Grundsätzliche Kritik am Mietspiegel
LBU-Rat Hans-Martin Schwarz stellt Berechnung in Frage
TUTTLINGEN - In der jüngsten Sitzung des Verwaltungs- und Finanzausschusses des Tuttlinger Gemein- derates haben die Mitglieder über die Fortschreibung des Mietspiegels diskutiert. Grundsätzliche Kritik gab es von LBU-Stadtrat Hans-Martin Schwarz. Er forderte eine andere Be- rechnungsgrundlage für die Zahl.
Alle zwei Jahre muss der sogenannte Mietspiegel neu berechnet werden. Die Zahl soll eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete geben und wird etwa von Vermietern als Argument für eine Mieterhöhung oder bei Mietstreitigkeiten herangezogen. Erhoben wird die Zahl mittels Fragebögen, die an Vermieter versendet werden und die Änderungen der Miete abfragen. Scharfe Kritik für diese Vorgehensweise äußerte bei der Sitzung des Verwaltungsund Finanzausschusses der LBUStadtrat Hans-Martin Schwarz. Berechnungszeitraum laut LBU unzureichend Die LBU-Fraktion im Tuttlinger Gemeinderat begrüße es zwar grundsätzlich, dass regelmäßig ein Mietspiegel in Tuttlingen erstellt werde, der Mietern und Vermietern eine entsprechende Orientierung in Bezug auf die Höhe des Mietzinses gibt sowie eine Rechtssicherheit bei Mietstreitigkeiten bewirkt. Was die LBU allerdings kritisiere und durch den Stadtrat Hans-Martin Schwarz auch bei der letzten VfA-Sitzung angesprochen wurde, sei die Systematik bei der Erstellung des Mietspiegels, heißt es in einer Stellungnahme der LBU-Fraktion, die unserer Zeitung vorliegt. So werde laut dem Bürgerlichem Gesetzbuch nur die letzten vier Jahre der Mietverhältnisse herangezogen, in denen eine Neuvermietung oder eine Mieterhöhung stattgefunden hat und in die Berechnungen einbezogen. Eine Bestandsmiete, die länger als vier Jahre konstant bleibt, fließt nicht in die Berechnung mit ein. „Man kann also beim Mietspiegel keinesfalls von einer Durchschnittsmiete sprechen, zumal viele Vermieter, die mit ihren Mietern zufrieden sind, keine häufigen Mieterhöhungen durchführen“, wird Hans-Martin Schwarz in der Stellungnahme zitiert. Andere Berechnung führt zu niedrigerem Durchscnitt Die LBU fordert nun neben dem of- fiziellen Mietspiegel nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine Tuttlinger Durchschnittsmiete zu ermitteln, in die Mietverhältnisse, die bis zu zehn Jahre zurückliegen, erfasst werden.
Durch diese breitere Datenbasis würden nach Auffassung der LBU wesentlich niedrigere und damit auch sozialverträglichere durchschnittliche Mieten ermittelt werden, die als zusätzliche Orientierung dienen könnten. LBU plädiert für „alterntiven Mietspiegel“In einer Zeit, in der bezahlbarer Wohnraum gerade auch für Familien und Alleinstehende immer knapper werde, könnte ein solcher „alternativer Mietspiegel“, der aber sachgerechter sei, dienlich wirken, so die LBU.
Der Ausschuss hatte der Fortschreibung des Mietspiegels einstimmig zugestimmt. Nun wird sich noch der Gemeinderat mit dem Thema beschäftigen.