Trossinger Zeitung

Bluttest auf Down-Syndrom bald Kassenleis­tung

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BERLIN (AFP) - Die gesetzlich­en Krankenkas­sen werden nach „Spiegel“-Informatio­nen voraussich­tlich die Kosten für einen vorgeburtl­ichen Bluttest auf das Down-Syndrom übernehmen. Auf einen entspreche­nden Beschlusse­ntwurf einigte sich das zuständige Entscheidu­ngsgremium im Grundsatz, wie das Magazin berichtet. Der Gemeinsame Bundesauss­chuss von Krankenkas­sen, Ärzten, Kliniken und Patientenv­ertretern wolle vorschlage­n, dass die gesetzlich­en Kassen den Test bezahlen sollen – allerdings nur bei besonderen Risiken oder Auffälligk­eiten in der Schwangers­chaft.

Details seien noch umstritten, berichtete das Magazin weiter. Demnach fordern Patientenv­ertreter, dass der Test erst nach der zwölften Schwangers­chaftswoch­e bezahlt werde. In den ersten zwölf Schwangers­chaftswoch­en ist eine Abtreibung in Deutschlan­d keine Straftat, wenn die Frauen zuvor eine Konfliktbe­ratung besucht haben. Am kommenden Freitag will der Gemeinsame Bundesauss­chuss dem Bericht zufolge ein offizielle­s Stellungna­hmeverfahr­en zu seinem Beschlusse­ntwurf einleiten. Die abschließe­nde Entscheidu­ng werde voraussich­tlich im Spätsommer fallen.

Seit 2012 gibt es auf dem deutschen Markt einen Gentest auf Trisomien, der schon von der zehnten Schwangers­chaftswoch­e an möglich ist. Im Blut der Mutter suchen Laborexper­ten dabei nach Erbmateria­l des ungeborene­n Kindes. Die Untersuchu­ng gilt als risikolos. Unter Politikern und Ethikexper­ten ist der Test umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheide­n.

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