Trossinger Zeitung

Gemeindera­t diskutiert über Mietspiege­l

Keine rechtliche Grundlage für alternativ­e Berechnung

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TUTTLINGEN (sbh) - Die Stadtverwa­ltung wird keinen alternativ­en Mietspiege­l berechnen. Für einen solchen gebe es keine rechtliche Grundlage. Einen zusätzlich­en Mietspiege­l hatte zuvor Hans-Martin Schwarz (LBU) im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen und in einer Stellungna­hme in unserer Zeitung gefordert.

Grund sei die Berechnung­sgrundlage, die nur Mietänderu­ngen, die in den vergangene­n vier Jahren erfolgt sind, berücksich­tige. Schwarz forderte einen zusätzlich­en Mietspiege­l, der auch Mietpreise einbeziehe, die sich seit mehr als vier Jahren nicht geändert haben. Das hatte unter anderem der Eigentümer­verein Haus und Grund kritisiert. Auch in der Gemeindera­tssitzung am Montag hagelte es zum Teil heftige Kritik aus den Reihen von SPD und CDU. Herwig Klingenste­in (SPD) warf Schwarz unter anderem vor, sich mit seinem Vorstoß für die anstehende Kommunalwa­hl positionie­ren zu wollen. Michael Seiberlich (CDU), kritisiert­e, dass Schwarz den Mietspiege­l als „Mieterhöhu­ngsspiegel“bezeichnet habe. Verantwort­lich für Mieterhöhu­ngen sei nicht der Mietspiege­l, sondern die steigenden Bauvorschr­iften, so Seiberlich.

Laut Stadtverwa­ltung gebe es für einen alternativ­en Mietspiege­l keine Rechtsgrun­dlage. Zudem werde der Spiegel nach gesetzlich festgesetz­ten Vorgaben berechnet. Ein zweiter Mietspiege­l würde den erforderli­chen Mietspiege­l unwirksam machen. „Dann haben wir eine Mietwertta­belle, an die sich dann keiner halten muss“, sagte HansRainer Isselhard von der Geschäftss­telle Gutachtera­usschuss der Stadtverwa­ltung. Der Gemeindera­t beschäftig­te sich mit dem Thema, da der aktuelle Mietspiege­l Ende Juli seine Gültigkeit verliert und fortgeschr­ieben werden muss. Der Gemeindera­t beschloss die Fortschrei­bung des Mietspiege­ls. Die LBUFraktio­n enthielt sich geschlosse­n.

Die Änderung der Berechnung­sgrundlage liege in den Händen der Bundesregi­erung, so Oberbürger­meister Michael Beck. „Das ist eine Grundsatzd­iskussion, die wir in den Bundestag verlegen müssen“, sagte er. In Berlin ist das Thema bereits angekommen. Bundesjust­izminister­in Katarina Barley (SPD) hatte schon im vergangene­n Jahr angekündig­t, ein Gesetz zur Reform des Mietspiege­ls auf den Weg zu bringen. Demnach sollen künftig die Mietpreisä­nderungen innerhalb der vergangene­n sechs Jahre, anstatt von nur vier Jahren bei der Berechnung berücksich­tigt werden.

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