Arbeitsgericht setzt Kirche Grenzen
ERFURT (epd) - Das Bundesarbeitsgericht hat die Sonderrechte der katholischen Kirche als Arbeitgeber beschränkt. Wie die Erfurter Richter in einem am Mittwoch verkündeten Grundsatzurteil entschieden, dürfen katholische Arbeitgeber an ihre katholischen Beschäftigten nicht höhere Loyalitätsanforderungen stellen als an Arbeitnehmer mit einer anderen oder ohne Glaubenszugehörigkeit. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung wurde einem geschiedenen Chefarzt am katholischen St. Vinzenz-Krankenhaus in Düsseldorf zu Unrecht wegen seiner Wiederheirat gekündigt.
KARLSRUHE (dpa) - Im Streit mit Kliniken um zu hohe Rechnungen für Krebspatienten können die privaten Krankenkassen grundsätzlich einen Teil des Geldes für ihre Versicherten zurückfordern. Es müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, wie aus einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervorgeht, das am Mittwoch in Karlsruhe verkündet wurde. Einige Fragen sind auch noch in einzelnen Prozessen zu klären. (Az. VIII ZR 115/18 u.a.)
Betroffen sind sogenannte Zytostatika zur ambulanten Chemotherapie, die Krankenhaus-Apotheken individuell anmischen. Dafür wurden früher 19 Prozent Umsatzsteuer fällig – bis der Bundesfinanzhof 2014 klarstellte, dass solche Medikamente von der Steuer befreit sind. Die Versicherten haben also zu viel bezahlt, die Versicherungen zu viel erstattet. Dabei kann es bei den teuren Medikamenten schon im einzelnen Fall um mehrere Tausend Euro gehen.