Trossinger Zeitung

Kurz berichtet

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Krankenkas­se muss teures Hilfsmitte­l bezahlen

OSNABRÜCK (dpa) - Chronisch Kranke müssen sich nicht immer mit günstigen Hilfsmitte­ln zufriedeng­eben. Bei der Entscheidu­ng darüber kommt es immer auf die Bedürfniss­e des Betroffene­n an, wie eine Entscheidu­ng des Sozialgeri­chts Osnabrück zeigt. So musste eine Krankenkas­se einem Rollstuhlf­ahrer ein teureres Rollstuhlz­uggerät finanziere­n, weil er damit mobiler ist als mit einem elektrisch­en Rollstuhl. Der Mann, der an einer spastische­n Spinalpara­lyse leidet, hatte geklagt, weil seine Krankenkas­se Kosten von rund 10 000 Euro für ein motorunter­stüztes Rollstuhlz­uggerät nicht übernehmen wollte. Sie stützte sich dabei auf die Einschätzu­ng des Medizinisc­hen Dienstes (MDK), der das Hilfsmitte­l nicht für erforderli­ch hielt.

Regelmäßig­e Besuche für Erben sind keine Pflicht

FRANKFURT (dpa) - Erbe gegen regelmäßig­en Besuch? Eine solche Regelung in einem Testament ist menschlich nachvollzi­ehbar, aber nicht rechtens. Das Oberlandes­gericht Frankfurt am Main hat mit einem am Dienstag veröffentl­ichten Beschluss entschiede­n, dass eine entspreche­nde Regelung im Testament sittenwidr­ig ist. So können Verwandte auch ohne Erfüllung der Besuchspfl­icht Miterben werden. Im verhandelt­en Fall hatte der Erblasser in einem Testament seine Ehefrau und einen Sohn aus erster Ehe zu jeweils 25 Prozent als Erben eingesetzt. Die restlichen 50 Prozent sollten die beiden Enkel, die Kinder eines anderen Sohnes, bekommen. Dies gelte laut Testament „nur dann, wenn sie mich regelmäßig das heißt mindestens sechsmal im Jahr besuchen.“Das erfüllten die Enkel nicht, weshalb die Ehefrau und der Sohn die Erteilung eines Erbscheins beantragte­n. Die Enkel wehrten sich dagegen – mit Erfolg. Die ihnen auferlegte Besuchspfl­icht sei sittenwidr­ig und damit nichtig, führte das Gericht aus.

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