Kreistag: Sondersitzung zum Klinikum
TUTTLINGEN (iw) - Der Kreistag des Landkreises Tuttlingen entscheidet am Donnerstag, 7. März, in einer öffentlichen Sondersitzung über die Zukunft des Klinikums Spaichingen.
Die Sitzung findet um 16 Uhr in der Schloss-Halle in Wurmlingen statt. Laut Vertrag ist die Gesellschafterversammlung für die Entscheidung über die Schließung von Abteilungen oder von Klinik-Standorten zuständig. Die Gesellschafterversammlung besteht aus Landrat Stefan Bär als gesetzlichem Vertreter des Landkreises. Der Kreistag aber muss den Landrat beauftragen, diese Beschlüsse zu treffen. Die Kreisräte werden deshalb am Donnerstag über diese Formulierungen abstimmen: 1. Der Kreistag beauftragt den Landrat, in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Landkreis Tuttlingen gGmbH folgende Beschlüsse zu fassen: Der Verlagerung der Inneren Medizin an den Standort Tuttlingen bis Ende 2019 wird vorbehaltlich des Ergebnisses der Interessenausgleichs-/ Sozialplanverhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung zugestimmt. 2. Der Verlagerung der Altersmedizin an den Standort Tuttlingen bis Ende 2019 wird vorbehaltlich des Ergebnisses der Interessenausgleichsund Sozialplanverhandlungen mit der Arbeitnehmervertretung zugestimmt.
Der Gemeinderat Spaichingen hat eine Resolution verfasst mit der Aufforderung an den Kreistag, in dieser Wahlperiode des Kreistages keine Entscheidungen zu Strukturänderungen der Klinikgesellschaft zu treffen (wir berichteten).