Alkohol für Jugendliche? Kein Problem!
17-jährige Testkäuferinnen kommen in vier von zehn Verkaufsstellen an Wodka
TUTTLINGEN – Kinderleicht! Wie einfach Jugendliche im Landkreis Tuttlingen rechtswidrig Alkohol oder Zigaretten kaufen können, haben die beiden 17-jährigen Testkäuferinnen vom Landratsamt, Anika Störp und Sarah Hauser, demonstriert.
Beide schlüpften in die Rolle als Testkäuferinnen und machten sich mit Vertretern des Jugendamtes und Polizeibeamten auf den Weg in mehrere Supermärkte, Tankstellen oder auch Kiosks – beide testen rund zehn Einkaufsmöglichkeiten. Unauffällig suchten sie die Regale, in denen der Alkohol stand. Ausgesucht hatten sie sich den „harten Alkohol“, wie die beiden erzählten. Häufig landete beispielsweise Wodka in ihren Händen. Aber auch Zigaretten versuchten sie käuflich zu erwerben. „Für uns war es ein komisches Gefühl, dass wir versuchten, Dinge zu kaufen, die für uns verboten sind“, betonten die beiden 17-jährigen Auszubildenden des Landratsamtes.
Der spannende Augenblick spielte sich dann an der Kasse ab. Anika Störp gelang es vier von zehn Mal, den Alkohol tatsächlich zu bekommen. „Zweimal davon musste ich noch nicht einmal den Ausweis vorzeigen“, ergänzte sie. Kurios: Bei den anderen beiden Fällen sahen die Kassierer zwar den Ausweis, bekommen hatte Anika Störp den Alkohol dennoch. Und das, obwohl die meisten Kassierer beim Kauf von Alkohol das Datum automatisch angezeigt bekommen, das der Kunde mindestens haben muss, um volljährig zu sein. Zigaretten ohne Vorzeigen des Ausweises gekauft Ähnliche Erfahrungen erlebte auch Sarah Hauser. „Bei meinen acht Versuchen haben sie immer den Ausweis verlangt, aber mir den Alkohol trotzdem in zwei Fällen gegeben. Die Zigaretten konnte ich ohne Vorlage des Ausweises kaufen.“
In Situationen, in denen sie den Alkohol nicht bekamen und sich die Kassierer vorbildlich verhielten, fielen zum Teil andere Kunden negativ auf. Denn: Wie die beiden erklärten, gab es Leute, die mitbekamen, dass die beiden keinen Alkohol kaufen durften. Diese Personen hätten ihnen teilweise angeboten, dass sie den Alkohol für die Mädchen kaufen würden.
Nach den Testkäufen, kamen die beiden 17-Jährigen zeitnah mitsamt Polizei und Mitarbeiter des Jugendamts in die Läden zurück, lobten entweder die Kassierer oder machten sie auf die Minderjährigkeit der beiden aufmerksam. Im schlimmsten Fall kam es zu einer Bußgeldstrafe.
„Wir haben uns gewundert, wie einfach es ist, im Supermarkt Alkohol als Minderjährige kaufen zu können – und vor allem, dass es so häufig geklappt hat“, lautete das Fazit der beiden 17-Jährigen. Handlungsbedarf besteht weiterhin Michael Ilg, der beim Polizeipräsidium Tuttlingen für die Präventionsarbeit zuständig ist, zog ein durchwachsenes Fazit: „Wir hatten bei diesen Testkäufen eine Beanstandungsquote von 40 Prozent. Wir hatten auch schon Beanstandungen von deutlich über 50 Prozent. Es besteht allerdings nach wie vor Handlungsbedarf “, betonte Ilg.
„Wir bleiben gemeinsam mit dem Landratsamt an dem Thema dran und werden weiterhin mit Testkäufen aktiv bleiben“, sagte Ilg abschließend, der darüber nachdenkt, gegebenfalls auch Altersrechner zu kaufen, damit Kassierer schnell, einfach und ohne Fehler das aktuelle Alter des Käufers errechnen können.
KfZ-Zulassungsstelle am 9. März geschlossen
TUTTLINGEN (pm) - Die KfZZulassungsstelle des Landratsamts Tuttlingen bleibt am Samstag, 9. März, aufgrund von kleineren baulichen Maßnahmen geschlossen. Grund dafür ist der Beginn des WLAN-Einbaus im Erdgeschoss des Landratsamtes. Die Bauarbeiten im gesamten Erdgeschoss werden voraussichtlich bis Mai andauern.