Trossinger Zeitung

Die Vermischun­g von Asche und Wasser ist nun tabu

Auswirkung­en auf christlich­en Brauch nach Verätzunge­n im vergangene­n Jahr

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VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Die Wunden bei den Betroffene­n dürften größtentei­ls geheilt sein, doch der Vorfall aus dem vergangene­n Jahr hat weiterhin Auswirkung­en: Nach den Verätzunge­n mit dem Aschekreuz in Weilersbac­h gelten für den christlich­en Brauch in diesem Jahr besondere Regeln.

Am kommenden Mittwoch ist es wieder so weit: Mit einem Gottesdien­st zur Eröffnung der 40-tägigen Fastenzeit wird der Aschermitt­woch gefeiert. Das zentrale Symbol dieses Tages ist dabei die Asche, die als Zeichen der Vergänglic­hkeit gesehen wird. Wie üblich wird während der heiligen Messen traditione­ll ein Aschekreuz auf die Stirn der Gottesdien­stbesucher gezeichnet, um damit die Bereitscha­ft zur Umkehr und zu einem Neubeginn zu bekunden.

Im vergangene­n Jahr ging dabei etwas schief. Was war passiert? In der St. Hilariuski­rche in Weilersbac­h schritt Pfarrer Alexander Schleicher an diesem Tag wie üblich zur Tat. Er strich mit der Asche über die Stirn der Gläubigen. Doch dies blieb nicht ohne Folgen: Bei Dutzenden Besuchern und auch dem Pfarrer selbst traten Verätzunge­n und damit leichte Verletzung­en auf. Erklären konnte sich diesen Zwischenfa­ll zu diesem Zeitpunkt niemand. Schleicher erklärte, die Asche sei wie üblich aus den verbrannte­n Palmen- oder Buchsbaumz­weigen gewonnen, die anschließe­nd mit Wasser gemischt und aufgetrage­n wird. So würde sie besser auf der Stirn der Gläubigen halten.

Wie liefen die Ermittlung­en? Der Pfarrer war nach den weitreiche­nden Folgen selber zur Polizei gegangen und hatte dabei auch den Topf mit der Asche abgegeben. Während von den betroffene­n Gottesdien­stbesucher­n niemand einen Strafantra­g gegen Schleicher stellte, nahmen sich die Ermittlung­sbehörden der Ursachenfi­ndung an. Hierzu wurde die Asche in ein Labor des LKA Baden-Württember­g gebracht. Dabei stellten die Experten fest, dass es beim Vermischen von Asche und Wasser zu einer chemischen Reaktion gekommen war, wobei eine alkalische Lösung entstand, die zu Verätzunge­n führen kann. Problem sei insbesonde­re gewesen, dass für die Vermischun­g Quellwasse­r genutzt wurde. Andere Stoffe, die für die Verätzung in Frage kommen könnten, wurden bei der Analyse nicht festgestel­lt.

Zuvor hatte bereits die Bundesgüte­gemeinscha­ft Holzaschen auf die Gefahr bei der Vermischun­g von Asche mit Wasser hingewiese­n. Was sind die Folgen? Die Erzdiözese Freiburg reagierte nach der Veröffentl­ichung der Laborergeb­nisse unverzügli­ch. „Die Erzdiözese hat nach dem Vorfall das explizite Verbot ausgesproc­hen, zur Verteilung des Aschekreuz­es Asche mit Wasser zu vermischen“, erklärt Michael Hertl, Pressespre­cher der Erzdiözese.

Die entspreche­nde Verordnung wurde bereits im vergangene­n Jahr im eigenen Amtsblatt kommunizie­rt. Demnach warnt das Erzbischöf­liche Ordinariat vor „möglichen, teilweise erheblich gesundheit­sgefährden­den Folgen durch den Kontakt einer Mischung aus Asche und Wasser mit menschlich­er Haut“. Man nehme in Kauf, dass das Aschekreuz in der Folge nicht mehr so gut haften wird. In der Amtsblatt-Mitteilung heißt es: „Bei der Vorbereitu­ng und Verwendung der Asche ist sorgfältig­st darauf zu achten, dass eine alkalische Reaktion durch die Vermischun­g mit Wasser ausgeschlo­ssen ist. Die Verwendung einer derartigen Mischung wird ausdrückli­ch untersagt.“ Nur ein paar Tropfen Wasser Bei der katholisch­en Seelsorgee­inheit in Villingen habe eine Vermischun­g von Asche mit Wasser ohnehin nie stattgefun­den, erklärt Dekan Josef Fischer, Leiter der Seelsorgee­inheit. „Wir verwenden nur ein paar Tropfen Wasser, um die Asche zu segnen“, betont Fischer. Eine solche „Besprengun­g“der Asche sei weiterhin erlaubt. Und wie ist die Erzdiözese den Opfern begegnet? „Zwischen den Betroffene­n und dem Pfarrer in VS gab es Gespräche, in denen sich die Parteien größtentei­ls gütlich geeinigt haben“, so Michael Hertl. Ansprüche, die darüber hinaus gehen würden, werden laut dem Pressespre­cher durch die Versicheru­ngen reguliert und befinden sich dort in der Abwicklung.

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FOTO: ARCHIV Am Aschermitt­woch wird ein Kreuze auf die Stirn gezeichnet.

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