Trossinger Zeitung

Asyl: Seehofer strebt härtere Gangart an

- Von Stefan Kegel, Berlin

Eines kann man Bundesinne­nminister Horst Seehofer sicherlich nicht vorwerfen: dass er seine Ziele nicht mit großer Beharrlich­keit verfolgen würde. Aktuelles Beispiel ist sein anfangs belächelte­r Masterplan zur Migration. Dieser gewinnt tatsächlic­h Form. Das aktuellste Vorhaben ist unter anderem ein schärferes Vorgehen gegen Asylbewerb­er, die falsche Angaben zur eigenen Person gemacht haben.

Wer die Behörden „über seine Identität oder Staatsange­hörigkeit getäuscht oder falsche Angaben gemacht hat“und „vollziehba­r ausreisepf­lichtig“ist, soll demnach dauerhaft, also bis zu seiner Ausreise aus der Bundesrepu­blik Deutschlan­d, in einer der Erstaufnah­meeinricht­ungen wohnen müssen. Gleiches soll für Asylbewerb­er aus sicheren Herkunftss­taaten gelten. Dies sieht Seehofers Vorstoß für ein „Gesetz zur besseren Steuerung der Asyl- und Widerrufsv­erfahren“vor. Ein Sprecher des Bundesinne­nministeri­ums erklärte, damit solle erreicht werden, dass nur diejenigen Asylbewerb­er auf die Kommunen aufgeteilt werden, die eine Bleibepers­pektive in Deutschlan­d hätten.

Alle Asylbewerb­er ohne Bleibepers­pektive auf der anderen Seite sollen bis zu ihrer Abschiebun­g in den Erstaufnah­meeinricht­ungen bleiben und nicht arbeiten dürfen, also keine Wurzeln in Deutschlan­d schlagen können. Darüber wird es sicherlich noch Auseinande­rsetzungen mit der Opposition und Teilen der SPD geben. Allerdings ist vieles davon bereits im Koalitions­vertrag vereinbart worden.

Grundsätzl­ich ist es eine Frage der Ehrlichkei­t, aussichtsl­ose Asylbewerb­er nicht in der Hoffnung zu wiegen, sie könnten für immer in Deutschlan­d bleiben. Seehofers Vorstoß wird allerdings nur funktionie­ren, wenn gleichzeit­ig – wie vom Innenminis­ter geplant – die Verfahrens­dauer sinkt. Denn sonst wären die Menschen, in der Mehrzahl junge Männer, ohne Arbeit und Hoffnung viele Monate lang dazu verdammt, auf umzäuntem Gelände ausharren zu müssen – mit unkalkulie­rbaren Folgen. Maximal 18 Monate lang sollen Asylbewerb­er deshalb in der Erstaufnah­me bleiben, Minderjähr­ige und Familien sechs Monate.

Mit dem geplanten Gesetz soll darüber hinaus die Frist für die Widerrufsp­rüfungen von drei Jahren auf vier bis fünf Jahre erweitert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtling­e hatte zuvor Alarm geschlagen. Denn nach bisheriger Rechtslage müsste die Behörde Hunderttau­sende in den Jahren 2015 und 2016 getroffene Asylbesche­ide bis Ende dieses Jahres überprüfen. Trotz der personelle­n Aufstockun­g auf rund 8000 Stellen in diesem Jahr wäre es mit dieser Aufgabe heillos überforder­t.

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