Trossinger Zeitung

Mann zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau verurteilt

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RAVENSBURG/BERG (bas) – Für zehn Jahre muss ein 46-Jähriger ins Gefängnis. Das Ravensburg­er Landgerich­t sah es als erwiesen an, dass der aus Syrien stammende Mann im September vergangene­n Jahres seine Ex-Frau in Berg töten wollte, weil sie mit einem anderen Mann zusammen war. Nur dank rascher medizinisc­her Behandlung überlebte die 38-jährige Frau.

So einige Streitigke­iten müssen sich im Vorfeld der blutigen Tat ereignet haben. Von einem Polizeiein­satz wegen häuslicher Gewalt ist die Rede, von Auseinande­rsetzungen wegen des Sorgerecht­s für die gemeinsame­n Kinder. Die Beziehung muss schwierig und von Gewalt geprägt gewesen sein.

Die mehrfache Mutter, die seit 2015 in Berg bei Ravensburg lebt, hat sich scheiden lassen und neu geheiratet. Einen anderen Syrer, den der Angeklagte während der Verhandlun­g beschimpft, ihn der Vergewalti­gung, der Gier nach dem Kindergeld bezichtigt, das die 38Jährige erhält. Weil der Angeklagte sich jedoch „von seiner Familie und Bekannten genötigt“sieht, die vermeintli­che Ehebrecher­in und den neuen Mann zu bestrafen, vergräbt er einen Hammer neben der Wohnung seiner Frau, bewaffnet sich mit einem Küchenmess­er und fährt an einem Septembera­bend vergangene­n Jahres zur Asylunterk­unft, in der die Frau mit zwei der gemeinsame­n Kinder lebt. Er steigt über den Balkon in die Wohnung ein und sticht auf die wehrlose, überrascht­e Frau ein, schlägt mehrmals mit einem schweren Hammer zu. Die Kinder werden Augenzeuge­n des brutalen Angriffs. Erst als er denkt, seine Ex-Frau sei tot, nimmt er das kleinere Mädchen auf den Arm, verlässt die Wohnung und wartet, bis die Polizei eintrifft.

In seinem Plädoyer nimmt Oberstaats­anwalt Karl-Josef Diehl Bezug auf den irreführen­den Begriff des „Ehrenmorde­s“, der in der Verhandlun­g immer wieder auftaucht. Das Leben sei das höchstes Rechtsgut, das absolut geschützt werden muss – „egal aus welchem Kulturkrei­s jemand kommt“. Diehl fordert elf Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagte­n. Eine psychiatri­sche Gutachteri­n hatte dem Mann volle Schuldfähi­gkeit attestiert.

Seine Ex-Frau erlitt bei der Attacke lebensbedr­ohliche Verletzung­en, kam mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma in die Oberschwab­enklinik. Sie musste notoperier­t und eine Woche intensivme­dizinisch betreut werden.

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