Müllgebühr im Kreis Tuttlingen bleibt stabil
KREIS TUTTLINGEN (pm) - Die Abfallgebührenbescheide 2019 werden am 15. März an alle Grundstückseigentümer und Gewerbebetriebe im Landkreis Tuttlingen verschickt. Die Gebühren werden gegenüber dem letzten Jahr nicht angehoben. Das teilt das Landratsamt Tuttlingen in einer Pressemitteilung mit.
Im Gebührenbescheid seien die Gebühren für die Restmüll- und Biomülltonnen ausgewiesen. Alle anderen Leistungen der Abfallwirtschaft sind in diesen Gebühren bereits enthalten. Die Mitarbeiter des Abfallwirtschaftsamtes bitten alle Bürger und Gewerbetreibenden, die Gebührenbescheide genau zu prüfen. Entscheidend sei dabei, dass die angegebenen Tonnengrößen mit den tatsächlich vorhandenen Tonnen auf dem Grundstück übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein oder bei weiteren Fragen zum Gebührenbescheid, gibt die Abfallgebührenstelle unter Telefon 07461-926 3439 (Buchstabe A - Ld) und 07461-926 3438 (Buchstabe Le - Z) Auskunft. Die Mitarbeiter sind Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr zu erreichen.
Anträge zum Ändern der Tonnengröße und Mitteilungen über einen Eigentümerwechsel sind schriftlich einzureichen. Aufgrund der erwarteten Vielzahl von Telefonaten bittet die Abfallberatung darum, die Onlineformulare im Internet zu nutzen unter www. abfall- tuttlingen. de/ Online- Service