Asyl: Seehofer strebt härtere Gangart an
Eines kann man Bundesinnenminister Horst Seehofer sicherlich nicht vorwerfen: dass er seine Ziele nicht mit großer Beharrlichkeit verfolgen würde. Aktuelles Beispiel ist sein anfangs belächelter Masterplan zur Migration. Dieser gewinnt tatsächlich Form. Das aktuellste Vorhaben ist unter anderem ein schärferes Vorgehen gegen Asylbewerber, die falsche Angaben zur eigenen Person gemacht haben.
Wer die Behörden „über seine Identität oder Staatsangehörigkeit getäuscht oder falsche Angaben gemacht hat“und „vollziehbar ausreisepflichtig“ist, soll demnach dauerhaft, also bis zu seiner Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland, in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen müssen. Gleiches soll für Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten gelten. Dies sieht Seehofers Vorstoß für ein „Gesetz zur besseren Steuerung der Asyl- und Widerrufsverfahren“vor. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte, damit solle erreicht werden, dass nur diejenigen Asylbewerber auf die Kommunen aufgeteilt werden, die eine Bleibeperspektive in Deutschland hätten.
Alle Asylbewerber ohne Bleibeperspektive auf der anderen Seite sollen bis zu ihrer Abschiebung in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben und nicht arbeiten dürfen, also keine Wurzeln in Deutschland schlagen können. Darüber wird es sicherlich noch Auseinandersetzungen mit der Opposition und Teilen der SPD geben. Allerdings ist vieles davon bereits im Koalitionsvertrag vereinbart worden.
Grundsätzlich ist es eine Frage der Ehrlichkeit, aussichtslose Asylbewerber nicht in der Hoffnung zu wiegen, sie könnten für immer in Deutschland bleiben. Seehofers Vorstoß wird allerdings nur funktionieren, wenn gleichzeitig – wie vom Innenminister geplant – die Verfahrensdauer sinkt. Denn sonst wären die Menschen, in der Mehrzahl junge Männer, ohne Arbeit und Hoffnung viele Monate lang dazu verdammt, auf umzäuntem Gelände ausharren zu müssen – mit unkalkulierbaren Folgen. Maximal 18 Monate lang sollen Asylbewerber deshalb in der Erstaufnahme bleiben, Minderjährige und Familien sechs Monate.
Mit dem geplanten Gesetz soll darüber hinaus die Frist für die Widerrufsprüfungen von drei Jahren auf vier bis fünf Jahre erweitert werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hatte zuvor Alarm geschlagen. Denn nach bisheriger Rechtslage müsste die Behörde Hunderttausende in den Jahren 2015 und 2016 getroffene Asylbescheide bis Ende dieses Jahres überprüfen. Trotz der personellen Aufstockung auf rund 8000 Stellen in diesem Jahr wäre es mit dieser Aufgabe heillos überfordert.