Wurmlingen muss Lärmaktionsplan aufstellen
Gemeinde ist wegen der Verkehrsbelastung der B 14 und B 523 dazu verpflichtet – Auftrag vergeben
WURMLINGEN (ws) - „Kooperationserlass Lärmaktionsplanung“ist am Montag im Gemeinderat Wurmlingen das Reizwort gewesen: Die Lärmaktionsplanung zu erstellen, sei eine „weisungsfreie Pflichtaufgabe“steht dazu ganz am Anfang der 26 Seiten langen Erläuterungen des Verkehrsministeriums Baden Württemberg.
Wurmlingen ist zwangsläufig mit von der Partie, weil es zwei Bundesstraßen hat – die B 14 und die B 523 – mit einer Verkehrsbelastung von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, was mehr als 8200 Fahrzeuge pro Tag ergibt.
Allerdings wurde in der Sitzung auch festgestellt, dass die Gemeinde überhaupt keinen Einfluss auf den Zustand und die Benutzung und damit die Lärmentwicklung dieser bundeseigenen Verkehrswege hat. Die EU-initiierte Geschichte „köchelt“schon lange vor sich hin. Bereits mit einer Umgebungslärmrichtlinie hat die EU „einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassenden Regelung der Geräuschimmissionen in der Umwelt getan“, heißt es bereits im ministeriellen Vorwort. Anforderungen an Lärmaktionsplanung verschärft In einer ersten Runde hatte die Gemeinde ein deutlich preiswerteres „schallschutztechnisches Gutachten“erstellen lassen. Dies hatte indes sogar positive Folgen: Vom Regierungspräsidium wird zwischen B 14 und Kapfsiedlung eine Lärmschutzwand erstellt. Weil aber die Bundesrepublik relativ träge auf einschlägige EU-Anforderungen reagierte und es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kam, reicht dieses Gutachten auf Dauer nicht aus: „Die Anforderungen an die Lärmaktionsplanung wurden nochmals verschärft“steht in der Sitzungsvorlage.
Eine Lärmaktionsplanung muss gemacht werden. Auf dessen Erstellung hat sich das Büro Rapp Trans AG in Freiburg spezialisiert. Es könnte helfen, diese „so schlank wie möglich“umzusetzen. Zum Angebotspreis von rund 12 600 Euro. „Des isch dr absolute Hammer“, war ein altgedienter Gemeinderat frustriert und aufgebracht. Er stimmte dagegen.