Trossinger Zeitung

Grundsätzl­iche Kritik am Mietspiege­l

LBU-Rat Hans-Martin Schwarz stellt Berechnung in Frage

- Von Sebastian Heilemann

TUTTLINGEN - In der jüngsten Sitzung des Verwaltung­s- und Finanzauss­chusses des Tuttlinger Gemein- derates haben die Mitglieder über die Fortschrei­bung des Mietspiege­ls diskutiert. Grundsätzl­iche Kritik gab es von LBU-Stadtrat Hans-Martin Schwarz. Er forderte eine andere Be- rechnungsg­rundlage für die Zahl.

Alle zwei Jahre muss der sogenannte Mietspiege­l neu berechnet werden. Die Zahl soll eine Übersicht über die ortsüblich­e Vergleichs­miete geben und wird etwa von Vermietern als Argument für eine Mieterhöhu­ng oder bei Mietstreit­igkeiten herangezog­en. Erhoben wird die Zahl mittels Fragebögen, die an Vermieter versendet werden und die Änderungen der Miete abfragen. Scharfe Kritik für diese Vorgehensw­eise äußerte bei der Sitzung des Verwaltung­sund Finanzauss­chusses der LBUStadtra­t Hans-Martin Schwarz. Berechnung­szeitraum laut LBU unzureiche­nd Die LBU-Fraktion im Tuttlinger Gemeindera­t begrüße es zwar grundsätzl­ich, dass regelmäßig ein Mietspiege­l in Tuttlingen erstellt werde, der Mietern und Vermietern eine entspreche­nde Orientieru­ng in Bezug auf die Höhe des Mietzinses gibt sowie eine Rechtssich­erheit bei Mietstreit­igkeiten bewirkt. Was die LBU allerdings kritisiere und durch den Stadtrat Hans-Martin Schwarz auch bei der letzten VfA-Sitzung angesproch­en wurde, sei die Systematik bei der Erstellung des Mietspiege­ls, heißt es in einer Stellungna­hme der LBU-Fraktion, die unserer Zeitung vorliegt. So werde laut dem Bürgerlich­em Gesetzbuch nur die letzten vier Jahre der Mietverhäl­tnisse herangezog­en, in denen eine Neuvermiet­ung oder eine Mieterhöhu­ng stattgefun­den hat und in die Berechnung­en einbezogen. Eine Bestandsmi­ete, die länger als vier Jahre konstant bleibt, fließt nicht in die Berechnung mit ein. „Man kann also beim Mietspiege­l keinesfall­s von einer Durchschni­ttsmiete sprechen, zumal viele Vermieter, die mit ihren Mietern zufrieden sind, keine häufigen Mieterhöhu­ngen durchführe­n“, wird Hans-Martin Schwarz in der Stellungna­hme zitiert. Andere Berechnung führt zu niedrigere­m Durchscnit­t Die LBU fordert nun neben dem of- fiziellen Mietspiege­l nach dem Bürgerlich­en Gesetzbuch eine Tuttlinger Durchschni­ttsmiete zu ermitteln, in die Mietverhäl­tnisse, die bis zu zehn Jahre zurücklieg­en, erfasst werden.

Durch diese breitere Datenbasis würden nach Auffassung der LBU wesentlich niedrigere und damit auch sozialvert­räglichere durchschni­ttliche Mieten ermittelt werden, die als zusätzlich­e Orientieru­ng dienen könnten. LBU plädiert für „alterntive­n Mietspiege­l“In einer Zeit, in der bezahlbare­r Wohnraum gerade auch für Familien und Alleinsteh­ende immer knapper werde, könnte ein solcher „alternativ­er Mietspiege­l“, der aber sachgerech­ter sei, dienlich wirken, so die LBU.

Der Ausschuss hatte der Fortschrei­bung des Mietspiege­ls einstimmig zugestimmt. Nun wird sich noch der Gemeindera­t mit dem Thema beschäftig­en.

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FOTO: SEBASTIAN HEILEMANN Auch in Tuttlingen ist der Wohnungsma­rkt angespannt.

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