Balgheim sagt Ratssitzung am Dienstag ab
Keine dringlichen Entscheidungen – Einfaches geht im Umlaufverfahren
BALGHEIM(abra) - Darf eine Gemeinde derzeit zu einer öffentlichen Gemeinderatssitzung einladen, trotz der weit reichenden Verordnungen zu Corona? Ja, wenn sie sicherstellen kann, dass die Menschen mit Sicherheitsabstand im Saal sein können. Balgheims Bürgermeister Nathanael Schwarz hat die für Dienstag geplante Sitzung trotzdem abgesagt. Der Grund: Wenn zu viele Zuhörer kommen, könnte dieser Mindestabstand nicht garantiert werden, und der erste Bürger, der abgewiesen werden müsste, würde bedeuten, dass der Grundsatz der Öffentlichkeit gebrochen wird.
Der Grundsatz der Öffentlichkeit ist ein sehr wichtiger, denn alle Beratungen müssen öffentlich sein, es sei denn, ein wichtiger Grund (persönliche Fakten, Steuergeheimnisse und ähnliches) stehen dagegen. „Wir besitzen, je nach Teilnehmerzahl, weder die Technik, noch die Räumlichkeiten,
eine größere Anzahl Zuhörer aufzuteilen und teilhaben zu lassen“, so Schwarz.
Und: Es wäre ein falsches Zeichen „wenn alle zuhause bleiben müssen, die Sozialkontakte so gering wie möglich gehalten werden sollen und zu einer Gemeinderatssitzung jeder kommen kann“, so Schwarz. Er findet, dass auch niemand einem gesundheitlichen Risiko ausgesetzt werden solle. Einfache Entscheidungen könnten im Umlaufverfahren durch die Räte beschlossen werden.
Klar sei schon, dass die Gemeinderatsarbeit weiter geführt werden solle beziehungsweise müsse. Dies sei jedoch abhängig von der Dringlichkeit der Themen. „Eine Gemeinde mit dem Entscheidungsorgan Gemeinderat muss arbeitsfähig bleiben, aber wir haben aktuell keine komplexen Entscheidungen zu treffen. Es sollen alle nicht notwendigen Sozialkontakte vermieden werden, und diese sind vermeidbar“, so der Balgheimer Bürgermeister auf unsere Anfrage.
Die Balgheimer Gemeinderäte wurden am Freitag informiert.