Gemeinderat diskutiert über Mietspiegel
Keine rechtliche Grundlage für alternative Berechnung
TUTTLINGEN (sbh) - Die Stadtverwaltung wird keinen alternativen Mietspiegel berechnen. Für einen solchen gebe es keine rechtliche Grundlage. Einen zusätzlichen Mietspiegel hatte zuvor Hans-Martin Schwarz (LBU) im Ausschuss für Verwaltung und Finanzen und in einer Stellungnahme in unserer Zeitung gefordert.
Grund sei die Berechnungsgrundlage, die nur Mietänderungen, die in den vergangenen vier Jahren erfolgt sind, berücksichtige. Schwarz forderte einen zusätzlichen Mietspiegel, der auch Mietpreise einbeziehe, die sich seit mehr als vier Jahren nicht geändert haben. Das hatte unter anderem der Eigentümerverein Haus und Grund kritisiert. Auch in der Gemeinderatssitzung am Montag hagelte es zum Teil heftige Kritik aus den Reihen von SPD und CDU. Herwig Klingenstein (SPD) warf Schwarz unter anderem vor, sich mit seinem Vorstoß für die anstehende Kommunalwahl positionieren zu wollen. Michael Seiberlich (CDU), kritisierte, dass Schwarz den Mietspiegel als „Mieterhöhungsspiegel“bezeichnet habe. Verantwortlich für Mieterhöhungen sei nicht der Mietspiegel, sondern die steigenden Bauvorschriften, so Seiberlich.
Laut Stadtverwaltung gebe es für einen alternativen Mietspiegel keine Rechtsgrundlage. Zudem werde der Spiegel nach gesetzlich festgesetzten Vorgaben berechnet. Ein zweiter Mietspiegel würde den erforderlichen Mietspiegel unwirksam machen. „Dann haben wir eine Mietwerttabelle, an die sich dann keiner halten muss“, sagte HansRainer Isselhard von der Geschäftsstelle Gutachterausschuss der Stadtverwaltung. Der Gemeinderat beschäftigte sich mit dem Thema, da der aktuelle Mietspiegel Ende Juli seine Gültigkeit verliert und fortgeschrieben werden muss. Der Gemeinderat beschloss die Fortschreibung des Mietspiegels. Die LBUFraktion enthielt sich geschlossen.
Die Änderung der Berechnungsgrundlage liege in den Händen der Bundesregierung, so Oberbürgermeister Michael Beck. „Das ist eine Grundsatzdiskussion, die wir in den Bundestag verlegen müssen“, sagte er. In Berlin ist das Thema bereits angekommen. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatte schon im vergangenen Jahr angekündigt, ein Gesetz zur Reform des Mietspiegels auf den Weg zu bringen. Demnach sollen künftig die Mietpreisänderungen innerhalb der vergangenen sechs Jahre, anstatt von nur vier Jahren bei der Berechnung berücksichtigt werden.