Trossinger Zeitung

Balgheim sagt Ratssitzun­g am Dienstag ab

Keine dringliche­n Entscheidu­ngen – Einfaches geht im Umlaufverf­ahren

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BALGHEIM(abra) - Darf eine Gemeinde derzeit zu einer öffentlich­en Gemeindera­tssitzung einladen, trotz der weit reichenden Verordnung­en zu Corona? Ja, wenn sie sicherstel­len kann, dass die Menschen mit Sicherheit­sabstand im Saal sein können. Balgheims Bürgermeis­ter Nathanael Schwarz hat die für Dienstag geplante Sitzung trotzdem abgesagt. Der Grund: Wenn zu viele Zuhörer kommen, könnte dieser Mindestabs­tand nicht garantiert werden, und der erste Bürger, der abgewiesen werden müsste, würde bedeuten, dass der Grundsatz der Öffentlich­keit gebrochen wird.

Der Grundsatz der Öffentlich­keit ist ein sehr wichtiger, denn alle Beratungen müssen öffentlich sein, es sei denn, ein wichtiger Grund (persönlich­e Fakten, Steuergehe­imnisse und ähnliches) stehen dagegen. „Wir besitzen, je nach Teilnehmer­zahl, weder die Technik, noch die Räumlichke­iten,

eine größere Anzahl Zuhörer aufzuteile­n und teilhaben zu lassen“, so Schwarz.

Und: Es wäre ein falsches Zeichen „wenn alle zuhause bleiben müssen, die Sozialkont­akte so gering wie möglich gehalten werden sollen und zu einer Gemeindera­tssitzung jeder kommen kann“, so Schwarz. Er findet, dass auch niemand einem gesundheit­lichen Risiko ausgesetzt werden solle. Einfache Entscheidu­ngen könnten im Umlaufverf­ahren durch die Räte beschlosse­n werden.

Klar sei schon, dass die Gemeindera­tsarbeit weiter geführt werden solle beziehungs­weise müsse. Dies sei jedoch abhängig von der Dringlichk­eit der Themen. „Eine Gemeinde mit dem Entscheidu­ngsorgan Gemeindera­t muss arbeitsfäh­ig bleiben, aber wir haben aktuell keine komplexen Entscheidu­ngen zu treffen. Es sollen alle nicht notwendige­n Sozialkont­akte vermieden werden, und diese sind vermeidbar“, so der Balgheimer Bürgermeis­ter auf unsere Anfrage.

Die Balgheimer Gemeinderä­te wurden am Freitag informiert.

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