Trossinger Zeitung

Straftäter zurück in den Alltag begleiten

Die Bewährungs- und Gerichtshi­lfe sucht für Tuttlingen ehrenamtli­che Bewährungs­helfer

- Von Anja Schuster

TUTTLINGEN - Die Bewährungs­und Gerichtshi­lfe Baden-Württember­g sucht derzeit nach Menschen, die in Tuttlingen und Umgebung als ehrenamtli­che Bewährungs­helfer arbeiten wollen. „Wir sind gerade dabei, in Tuttlingen ein neues Team aufzubauen“, sagt Peter Wack, Einrichtun­gsleiter in Rottweil.

Wird ein Straftäter verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, ist das meist mit diversen Auflagen verknüpft. Sei es, sich einen Ausbildung­splatz zu suchen, eine Suchtthera­pie zu beginnen oder Sozialstun­den zu leisten. Damit gewährleis­tet ist, dass diese Auflagen auch erfüllt werden, bekommen jugendlich­e Straftäter immer, erwachsene je nach Einzelfall­entscheidu­ng einen Bewährungs­helfer zur Seite gestellt. Das kann, laut Wack, sowohl ein Hauptamtli­cher als auch ein Ehrenamtli­cher sein. „So steht es im im Gesetz. Die Aufgaben sind die gleichen“, sagt Wack. Und er fügt hinzu: „Ehrenamtli­che haben die volle Fallverant­wortung, sie bekommen aber andere Fälle.“Das heißt: Sexualstra­ftäter und schwere Gewalttäte­r landen in keinem Fall bei einem Ehrenamtli­chen. Ehrenamtli­che können einen Fall ablehnen Bei anderen Fällen entscheide­t ein hauptamtli­cher Bewährungs­helfer, ob sich der „Klient“, wie Wack ihn nennt, für die Betreuung durch einen Ehrenamtli­chen eignet. Zum Beispiel, wenn es sich um einen jungen Menschen oder einen Ersttäter mit guter Prognose handelt. Bei den Delikten, mit denen es ehrenamtli­che Bewährungs­helfer zu tun bekommen, handele es sich „um Alltagskri­minalität“. Körperverl­etzung etwa, Drogendeli­kte oder Diebstahl. „Den riesigen Vorteil, den Ehrenamtli­che haben, ist, dass sie einen Fall ablehnen können“, sagt Wack. Manche schlössen gewisse Delikte von vornherein aus, andere bevorzugte­n die Betreuung von Jugendlich­en.

Bis zu fünf Klienten werden einem Ehrenamtli­chen zugewiesen. Dessen Hauptaufga­be ist es, zu über- wachen, ob die Bewährungs­auflagen eingehalte­n werden, sagt Wack. Daneben soll er seinen Klienten dabei unterstütz­en, wieder ins normale Leben, in den Alltag, zu finden. „Das geht nur, wenn man am Anfang eine Vertrauens­basis schafft und klar macht, dass die Betreuung ein Vorteil sein kann“, sagt Wack. Ehrenamtli­che Bewährungs­helfer hätten dies- bezüglich den großen Vorteil, dass sie nicht nur mehr Zeit investiere­n könnten, sondern auch, dass sie vor Ort besser vernetzt seien.

Gut Netzwerken ist aber nur eine Fähigkeit, die ein ehrenamtli­cher Bewährungs­helfer haben sollte. Daneben sollte er vor allem unvoreinge­nommen sein, wie Wack sagt. „Man darf sich nicht nur von der Straffälli­gkeit des Klienten leiten lassen.“Den Verurteile­n nicht nur auf seine Straftat reduzieren. Zudem gibt es weitere Kriterien: Wer als ehrenamtli­cher Bewährungs­helfer arbeiten will, sollte mindestens 23 Jahre sein, ein sauberes polizeilic­hes Führungsze­ugnis haben und „mit beiden Beinen fest im Leben stehen“. „Wir brauchen Menschen, die Verantwort­ung übernehmen wollen“, fasst Wack zusammen. Interessie­rten bekommen weitere Informatio­nen bei Frau Stern, Telefon 0741/ 175 26 29 32, per E- Mail rottweil@ bgbw. bwl. de oder online unter

www. bgbw. landbw. de

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FOTO: DPA/ STROBEL Meist haben Bewährungs­helfer mit „ Alltagskri­minalität“wie Diebstahl oder Drogen zu tun.

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