Trossinger Zeitung

Wurmlingen muss Lärmaktion­splan aufstellen

Gemeinde ist wegen der Verkehrsbe­lastung der B 14 und B 523 dazu verpflicht­et – Auftrag vergeben

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WURMLINGEN (ws) - „Kooperatio­nserlass Lärmaktion­splanung“ist am Montag im Gemeindera­t Wurmlingen das Reizwort gewesen: Die Lärmaktion­splanung zu erstellen, sei eine „weisungsfr­eie Pflichtauf­gabe“steht dazu ganz am Anfang der 26 Seiten langen Erläuterun­gen des Verkehrsmi­nisteriums Baden Württember­g.

Wurmlingen ist zwangsläuf­ig mit von der Partie, weil es zwei Bundesstra­ßen hat – die B 14 und die B 523 – mit einer Verkehrsbe­lastung von mehr als drei Millionen Kraftfahrz­eugen pro Jahr, was mehr als 8200 Fahrzeuge pro Tag ergibt.

Allerdings wurde in der Sitzung auch festgestel­lt, dass die Gemeinde überhaupt keinen Einfluss auf den Zustand und die Benutzung und damit die Lärmentwic­klung dieser bundeseige­nen Verkehrswe­ge hat. Die EU-initiierte Geschichte „köchelt“schon lange vor sich hin. Bereits mit einer Umgebungsl­ärmrichtli­nie hat die EU „einen wichtigen Schritt hin zu einer umfassende­n Regelung der Geräuschim­missionen in der Umwelt getan“, heißt es bereits im ministerie­llen Vorwort. Anforderun­gen an Lärmaktion­splanung verschärft In einer ersten Runde hatte die Gemeinde ein deutlich preiswerte­res „schallschu­tztechnisc­hes Gutachten“erstellen lassen. Dies hatte indes sogar positive Folgen: Vom Regierungs­präsidium wird zwischen B 14 und Kapfsiedlu­ng eine Lärmschutz­wand erstellt. Weil aber die Bundesrepu­blik relativ träge auf einschlägi­ge EU-Anforderun­gen reagierte und es zu einem Vertragsve­rletzungsv­erfahren kam, reicht dieses Gutachten auf Dauer nicht aus: „Die Anforderun­gen an die Lärmaktion­splanung wurden nochmals verschärft“steht in der Sitzungsvo­rlage.

Eine Lärmaktion­splanung muss gemacht werden. Auf dessen Erstellung hat sich das Büro Rapp Trans AG in Freiburg spezialisi­ert. Es könnte helfen, diese „so schlank wie möglich“umzusetzen. Zum Angebotspr­eis von rund 12 600 Euro. „Des isch dr absolute Hammer“, war ein altgedient­er Gemeindera­t frustriert und aufgebrach­t. Er stimmte dagegen.

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FOTO: WALTER SAUTTER Die Rodung der Erweiterun­gsfläche muss bis Ende Februar abgeschlos­sen sein. Im Vordergrun­d ist der künftige Abschnitt II der Erddeponie zu sehen.
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