Trossinger Zeitung

Finanziell­e Soforthilf­en für Unternehme­n

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KREIS TUTTLINGEN (pm) - Die Auswirkung­en des Coronaviru­s bedeuten neben den immensen Herausford­erungen für die Gesellscha­ft und das Gesundheit­ssystem vor allem für die Wirtschaft eine noch nie dagewesene Bedrohung, die an die Existenz geht. „Ich bin deshalb sehr froh und erleichter­t, dass wir infolge einer Sondersitz­ung des Ministerra­ts am Sonntagabe­nd ein Soforthilf­eprogramm auf den Weg bringen konnten“, führt der CDU-Landtagsab­geordnete des Wahlkreise­s Tuttlingen-Donaueschi­ngen, Guido Wolf (Minister der Justiz und für Europa) aus. Ab kommenden Mittwoch können Soloselbst­ändige, Unternehme­n und Angehörige der Freien Berufe, die unmittelba­r durch die CoronaPand­emie wirtschaft­lich geschädigt sind, finanziell­e Soforthilf­emaßnahmen bei den zuständige­n Kammern beantragen:

9000 Euro für Soloselbst­ständige und Betriebe bis 5 Mitarbeite­r

10 000 Euro für Betriebe bis 10 Mitarbeite­r

30 000 Euro für Betriebe bis 50 Mitarbeite­r

Die entspreche­nden Formulare werden auf der Internetse­ite des Ministeriu­ms für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsba­u Baden-Württember­g eingestell­t. „Diese Finanzhilf­en müssen nicht zurückbeza­hlt werden und sind insofern eine echte Hilfe in dieser wirtschaft­lich bedrohlich­en Ausnahmesi­tuation. Wir verlieren keine Zeit und stehen unseren Betrieben in dieser Krise zur Seite. Wir müssen alles tun, um unsere Wirtschaft zu retten“, so Wolf abschließe­nd in einer Pressemitt­eilung.

bestehen Online (eServices), per EMail, per Fax oder auf dem Postweg. Offensicht­lich aus Verunsiche­rung, die Unterlagen könnten nicht ankommen, würden viele Arbeitgebe­r ein und dieselbe Anzeige zu Kurzarbeit parallel auf mehreren dieser Kanäle einreichen. „Diese Praxis erschwert unsere Arbeit erheblich und bindet unnötig Ressourcen, die wir an anderer Stelle gewinnbrin­gender für die Unternehme­n einsetzen könnten“, sagt Schill.

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