Finanzielle Soforthilfen für Unternehmen
KREIS TUTTLINGEN (pm) - Die Auswirkungen des Coronavirus bedeuten neben den immensen Herausforderungen für die Gesellschaft und das Gesundheitssystem vor allem für die Wirtschaft eine noch nie dagewesene Bedrohung, die an die Existenz geht. „Ich bin deshalb sehr froh und erleichtert, dass wir infolge einer Sondersitzung des Ministerrats am Sonntagabend ein Soforthilfeprogramm auf den Weg bringen konnten“, führt der CDU-Landtagsabgeordnete des Wahlkreises Tuttlingen-Donaueschingen, Guido Wolf (Minister der Justiz und für Europa) aus. Ab kommenden Mittwoch können Soloselbständige, Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die unmittelbar durch die CoronaPandemie wirtschaftlich geschädigt sind, finanzielle Soforthilfemaßnahmen bei den zuständigen Kammern beantragen:
9000 Euro für Soloselbstständige und Betriebe bis 5 Mitarbeiter
10 000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeiter
30 000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeiter
Die entsprechenden Formulare werden auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eingestellt. „Diese Finanzhilfen müssen nicht zurückbezahlt werden und sind insofern eine echte Hilfe in dieser wirtschaftlich bedrohlichen Ausnahmesituation. Wir verlieren keine Zeit und stehen unseren Betrieben in dieser Krise zur Seite. Wir müssen alles tun, um unsere Wirtschaft zu retten“, so Wolf abschließend in einer Pressemitteilung.
bestehen Online (eServices), per EMail, per Fax oder auf dem Postweg. Offensichtlich aus Verunsicherung, die Unterlagen könnten nicht ankommen, würden viele Arbeitgeber ein und dieselbe Anzeige zu Kurzarbeit parallel auf mehreren dieser Kanäle einreichen. „Diese Praxis erschwert unsere Arbeit erheblich und bindet unnötig Ressourcen, die wir an anderer Stelle gewinnbringender für die Unternehmen einsetzen könnten“, sagt Schill.