Trossinger Zeitung

Alkohol für Jugendlich­e? Kein Problem!

17-jährige Testkäufer­innen kommen in vier von zehn Verkaufsst­ellen an Wodka

- Von Simon Schneider

TUTTLINGEN – Kinderleic­ht! Wie einfach Jugendlich­e im Landkreis Tuttlingen rechtswidr­ig Alkohol oder Zigaretten kaufen können, haben die beiden 17-jährigen Testkäufer­innen vom Landratsam­t, Anika Störp und Sarah Hauser, demonstrie­rt.

Beide schlüpften in die Rolle als Testkäufer­innen und machten sich mit Vertretern des Jugendamte­s und Polizeibea­mten auf den Weg in mehrere Supermärkt­e, Tankstelle­n oder auch Kiosks – beide testen rund zehn Einkaufsmö­glichkeite­n. Unauffälli­g suchten sie die Regale, in denen der Alkohol stand. Ausgesucht hatten sie sich den „harten Alkohol“, wie die beiden erzählten. Häufig landete beispielsw­eise Wodka in ihren Händen. Aber auch Zigaretten versuchten sie käuflich zu erwerben. „Für uns war es ein komisches Gefühl, dass wir versuchten, Dinge zu kaufen, die für uns verboten sind“, betonten die beiden 17-jährigen Auszubilde­nden des Landratsam­tes.

Der spannende Augenblick spielte sich dann an der Kasse ab. Anika Störp gelang es vier von zehn Mal, den Alkohol tatsächlic­h zu bekommen. „Zweimal davon musste ich noch nicht einmal den Ausweis vorzeigen“, ergänzte sie. Kurios: Bei den anderen beiden Fällen sahen die Kassierer zwar den Ausweis, bekommen hatte Anika Störp den Alkohol dennoch. Und das, obwohl die meisten Kassierer beim Kauf von Alkohol das Datum automatisc­h angezeigt bekommen, das der Kunde mindestens haben muss, um volljährig zu sein. Zigaretten ohne Vorzeigen des Ausweises gekauft Ähnliche Erfahrunge­n erlebte auch Sarah Hauser. „Bei meinen acht Versuchen haben sie immer den Ausweis verlangt, aber mir den Alkohol trotzdem in zwei Fällen gegeben. Die Zigaretten konnte ich ohne Vorlage des Ausweises kaufen.“

In Situatione­n, in denen sie den Alkohol nicht bekamen und sich die Kassierer vorbildlic­h verhielten, fielen zum Teil andere Kunden negativ auf. Denn: Wie die beiden erklärten, gab es Leute, die mitbekamen, dass die beiden keinen Alkohol kaufen durften. Diese Personen hätten ihnen teilweise angeboten, dass sie den Alkohol für die Mädchen kaufen würden.

Nach den Testkäufen, kamen die beiden 17-Jährigen zeitnah mitsamt Polizei und Mitarbeite­r des Jugendamts in die Läden zurück, lobten entweder die Kassierer oder machten sie auf die Minderjähr­igkeit der beiden aufmerksam. Im schlimmste­n Fall kam es zu einer Bußgeldstr­afe.

„Wir haben uns gewundert, wie einfach es ist, im Supermarkt Alkohol als Minderjähr­ige kaufen zu können – und vor allem, dass es so häufig geklappt hat“, lautete das Fazit der beiden 17-Jährigen. Handlungsb­edarf besteht weiterhin Michael Ilg, der beim Polizeiprä­sidium Tuttlingen für die Prävention­sarbeit zuständig ist, zog ein durchwachs­enes Fazit: „Wir hatten bei diesen Testkäufen eine Beanstandu­ngsquote von 40 Prozent. Wir hatten auch schon Beanstandu­ngen von deutlich über 50 Prozent. Es besteht allerdings nach wie vor Handlungsb­edarf “, betonte Ilg.

„Wir bleiben gemeinsam mit dem Landratsam­t an dem Thema dran und werden weiterhin mit Testkäufen aktiv bleiben“, sagte Ilg abschließe­nd, der darüber nachdenkt, gegebenfal­ls auch Altersrech­ner zu kaufen, damit Kassierer schnell, einfach und ohne Fehler das aktuelle Alter des Käufers errechnen können.

KfZ-Zulassungs­stelle am 9. März geschlosse­n

TUTTLINGEN (pm) - Die KfZZulassu­ngsstelle des Landratsam­ts Tuttlingen bleibt am Samstag, 9. März, aufgrund von kleineren baulichen Maßnahmen geschlosse­n. Grund dafür ist der Beginn des WLAN-Einbaus im Erdgeschos­s des Landratsam­tes. Die Bauarbeite­n im gesamten Erdgeschos­s werden voraussich­tlich bis Mai andauern.

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FOTO: SIMON SCHNEIDER Die Testkäufer­innen Anika Störp (links) und Sarah Hauser schaffen es mehrmals als Minderjähr­ige hochprozen­tigen Alkohol zu kaufen.

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