Mann zu zehn Jahren Haft wegen versuchten Mordes an seiner Ex-Frau verurteilt
RAVENSBURG/BERG (bas) – Für zehn Jahre muss ein 46-Jähriger ins Gefängnis. Das Ravensburger Landgericht sah es als erwiesen an, dass der aus Syrien stammende Mann im September vergangenen Jahres seine Ex-Frau in Berg töten wollte, weil sie mit einem anderen Mann zusammen war. Nur dank rascher medizinischer Behandlung überlebte die 38-jährige Frau.
So einige Streitigkeiten müssen sich im Vorfeld der blutigen Tat ereignet haben. Von einem Polizeieinsatz wegen häuslicher Gewalt ist die Rede, von Auseinandersetzungen wegen des Sorgerechts für die gemeinsamen Kinder. Die Beziehung muss schwierig und von Gewalt geprägt gewesen sein.
Die mehrfache Mutter, die seit 2015 in Berg bei Ravensburg lebt, hat sich scheiden lassen und neu geheiratet. Einen anderen Syrer, den der Angeklagte während der Verhandlung beschimpft, ihn der Vergewaltigung, der Gier nach dem Kindergeld bezichtigt, das die 38Jährige erhält. Weil der Angeklagte sich jedoch „von seiner Familie und Bekannten genötigt“sieht, die vermeintliche Ehebrecherin und den neuen Mann zu bestrafen, vergräbt er einen Hammer neben der Wohnung seiner Frau, bewaffnet sich mit einem Küchenmesser und fährt an einem Septemberabend vergangenen Jahres zur Asylunterkunft, in der die Frau mit zwei der gemeinsamen Kinder lebt. Er steigt über den Balkon in die Wohnung ein und sticht auf die wehrlose, überraschte Frau ein, schlägt mehrmals mit einem schweren Hammer zu. Die Kinder werden Augenzeugen des brutalen Angriffs. Erst als er denkt, seine Ex-Frau sei tot, nimmt er das kleinere Mädchen auf den Arm, verlässt die Wohnung und wartet, bis die Polizei eintrifft.
In seinem Plädoyer nimmt Oberstaatsanwalt Karl-Josef Diehl Bezug auf den irreführenden Begriff des „Ehrenmordes“, der in der Verhandlung immer wieder auftaucht. Das Leben sei das höchstes Rechtsgut, das absolut geschützt werden muss – „egal aus welchem Kulturkreis jemand kommt“. Diehl fordert elf Jahre und sechs Monate Haft für den Angeklagten. Eine psychiatrische Gutachterin hatte dem Mann volle Schuldfähigkeit attestiert.
Seine Ex-Frau erlitt bei der Attacke lebensbedrohliche Verletzungen, kam mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma in die Oberschwabenklinik. Sie musste notoperiert und eine Woche intensivmedizinisch betreut werden.