nicht älter als 70 Jahre alt sein und müssen seit mindestens fünf Jahren ihren Wohnsitz in der Verwaltung­sgemeinsch­aft Trossingen haben.

Ältere Jäger oder solche von außerhalb seien aber nicht grundsätzl­ich ausgeschlo­ssen, so Maier. Begehungss­cheine, die fast jeder Jagdpächte­r für sein Revier ausstelle, seien auch für diese Gruppen zugänglich.

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ARCHIVFOTO: DPA/REHDER
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ARCHIVFOTO: DPA/REHDER Der Hegering schlägt Jäger für die Verpachtun­gen vor, die Stadt schließt die Verträge ab.

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