Trossinger Zeitung

Amazon zeigt gekaufte Bewertung

Künftig muss deutlich sein, ob Tester Geld oder Produkte erhalten haben

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FRANKFURT/MAIN (dpa) - Amazon will bezahlte Kundenreze­nsionen bei seinen Produkten unterbinde­n. Eine Zweigniede­rlassung von Amazon EU hat dafür jetzt vor dem Oberlandes­gericht Frankfurt am Main (OLG) einen Teilerfolg erzielt. Das Urteil, über das das OLG am Dienstag informiert hatte, ist derzeit allerdings noch nicht rechtskräf­tig (Az.: 6 W9/19).

Dem Gerichtsbe­schluss zufolge kann Amazon verlangen, dass Drittanbie­ter auf amazon.de gekaufte Bewertunge­n kennzeichn­en müssen, wenn die Tester dafür Geld oder Produkte erhalten haben.

Antragsgeg­ner in dem Verfahren war ein Unternehme­n, das Fremdanbie­tern auf amazon.de Kundenreze­nsionen gegen Geld anbietet. Das Unternehme­n vermittelt dafür Tester, die bei Amazon Bewertunge­n anfertigen und die Produkte dann im Anschluss gegen Zahlung eines kleinen Eigenantei­ls behalten dürfen.

Das Landgerich­t Frankfurt hatte einen vorherigen Antrag von Amazon auf Erlass einer einstweili­gen Verfügung zunächst zurückgewi­esen. Die Beschwerde dagegen landete dann vor dem OLG – und hatte dort „überwiegen­d Erfolg“, wie Gerichtssp­recherin Gundula Fehns-Böer erklärte. Das OLG verbot dem Portal, „gekaufte“Kundenreze­nsionen zu veröffentl­ichen, ohne gleichzeit­ig darauf hinzuweise­n, dass diese Rezensione­n entgeltlic­h beauftragt wurden“. Das Vorgehen der Firma sei unlauter, da der kommerziel­le Zweck der Rezensione­n für den Durchschni­ttsverbrau­cher nicht erkennbar sei.

Hintergrun­d für den ungewöhnli­chen Rechtsweg ist, dass hier das OLG die zunächst beim Landgerich­t erfolglos beantragte einstweili­ge Verfügung erlassen hat. Die Rechtmäßig­keit einer erstmals erlassenen einstweili­gen Verfügung kann der Antragsgeg­ner grundsätzl­ich im Wege des Widerspruc­hs vor dem Eingangsge­richt überprüfen lassen. Gegen eine Entscheidu­ng des Landgerich­ts wäre das Rechtsmitt­el der Berufung gegeben, über die wiederum das OLG zu entscheide­n hätte.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/ DPA Künftig soll bei Amazon sofort sichtbar sein, ob hinter einer Bewertung ein Kunde steckt, der das Produkt geschenkt bekommen oder Geld für seine Bewertung erhalten hat.
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