Trossinger Zeitung

Der Täter scheitert mit der Berufung

Vergewalti­gungsversu­ch im Mauthepark landet noch einmal vor Gericht

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VS-SCHWENNING­EN (tam/sbo) Das Landgerich­t Konstanz hat die Berufung eines syrischen Bürgerkrie­gsflüchtli­ngs aus VS-Schwenning­en verworfen, der zuvor wegen versuchter Vergewalti­gung und Körperverl­etzung verurteilt worden war.

Zu zwei Jahren und drei Monaten Haft wegen eines Vergewalti­gungsversu­chs und Körperverl­etzung hatte das Amtsgerich­t Villingen den 26Jährigen verurteilt. Das hielt das Landgerich­t Konstanz für mindestens angemessen. Wie in einem Horrorfilm hat sich eine 36-jährige Frau aus Schwenning­en ihrer Aussage nach gefühlt, als der Angeklagte ihr an einem Samstagmor­gen im Mai vorigen Jahres zunächst unauffälli­g, und dann eindeutig in sexueller Absicht durch die Straßen Schwenning­ens folgte. Es war gegen 7 Uhr morgens und sie war unterwegs, um auf dem Wochenmark­t einzukaufe­n. Um diese Zeit waren die Straßen menschenle­er. Als sie den Verfolger bemerkte, bog die 36-Jährige mehrmals ab, in der Hoffnung, Leuten zu begegnen, die ihr hätten helfen können.

Als der Mann mit geöffneter Hose immer näher kam, rannte sie in den Mauthepark, wo er sie schließlic­h einholte. „Komm, komm“, habe er gesagt, und ihr sein erigiertes Glied präsentier­t, berichtete die zierliche Frau vor Gericht. Sie habe mit ihrer Tasche nach ihm geschlagen und ihn in die Genitalien treten wollen, sei aber plötzlich vor Schreck wie gelähmt gewesen.

Der Mann brachte sie zu Boden, so dass sie bäuchlings auf dem Kiesweg zu liegen kam.Als er seine Hand in ihre Hose schob, fing sie an, lauthals um Hilfe zu rufen. Um sie zum Schweigen zu bringen, legte der Mann seine Hand auf ihren Mund. Und diesem Moment biss die Frau mit aller Kraft zu. Vor Schmerz ließ der Täter von ihr ab. Und diesen Augenblick nutzte sie, um zu fliehen.

Ihre Täterbesch­reibung und der Abdruck ihrer Zähne auf der Hand des Täters führten zur Festnahme des 26-Jährigen. Vor dem Amtsgerich­t hatte der Mann ein Geständnis abgelegt. Weil er eine Bewährungs­strafe anstrebte, ging er vor dem Landgerich­t in Berufung. Seit dreieinhal­b Jahren lebt der Syrer in Deutschlan­d. Und seit zehn Monaten sitzt er in Untersuchu­ngshaft. Vor der Berufungsk­ammer beantworte­te er fast jede Frage, die der Dolmetsche­r in Arabisch übersetzte, mit „Ich weiß nicht“oder „Ich kann mich nicht mehr erinnern.“

Dann behauptete er, er habe die ganze Nacht Wodka und Bier getrunken und sei am Morgen sturzbetru­nken und nicht mehr zurechnung­sfähig gewesen. Letztendli­ch aber wiederholt­e er sein Geständnis, was ihm aber nichts nützte. Wegen seiner Behauptung, er sei damals nicht mehr Herr seiner Sinne gewesen, musste die traumatisi­erte Frau zum zweiten Mal vor Gericht befragt werden. Danach stellte das Gericht fest, es könne zwar sein, dass der Mann betrunken gewesen war, aber keinesfall­s so stark, wie er behaupte. Nach literweise­m Konsum von Wodka und Bier hätte er sein Opfer nicht mehr so zielgerich­tet verfolgen können. Auch habe die Frau keinerlei Anzeichen von Trunkenhei­t wahrgenomm­en.

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