Straftäter zurück in den Alltag begleiten
Die Bewährungs- und Gerichtshilfe sucht für Tuttlingen ehrenamtliche Bewährungshelfer
TUTTLINGEN - Die Bewährungsund Gerichtshilfe Baden-Württemberg sucht derzeit nach Menschen, die in Tuttlingen und Umgebung als ehrenamtliche Bewährungshelfer arbeiten wollen. „Wir sind gerade dabei, in Tuttlingen ein neues Team aufzubauen“, sagt Peter Wack, Einrichtungsleiter in Rottweil.
Wird ein Straftäter verurteilt und die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, ist das meist mit diversen Auflagen verknüpft. Sei es, sich einen Ausbildungsplatz zu suchen, eine Suchttherapie zu beginnen oder Sozialstunden zu leisten. Damit gewährleistet ist, dass diese Auflagen auch erfüllt werden, bekommen jugendliche Straftäter immer, erwachsene je nach Einzelfallentscheidung einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Das kann, laut Wack, sowohl ein Hauptamtlicher als auch ein Ehrenamtlicher sein. „So steht es im im Gesetz. Die Aufgaben sind die gleichen“, sagt Wack. Und er fügt hinzu: „Ehrenamtliche haben die volle Fallverantwortung, sie bekommen aber andere Fälle.“Das heißt: Sexualstraftäter und schwere Gewalttäter landen in keinem Fall bei einem Ehrenamtlichen. Ehrenamtliche können einen Fall ablehnen Bei anderen Fällen entscheidet ein hauptamtlicher Bewährungshelfer, ob sich der „Klient“, wie Wack ihn nennt, für die Betreuung durch einen Ehrenamtlichen eignet. Zum Beispiel, wenn es sich um einen jungen Menschen oder einen Ersttäter mit guter Prognose handelt. Bei den Delikten, mit denen es ehrenamtliche Bewährungshelfer zu tun bekommen, handele es sich „um Alltagskriminalität“. Körperverletzung etwa, Drogendelikte oder Diebstahl. „Den riesigen Vorteil, den Ehrenamtliche haben, ist, dass sie einen Fall ablehnen können“, sagt Wack. Manche schlössen gewisse Delikte von vornherein aus, andere bevorzugten die Betreuung von Jugendlichen.
Bis zu fünf Klienten werden einem Ehrenamtlichen zugewiesen. Dessen Hauptaufgabe ist es, zu über- wachen, ob die Bewährungsauflagen eingehalten werden, sagt Wack. Daneben soll er seinen Klienten dabei unterstützen, wieder ins normale Leben, in den Alltag, zu finden. „Das geht nur, wenn man am Anfang eine Vertrauensbasis schafft und klar macht, dass die Betreuung ein Vorteil sein kann“, sagt Wack. Ehrenamtliche Bewährungshelfer hätten dies- bezüglich den großen Vorteil, dass sie nicht nur mehr Zeit investieren könnten, sondern auch, dass sie vor Ort besser vernetzt seien.
Gut Netzwerken ist aber nur eine Fähigkeit, die ein ehrenamtlicher Bewährungshelfer haben sollte. Daneben sollte er vor allem unvoreingenommen sein, wie Wack sagt. „Man darf sich nicht nur von der Straffälligkeit des Klienten leiten lassen.“Den Verurteilen nicht nur auf seine Straftat reduzieren. Zudem gibt es weitere Kriterien: Wer als ehrenamtlicher Bewährungshelfer arbeiten will, sollte mindestens 23 Jahre sein, ein sauberes polizeiliches Führungszeugnis haben und „mit beiden Beinen fest im Leben stehen“. „Wir brauchen Menschen, die Verantwortung übernehmen wollen“, fasst Wack zusammen. Interessierten bekommen weitere Informationen bei Frau Stern, Telefon 0741/ 175 26 29 32, per E- Mail rottweil@ bgbw. bwl. de oder online unter
www. bgbw. landbw. de