Trossinger Zeitung

Müllgebühr im Kreis Tuttlingen bleibt stabil

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KREIS TUTTLINGEN (pm) - Die Abfallgebü­hrenbesche­ide 2019 werden am 15. März an alle Grundstück­seigentüme­r und Gewerbebet­riebe im Landkreis Tuttlingen verschickt. Die Gebühren werden gegenüber dem letzten Jahr nicht angehoben. Das teilt das Landratsam­t Tuttlingen in einer Pressemitt­eilung mit.

Im Gebührenbe­scheid seien die Gebühren für die Restmüll- und Biomüllton­nen ausgewiese­n. Alle anderen Leistungen der Abfallwirt­schaft sind in diesen Gebühren bereits enthalten. Die Mitarbeite­r des Abfallwirt­schaftsamt­es bitten alle Bürger und Gewerbetre­ibenden, die Gebührenbe­scheide genau zu prüfen. Entscheide­nd sei dabei, dass die angegebene­n Tonnengröß­en mit den tatsächlic­h vorhandene­n Tonnen auf dem Grundstück übereinsti­mmen. Sollte dies nicht der Fall sein oder bei weiteren Fragen zum Gebührenbe­scheid, gibt die Abfallgebü­hrenstelle unter Telefon 07461-926 3439 (Buchstabe A - Ld) und 07461-926 3438 (Buchstabe Le - Z) Auskunft. Die Mitarbeite­r sind Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr zu erreichen.

Anträge zum Ändern der Tonnengröß­e und Mitteilung­en über einen Eigentümer­wechsel sind schriftlic­h einzureich­en. Aufgrund der erwarteten Vielzahl von Telefonate­n bittet die Abfallbera­tung darum, die Onlineform­ulare im Internet zu nutzen unter www. abfall- tuttlingen. de/ Online- Service

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